Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach Paragraph 125

Die zum 01.07.2024 in Kraft tretende Änderungsvereinbarung nach Paragraph 125 Abs. 1 SGB V regelt die Anpassungen in der podologischen Versorgung und deren Vergütung.
Die Änderungen zielen darauf ab, die unterschiedlichen Interpretationen der Vertragsbestimmungen zu minimieren, berücksichtigen insbesondere notwendige Anpassungen an bisher nicht aktualisierte Anlagen und konkretisieren diverse Regelungen.

Zusätzlich wird die Bearbeitungsgebühr von 40 € für nachträgliche Änderungen abgeschafft.

Eine Zusammenfassung der Änderungen findest du hier.

Die aktuellen Podologie News im Überblick

DÜSSELDORF 2025 BEAUTY full FEET Stage

DÜSSELDORF 2025 BEAUTY full FEET Stage

Auf der BEAUTY full FEET Stage erwartet die Besucherinnen und Besucher ein vielseitiges Fortbildungsprogramm mit bepunkteten Vorträgen, die praxisrelevantes Wissen, neue Erkenntnisse und wertvolle Impulse für die tägliche Arbeit in der Podologie bieten. Ergänzt wird das Programm durch praxisnahe Vorführungen und Demonstrationen.

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GASTBEITRAG: Rückverfolgbare Dokumentation der Instrumenten-Aufbereitung in der Podologie

GASTBEITRAG: Rückverfolgbare Dokumentation der Instrumenten-Aufbereitung in der Podologie

Eine lückenlose Dokumentation der Instrumentenaufbereitung ist in der Podologie essenziell, um den Infektionsschutz zu gewährleisten und rechtlich abgesichert zu sein. Markus Anschütz stelle euch die Software-Lösung MELAtrace von MELAG vor. Hiermit lässt sich dieser Prozess effizient, papierlos und fälschungssicher umsetzen.

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Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegen Dermatophyten

Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegen Dermatophyten

Dermatophyten sind die häufigsten Hautpilzerreger beim Menschen. Spitzenreiter ist Trichophyton rubrum, der vor allem die Nägel und Haut der Füße befällt. Da mykotische Füße in der Podologie zu den häufigsten Krankheitserscheinungen zählen, muss hier die Hygiene einwandfrei eingehalten werden, um die Gefahr einer Übertragung auf andere Patienten oder sogar Behandler zu vermeiden

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Die Fortbildungspflicht für Podologen

Die Fortbildungspflicht für Podologen

In der Podologie, wie in vielen Heilberufen, ist die Fortbildungspflicht ein essenzielles Element zur Gewährleistung hoher Qualitätsstandards und zur kontinuierli-chen Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenz. In Deutschland ist diese Pflicht gesetzlich verankert und dient sowohl dem Schutz der Patienten als auch der Qualitätssicherung innerhalb des Gesundheitswesens. Dieser Artikel beleuch-tet die gesetzlichen Grundlagen der Fortbildungspflicht für Podologen und die möglichen Konsequenzen bei deren Nichteinhaltung.

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