AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen und Seminare

podo consulting
Inhaberin Mechthild Geismann
Drosselweg 5
59348 Lüdinghausen

Kontakt:

Telefon: 02591 949913-0
E-Mail: mail@podo-consulting.de

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma podo consulting (nachstehend „Veranstalter“ genannt) nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner (nachstehend “Teilnehmer” genannt).

1.2 Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von Seminar-, Beratungs- und weitergehenden Dienstleistungen für die Podologie-Branche. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Veranstalter bietet Beratungen und Seminare an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird vom Veranstalter unter anderem in seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben.

3. Rechtliche Stellung der Vertragspartner

3.1 Der Veranstalter wird als selbstständiges Unternehmen für den Teilnehmer tätig.

3.2 Der Veranstalter bedient sich zur Vertragserfüllung selbstständiger Referenten. Diese werden ebenfalls als Unternehmer unter Verwendung einer eigenen Firma und eines eigenen werblichen Auftritts tätig.

3.3 Der Veranstalter kann sich zur Vertragserfüllung auch eigener Arbeitnehmer oder Mitarbeiter bedienen.
3.4 Die Vertragspartner sind nicht ermächtigt, im Namen des jeweils anderen Vertragspartners rechtsgeschäftlich zu handeln, Erklärungen abzugeben oder anzunehmen und/oder Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten für den jeweils anderen Vertragspartner zu begründen.

4. Zustandekommen des Vertrags

4.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten Teilnahmeerklärung über die Internetseite des Veranstalters, auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post oder durch mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen Teilnahmeerklärung.

4.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein Bestätigungsschreiben. Ablehnungen werden ebenso schriftlich mitgeteilt.

4.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich.

4.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs, schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

5. Rücktritt, Ausfallregelung

5.1. Der Teilnehmer ist berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Hierfür erhebt der Veranstalter bis zu vier Wochen vor Seminarbeginn eine Gebühr von 20 €. Spätere Abmeldungen werden mit 80 % der Teilnahmegebühr berechnet. Ab 24 Stunden vor Seminarbeginn wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Jede Stornierung bedarf der Textform.

5.2 Der Veranstalter behält sich vor, bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Die gezahlte Teilnahmegebühr wird unverzüglich zurückerstattet.

6. Vertragsdauer und Vergütung

6.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.

6.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.

6.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich exklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.

7. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen

7.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer.

7.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so wird dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt.

8. Allgemeine Teilnahmebedingungen

8.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.

8.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

8.3 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

8.4 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

8.5 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt, den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen.

8.6 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sogenannten Outdoorbereich sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

9. Verschwiegenheitspflicht

9.1 Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und auch nach deren Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers Stillschweigen zu bewahren.

9.2 Der Teilnehmer wird Betriebsgeheimnisse, Unterlagen, Erfahrungen und Kenntnisse des Veranstalters sowie deren Partner und Kunden nur zur Erreichung der von ihm vertraglich seinen Kunden geschuldeten Leistung verwenden und gegenüber Dritten streng vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrags bestehen.

9.3 Der Teilnehmer hat strengstes Stillschweigen, bezogen auf alle Informationen über den Veranstalter, die nicht in den offiziellen Werbeunterlagen, Verlautbarungen oder in den Medien des Veranstalters enthalten sind, zu bewahren.

9.4 Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle ihm vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Unterlagen und Materialien sowie Datenträger ordnungsgemäß und vor dem Zugriff Dritter gesichert aufzubewahren.

9.5 Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Vertragsende, über einen Zeitraum von zwei Jahren, keine unmittelbaren oder mittelbaren Geschäfte mit den Beratern und Referenten zu tätigen, die zuvor im Auftrag des Veranstalters tätig gewesen sind und die der Teilnehmer durch den Veranstalter kennengelernt hat. Diese Kundenschutzklausel gilt auch für alle geschäftsvorbereitenden Maßnahmen.

10. Haftung

10.1 Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts Anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Veranstalters – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Teilnehmers.

10.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

10.3 Sofern der Veranstalter fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden des Veranstalters auf die Ersatzleistung ihrer Haftpflichtversicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden begrenzt.

10.4 Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

11. Gerichtsstand, Erfüllungsort

11.1 Ausschließlicher Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist Lüdinghausen. Sofern ein Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand ebenfalls Lüdinghausen. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Teilnehmers anhängig zu machen.

12. Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags müssen in Textform erfolgen. Dies gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Textformklausel.

12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Vertragsparteien, eine angemessene Ersatzregelung zu vereinbaren, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien bei Abschluss des Vertrags gewollt haben.

12.3 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb des Veranstalters mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Teilnehmer erteilt hiermit dem Veranstalter seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekanntgewordener und zur Auftragsabwicklung notwendiger Daten.

(AGBs 2020.01) allgemeine-geschaeftsbedingungen

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