Onlineseminar
Ab Januar 2027 soll die elektronische Verordnung für Heilmittelerbringer Pflicht sein. Für Podologinnen und Podologen geht also künftig an der Digitalisierung kein Weg mehr vorbei. Wer bis 2027 keinen Zugang hat, kann keine Leistungen zulasten der GKV erbringen. Um so wichtiger ist es, sich schon heute mit der digitalen Ablage der Dokumentation umfassend zu beschäftigen. Voraussetzung dafür ist – neben den passenden Geräten – auch ein Praxisverwaltungssystem. Doch wie wählt man ein solches System aus? Was ist hierbei zu beachten?
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