Aktuelle Information zur Nagelspangentherapie

Der Deutsche Verband für Podologie (ZFD) e. V. hat die beigefügte aktuelle Pressemeldung veröffentlicht, in der zwei Absprachen mit dem GKV-Spitzenverband noch einmal konkretisiert wurden – anders, als es zunächst diskutiert wurde.

Das Ergebnis der Klärungen:

Position 78610 (Nagelspangenbehandlung)

  • Eine Begrenzung auf zwei Behandlungseinheiten pro Tag und Podolog:in ist vertraglich nicht vorgesehen.
  • Die Abrechnung kann bis zu zweimal pro Tag und pro Verordnung erfolgen.

Position 78620 (Aufwand für besonderen Aufwand)

  • Diese Position darf unter den vertraglich beschriebenen Rahmenbedingungen zweimal je Termin und somit zweimal je Abrechnung der HPNR 78610 erbracht und abgerechnet werden.

Bitte berücksichtige für deine Praxisorganisation und Abrechnung ab 01.10.2025 die nun veröffentlichten Klarstellungen.

Die Pressemitteilung des Deutschen Verbandes für Podologie findest du hier.

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