AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Beratungsleistungen und Seminare

podo consulting
Inhaberin Mechthild Geismann
Drosselweg 5
59348 Lüdinghausen

Kontakt:

Telefon: 02591 949913-0
E-Mail: mail@podo-consulting.de

1. Geltungsbereich

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle
Rechtsgeschäfte der Firma podo consulting (nachstehend „Veranstalter“
genannt) nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner (nachstehend
„Teilnehmer“ oder „Kunde“ genannt).

1.2 Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von Seminar-, Beratungs- und
weitergehenden Dienstleistungen für die Podologie-Branche. Änderungen dieser
Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer schriftlich bekannt gegeben.
Sie gelten als genehmigt, wenn der Teilnehmer nicht in Textform Widerspruch
erhebt. Der Teilnehmer muss den Widerspruch innerhalb von 14 Tagen nach
Bekanntgabe der Änderungen an den Veranstalter absenden.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Der Veranstalter bietet Beratungen und Seminare an.

2.2 Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Seminarangebots wird vom
Veranstalter unter anderem in seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig
genutzten Medien bekannt gegeben.

2.3 Beratungs- und weitergehende Dienstleistungen werden inhaltlich durch den
konkreten Beratungsbedarf des Kunden bestimmt.

3. Rechtliche Stellung der Vertragspartner

3.1 Der Veranstalter wird als selbstständiges Unternehmen für den Teilnehmer tätig.

3.2 Der Veranstalter bedient sich zur Vertragserfüllung bei Seminarleistungen
selbstständiger Referenten. Diese werden ebenfalls als Unternehmer unter
Verwendung einer eigenen Firma und eines eigenen werblichen Auftritts tätig.

3.3 Der Veranstalter kann sich zur Vertragserfüllung auch eigener Arbeitnehmer oder
Mitarbeiter bedienen.

3.4 Die Vertragspartner sind nicht ermächtigt, im Namen des jeweils anderen
Vertragspartners rechtsgeschäftlich zu handeln, Erklärungen abzugeben oder
anzunehmen und/oder Verpflichtungen oder Verantwortlichkeiten für den
jeweils anderen Vertragspartner zu begründen.

4. Zustandekommen des Vertrags bei Seminarleistungen

4.1 Ein Vertrag mit dem Veranstalter kommt zustande durch die Übermittlung und
Bestätigung der ausgefüllten Teilnahmeerklärung über die Internetseite des
Veranstalters, auf dem Postweg, per Fax, per elektronischer Post oder durch
mündliche Absprache und anschließendem Nachreichen einer schriftlichen
Teilnahmeerklärung.

4.2 Jeder Teilnehmer erhält nach Eingang seiner Teilnahmeerklärung ein
Bestätigungsschreiben. Ablehnungen werden ebenso schriftlich mitgeteilt.

4.3 Die Teilnahmeerklärung ist verbindlich.

4.4 Bei einer Gruppenanmeldung, beispielsweise im Falle eines Betriebsausflugs,
schließt der Veranstalter mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der
weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag über und für die Gruppe
ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.

5. Rücktritt und Ausfallregelung bei Seminarleistungen

5.1. Der Teilnehmer ist berechtigt, vom Auftrag zurückzutreten. Hierfür erhebt der
Veranstalter bis zu vier Wochen vor Seminarbeginn eine Gebühr von 20 €.
Spätere Abmeldungen werden mit 80 % der Teilnahmegebühr berechnet. Ab 24
Stunden vor Seminarbeginn wird der volle Betrag in Rechnung gestellt. Jede
Stornierung bedarf der Schriftform.

5.2 Der Veranstalter behält sich vor, bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, die
Durchführung der Veranstaltung nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten
abzusagen bzw. zu kündigen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das
Buchungsaufkommen für diese Veranstaltung so gering ist, dass die
entstehenden Kosten bezogen auf diese Veranstaltung, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden. Die gezahlte Teilnahmegebühr
wird unverzüglich zurückerstattet.

6. Vertragsdauer, Vergütung

6.1 Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten
Zeitpunkt.

6.2 Zahlungsmodalitäten: Die Teilnahmegebühr für die jeweilige Veranstaltung im
Bereich Seminarleistungen richtet sich nach der aktuellen Preistabelle des
Veranstalters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.

6.3 Die Vergütung für Beratungsleistungen wird gemäß des im Angebot, Vertrag
oder der Leistungsbeschreibung festgelegten Honorars berechnet. Basis kann ein
individuell vereinbarter Stundensatz, ein Pauschalhonorar oder ein vom
Teilnehmer vorgeschlagener monatlicher Betrag sein. In jedem Fall hat der
Veranstalter das Recht, die übliche Vergütung (§ 612 BGB) zu fordern.

6.4 Sämtliche Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug
fällig.

6.5 Sämtliche Leistungen des Veranstalters verstehen sich exklusive der gesetzlich
gültigen Mehrwertsteuer.

7. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen

7.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen dem
Veranstalter und dem Teilnehmer.

7.2 Werden einzelne Leistungen durch einen Teilnehmer nicht in Anspruch
genommen, so wird dennoch die gesamte Teilnahmegebühr in Rechnung
gestellt.

