Neues Ausbildungsangebot in Lilienthal: Teilzeitausbildung zur Podologin / zum Podologen startet

Im Oktober 2024 beginnt am Evangelischen Ausbildungszentrum in Lilienthal bei Bremen ein neuer Ausbildungsgang zur Podologin / zum Podologen in Teilzeit. Die neu gegründete Berufsfachschule für Podologie hat sich zum Ziel gesetzt, den Standort Lilienthal langfristig zu etablieren und kontinuierlich auszubauen.

Das Ausbildungskonzept umfasst neben den grundlegenden podologischen Kenntnissen auch praxisrelevante Themen wie die Führung und Gründung einer eigenen Praxis, betriebswirtschaftliche Grundlagen und Strategien zur Burn-out-Prävention. Dies soll den Auszubildenden helfen, umfassend auf die beruflichen Anforderungen vorbereitet zu werden.

Kooperationspartner gesucht: Praxisnahe Ausbildung für zukünftige Podologen

Um den praktischen Ausbildungsteil erfolgreich zu gestalten, sucht die Schule aktuell nach zuverlässigen Kooperationspartnern aus dem Bereich der Podologie, Medizin und Gesundheitswesen. Im Gegensatz zur bisherigen Praxis müssen die Schüler künftig von der Schule an die Kooperationspartner vermittelt werden, da die eigenständige Suche nach Praktikumsplätzen nicht mehr zulässig ist. Die Berufsfachschule übernimmt die Aufgabe, die passenden Praxen für die Ausbildung zu finden und den Kontakt zu den Schülern herzustellen.

Für detaillierte Informationen zur Ausbildung und den Kooperationsmöglichkeiten steht die Studienberatung des Evangelischen Ausbildungszentrums gerne zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Berufsfachschule für Podologie.

Die aktuellen Podologie News im Überblick

Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegen Dermatophyten

Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegen Dermatophyten

Dermatophyten sind die häufigsten Hautpilzerreger beim Menschen. Spitzenreiter ist Trichophyton rubrum, der vor allem die Nägel und Haut der Füße befällt. Da mykotische Füße in der Podologie zu den häufigsten Krankheitserscheinungen zählen, muss hier die Hygiene einwandfrei eingehalten werden, um die Gefahr einer Übertragung auf andere Patienten oder sogar Behandler zu vermeiden

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Die Fortbildungspflicht für Podologen

Die Fortbildungspflicht für Podologen

In der Podologie, wie in vielen Heilberufen, ist die Fortbildungspflicht ein essenzielles Element zur Gewährleistung hoher Qualitätsstandards und zur kontinuierli-chen Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenz. In Deutschland ist diese Pflicht gesetzlich verankert und dient sowohl dem Schutz der Patienten als auch der Qualitätssicherung innerhalb des Gesundheitswesens. Dieser Artikel beleuch-tet die gesetzlichen Grundlagen der Fortbildungspflicht für Podologen und die möglichen Konsequenzen bei deren Nichteinhaltung.

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Der FUSS AWARD auf der BEAUTY DÜSSELDORF 2025 – Deine Chance!

Der FUSS AWARD auf der BEAUTY DÜSSELDORF 2025 – Deine Chance!

du bist Podologin oder Podologe und der Meinung, dass deine tägliche Arbeit und deine Leistungen mehr Anerkennung verdienen? Du möchtest deine Expertise und Kreativität unter Beweis stellen und vor einer anerkannten Fachjury sowie einem interessierten Fachpublikum präsentieren?
Dann bewirb dich ab sofort für den FUSS AWARD, der auf der BEAUTY 2025 verliehen wird. Nach dem großen Erfolg bei der Premiere 2024 werden im kommendem Jahr abermals herausragende Leistungen der Branche prämiert.

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Die Elektronische Rechnung kommt

Die Elektronische Rechnung kommt

Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für den geschäftlichen Austausch zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland verpflichtend. Diese Regelung betrifft alle Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind, und gilt für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen. Sie ist Teil des Wachstumschancengesetzes, das im März 2024 beschlossen wurde.

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Seminar Sektorale Heilpraktiker Pruefung
Erfolg vor Gericht: Sektorale Heilpraktikererlaubnis für Podologie bundesweit bestätigt

Erfolg vor Gericht: Sektorale Heilpraktikererlaubnis für Podologie bundesweit bestätigt

Am 29. August 2024 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Heilpraktikererlaubnis auf das Fachgebiet der Podologie beschränkt werden kann. Diese Entscheidung ermöglicht es Podologinnen und Podologen, nun deutschlandweit unter der sogenannten sektoralen Heilpraktikererlaubnis (SHP) zu arbeiten.

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