TI-Finanzierungsvereinbarung Heilmittel

TI-Finanzierungsvereinbarung für Podolog:innen unterzeichnet

Die Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (TI) ist nun auch für Podolog:innen offiziell unterzeichnet. Damit ist der Weg frei für eine monatliche Kostenerstattung, die den Anschluss an die TI und deren laufenden Betrieb unterstützen soll.

Ziel der Vereinbarung

Die Regelung gilt für zugelassene Leistungserbringer:innen in der Ergotherapie, Ernährungstherapie, Podologie sowie Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie. Grundlage ist § 380 SGB V. Ziel ist es, die Kosten für den TI-Anschluss und die notwendigen Komponenten auszugleichen.

Voraussetzungen für die Kostenerstattung

Um die Pauschalen zu erhalten, muss die Praxis über eine vollständige TI-Ausstattung verfügen. Dazu gehören:

  • TI-Anschluss (Konnektor oder TI-Gateway)

  • eHealth-Kartenterminal mit Sicherheitskarte (gSMC-KT)

  • Heilberufeausweis

  • Institutionsausweis (SMC-B)

  • KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) in der aktuellsten Version

Der Nachweis erfolgt über eine Eigenerklärung im GKV-Antragsportal.

Antrag und Auszahlung

Der Antrag wird direkt über das Portal des GKV-Spitzenverbands gestellt und mit dem Institutionsausweis legitimiert. Nach Prüfung und Bestätigung erfolgt die Auszahlung:

  • erste Zahlung spätestens zum 15. des dritten Monats nach Antragstellung

  • anschließend quartalsweise

Wichtige Pflichten

Die technische Ausstattung muss stets aktuell sein. Neue gesetzlich geforderte Komponenten oder Anwendungen müssen innerhalb von drei Monaten umgesetzt werden. Fehlt eine Anwendung, kann die Pauschale gekürzt werden.

Aktueller Stand der TI-Pflicht

Die Telematikinfrastruktur ist derzeit noch nicht verpflichtend für podologische Praxen – aber das wird sich ändern. Der Gesetzgeber hat den 1. Januar 2026 als Stichtag vorgesehen. Ein späterer Anschluss zieht momentan aber keine Sanktionen nach sich.

Vorbereitung ist jetzt entscheidend

Einer der wichtigsten Punkte für uns ist JETZT bereits die Vorbereitung. Hier geht es nicht um die Anbindung an die TI, sondern um die einfachen Dinge:

  • eine gute Internetleitung in der Praxis

  • Datenschutz umsetzen

  • ein passendes Datenmanagementsystem (Praxissoftware)

All das kannst du entspannt bis dahin umsetzen. Unterschätze nicht die Auflagen des Datenschutzes und bilde dich heute diesbezüglich weiter. Der Einstieg in die TI ist dann nur noch der letzte Schritt.

Inkrafttreten

Die Vereinbarung gilt rückwirkend ab dem 1. Juli 2024 und ist unbefristet.

Zusammenfassung:

Hier findest du eine kompakte Übersicht der Details.
Finanzierungsvereinbarung

 

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