8. Allgemeine Teilnahmebedingungen für Seminarleistungen

8.1 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer
Abmahnung die Veranstaltung nachhaltig stört oder wenn er sich in
erheblichem Maße entgegen den guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser
Ablauf der Veranstaltung nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält
sich der Veranstalter vor, den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.
Der Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr in Rechnung zu stellen.

8.2 Der Seminarleiter/Coach/Trainer ist gegenüber den Teilnehmern für die Dauer
und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt.

8.3 Die Teilnehmer verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen
Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden
beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Veranstalter berechtigt,
den Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen.

8.4 Vor der Veranstaltung muss der Trainer/Coach/Seminarleiter über
gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit
der entsprechende Teilnehmer bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.

8.5 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist der Veranstalter berechtigt,
den betreffenden Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen. Der
Veranstalter behält sich vor, die Teilnahmegebühr anteilig in Rechnung zu stellen.

8.6 Veranstaltungen und Seminare, gerade solche im sogenannten Outdoorbereich
sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist jeder Teilnehmer
nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert.

9. Verschwiegenheitspflicht

9.1 Der Veranstalter verpflichtet sich, während der Dauer einer Veranstaltung und
auch nach deren Beendigung sowie im Rahmen von Beratungsleistungen, über
alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Teilnehmers Stillschweigen zu
bewahren.

9.2 Der Teilnehmer wird Betriebsgeheimnisse, Unterlagen, Erfahrungen und
Kenntnisse des Veranstalters sowie deren Partner und Kunden nur zur Erreichung
der von ihm vertraglich seinen Kunden geschuldeten Leistung verwenden und
gegenüber Dritten streng vertraulich behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch
nach Beendigung des Vertrags bestehen.

9.3 Der Teilnehmer hat strengstes Stillschweigen, bezogen auf alle Informationen
über den Veranstalter, die nicht in den offiziellen Werbeunterlagen,
Verlautbarungen oder in den Medien des Veranstalters enthalten sind, zu
bewahren.

9.4 Der Teilnehmer verpflichtet sich, alle ihm vom Veranstalter zur Verfügung
gestellten Unterlagen und Materialien sowie Datenträger ordnungsgemäß und
vor dem Zugriff Dritter gesichert aufzubewahren.

9.5 Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Vertragsende, über einen Zeitraum von zwei Jahren, keine unmittelbaren oder mittelbaren Geschäfte mit den Beratern und Referenten zu tätigen, die zuvor im Auftrag des Veranstalters tätig gewesen sind und die der Teilnehmer durch den Veranstalter kennengelernt hat. Diese Kundenschutzklausel gilt auch für alle geschäftsvorbereitenden Maßnahmen.

10. Fotografie und Bildnutzung

10.1 Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass während der Seminare
Fotos und/oder Videos aufgenommen werden können, auf denen auch
Teilnehmer, Referenten oder Organisatoren der Veranstaltung zu sehen sind.

10.2 Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter das Recht ein, diese Aufnahmen für
Werbezwecke zu nutzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, die
Veröffentlichung auf der Website des Veranstalters und auf sozialen Medien.

10.3 Der Veranstalter verpflichtet sich, die Persönlichkeitsrechte der Teilnehmer zu
respektieren. Sollte ein Teilnehmer nicht wünschen, dass bestimmte Bilder oder
Videos, auf denen er zu sehen ist, veröffentlicht werden, wird er gebeten, dies
dem Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitzuteilen.

11. Haftung

11.1 Soweit sich aus diesen Bestimmungen nichts anderes ergibt, sind weitergehende
Ansprüche des Veranstalters – gleich aus welchen Rechtsgründen –
ausgeschlossen. Der Veranstalter haftet deshalb insbesondere nicht für Schäden,
entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Teilnehmers.

11.2 Diese Haftungsfreizeichnung gilt nicht, wenn die Schadensursache auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht.

11.3 Sofern der Veranstalter fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die
Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden des Veranstalters auf die
Ersatzleistung ihrer Haftpflichtversicherung begrenzt. Die Ersatzpflicht ist in jedem
Fall auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbaren Schaden
begrenzt.

11.4 Soweit eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder begrenzt ist, gilt dies
auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter,
Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

12. Gerichtsstand, Erfüllungsort

Ausschließlicher Gerichtsstand im kaufmännischen Verkehr ist Lüdinghausen. Sofern
ein Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand
ebenfalls Lüdinghausen. Der Veranstalter ist jedoch berechtigt, Klagen und sonstige
gerichtliche Verfahren auch am allgemeinen Gerichtsstand des Teilnehmers
anhängig zu machen.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags müssen in Textform erfolgen. Dies
gilt auch für die Aufhebung oder Änderung dieser Textformklausel.

13.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise
unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen hiervon nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die
Vertragsparteien, eine angemessene Ersatzregelung zu vereinbaren, die
wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien bei Abschluss
des Vertrags gewollt haben.

13.3 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb des Veranstalters mit Hilfe
automatischer Datenverarbeitung. Der Teilnehmer erteilt hiermit dem
Veranstalter seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung im Rahmen
vertraglicher Beziehungen bekanntgewordener und zur Auftragsabwicklung
notwendiger Daten.

(AGBs 2025.09) allgemeine-geschaeftsbedingungen

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