FFP2 statt Mund-Nasen-Schutz: Warum in der Podologie der richtige Atemschutz wichtig ist
Bei podologischen Behandlungen entstehen insbesondere beim Schleifen von Nägeln und Hornhaut feine Stäube und Aerosole. Diese können eingeatmet werden und die Atemwege belasten.
Ein herkömmlicher Mund-Nasen-Schutz (OP-Maske) bietet bei diesen Tätigkeiten keinen ausreichenden Eigenschutz. OP-Masken dienen in erster Linie dem Fremdschutz und schützen den Patienten vor Tröpfcheninfektionen. Gegen die feinen Schwebstoffe, die bei podologischen Arbeiten entstehen, bieten sie jedoch kaum Eigenschutz.
Besonders bei der Behandlung von Nagelmykosen und anderen infektiösen Haut- oder Nagelerkrankungen ist dies von Bedeutung. Beim Schleifen können pilzhaltige Stäube und andere biologische Partikel freigesetzt werden. Ein Mund-Nasen-Schutz bietet hier keinen ausreichenden Schutz. Für diese Tätigkeiten ist daher Atemschutz mindestens der Schutzstufe FFP2 erforderlich.
Aus diesem Grund sind bei diesen Tätigkeiten FFP2-Masken zu tragen. Sie filtern einen Großteil der feinen Partikel aus der Atemluft und bieten einen deutlich besseren Eigenschutz als herkömmliche Mund-Nasen-Masken.
Im Praxisalltag stellt sich jedoch häufig die Frage:
Wie lange darf eine FFP2-Maske eigentlich getragen werden?
Die Antwort liefert ein Blick auf die Kennzeichnung der Maske.
Was bedeutet die Kennzeichnung „NR“?
Die meisten in Podologiepraxen verwendeten FFP2-Masken sind mit „NR“ gekennzeichnet. „NR“ steht für „Non Reusable“ und bedeutet, dass die Maske nur für eine Arbeitsschicht zugelassen ist.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Maske nur einmal verwendet werden darf. Eine trockene, saubere und unbeschädigte FFP2-Maske kann innerhalb eines Arbeitstages mehrfach auf- und abgesetzt werden.
Wichtiger Hinweis zur Handhabung
Auch bei einer mehrfachen Verwendung innerhalb einer Arbeitsschicht ist auf eine hygienisch einwandfreie Handhabung zu achten. Werden FFP2-Masken mit kontaminierten Händen angefasst, im Innenbereich berührt und anschließend wieder aufgesetzt, kann dies das Infektionsrisiko deutlich erhöhen. Daher sollten Masken nur mit zuvor desinfizierten Händen und möglichst ohne Handschuhe gehandhabt werden. Idealerweise wird die Maske ausschließlich an den Bändern angefasst, um einen Kontakt mit der Filterfläche so weit wie möglich zu vermeiden.
Wann muss die FFP2-Maske gewechselt werden?
Eine FFP2-NR-Maske sollte spätestens nach einer Arbeitsschicht von maximal acht Stunden entsorgt werden.
Ein sofortiger Wechsel ist erforderlich bei:
- Durchfeuchtung
- Verschmutzung
- Beschädigung
- schlechter Passform
Was bedeutet „R“?
FFP2-Masken mit der Kennzeichnung „R“ sind wiederverwendbar („Reusable“). Sie sind für die Nutzung über mehr als eine Arbeitsschicht hinaus geprüft.
Dennoch gilt auch hier:
- Herstellerangaben beachten
- Maske regelmäßig kontrollieren
- bei Verschmutzung oder Beschädigung sofort austauschen
Hinweis für die Podologiepraxis
FFP2-Masken mit der Kennzeichnung „R“ sind zwar für eine Wiederverwendung geprüft. Aufgrund der hohen Staubbelastung bei podologischen Behandlungen ist eine Nutzung über mehrere Arbeitstage jedoch aus hygienischer Sicht nicht zu empfehlen. Der auf der Maskenoberfläche anhaftende Schleifstaub kann die Hygiene beeinträchtigen. In der Praxis haben sich daher Einweg-FFP2-Masken (Kennzeichnung „NR“) als die sinnvollere Lösung etabliert.
Tragezeit und Arbeitsschutz
Für FFP2-Masken ohne Ausatemventil nennt die DGUV eine empfohlene Tragezeit von 75 Minuten mit anschließender Erholungszeit von 30 Minuten (proportional nach Tragedauer, sprich 25 Min ergibt 10 min Pause)
Diese Vorgabe stammt aus dem Atemschutz-Arbeitsschutz und soll die zusätzliche Belastung durch den Atemwiderstand berücksichtigen.
In vielen Podologiepraxen werden FFP2-Masken daher gezielt bei staubintensiven Arbeiten getragen und anschließend wieder abgesetzt. Dadurch wird der Schutz sichergestellt und die Belastung für die Mitarbeitenden reduziert.
Fazit
Der beim Schleifen entstehende Feinstaub macht einen wirksamen Atemschutz in der Podologie erforderlich. Während ein gewöhnlicher Mund-Nasen-Schutz hauptsächlich andere Personen schützt, bietet erst die FFP2-Maske den notwendigen Eigenschutz für Behandelnde. Daher sollten bei allen staubintensiven Arbeiten geeignete FFP2-Masken eingesetzt und entsprechend den Herstellerangaben sowie den Hygienestandards der Praxis verwendet werden.
Hinweis:
Eine generelle Pflicht zum Tragen von FFP-Masken besteht für staubintensive Tätigkeiten nicht. Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Bei der Bearbeitung mykotisch veränderter Nägel und vergleichbaren Situationen mit möglicher Exposition gegenüber biologischen Arbeitsstoffen ist jedoch mindestens eine FFP2-Maske vorgegeben.
Tipp
Kontrollieren Sie regelmäßig die Kennzeichnung Ihrer Atemschutzmasken. Nur normgerechte FFP2-Masken mit CE-Kennzeichnung und Angabe der Schutzklasse erfüllen die Anforderungen an den Arbeitsschutz in der Podologie.
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