Podologie-News
Aktuelles und Wissenswertes
HIER FINDEST DU WICHTIGE NEWS rund um die podologie!
News und Wissenswertes für Podologinnen und Podologen
In der Podologie ist es essentiell, stets auf dem neuesten Stand zu sein. Als Profi solltest du immer „up to date“ sein, insbesondere in Bezug auf Veränderungen in der Gesetzgebung, Politik und Abrechnung mit den Krankenkassen. Hier erhältst du alles, was für deine Podologiepraxis von Interesse sein kann.
Deine Meinung und deine Anregungen sind uns wichtig! Wenn du Ideen, Wünsche, Vorschläge oder konstruktive Kritik hast, zögere nicht, uns eine E-Mail zu schreiben. Wir freuen uns über deine Mitarbeit und gehen gerne auf deine Wünsche ein. Uns ist es ein Anliegen, dir relevante und interessante Inhalte zu bieten, die dir in deiner täglichen Arbeit als Podologin oder als Podologe weiterhelfen.
Erfolg vor Gericht: Sektorale Heilpraktikererlaubnis für Podologie bundesweit bestätigt
Am 29. August 2024 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Heilpraktikererlaubnis auf das Fachgebiet der Podologie beschränkt werden kann. Diese Entscheidung ermöglicht es Podologinnen und Podologen, nun deutschlandweit unter der sogenannten sektoralen Heilpraktikererlaubnis (SHP) zu arbeiten.
NRW stellt Bildungsscheck ein – Neues Förderprogramm ab Herbst 2024 angekündigt
Zum 1. Juli 2024 hat Nordrhein-Westfalen die Förderung des Bildungsschecks eingestellt, mit dem über viele Jahre berufliche Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt wurden. Ein neues Förderprogramm ist jedoch bereits für Herbst 2024 angekündigt und soll die berufliche Weiterbildung weiterhin stärken.
Gesetzliche Zuzahlungen und Befreiungsausweise
In deiner täglichen Arbeit als Heilmittelerbringer treten immer wieder Fragen zur Zuzahlung und zum Umgang mit dem Befreiungsausweis gemäß §61 des Sozialgesetzbuchs (SGB V) auf. Daher möchten wir dir einige wichtige Informationen und Pflichten zu diesen Themen mit auf den Weg geben.
Umformulierung / Ergänzung in Anlage 3, Behandlungsrelevante Diagnose(n) (ICD-10-Code)
Mit dieser Umformulierung wird es den Krankenkassen einmal wieder leichter gemacht, Verordnungen abzusetzen, die lediglich die Grunderkrankung aufführen, jedoch nicht die Neuropathie, bzw. das Querschnittssyndrom deklarieren.
Ob zukünftig auch Verordnungen, die ausschließlich die Grunderkrankung benennen, abrechnungsfähig sind, muss in einem Gerichtsverfahren geklärt werden.
Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach Paragraph 125
Die zum 01.07.2024 in Kraft tretende Änderungsvereinbarung nach Paragraph 125 Abs. 1 SGB V regelt die Anpassungen in der podologischen Versorgung und deren Vergütung.
Die Änderungen zielen darauf ab, die unterschiedlichen Interpretationen der
Vertragsbestimmungen zu minimieren, berücksichtigen insbesondere notwendige Anpassungen an bisher nicht aktualisierte Anlagen und konkretisieren diverse Regelungen.
Neue Honorare für podologische Leistungen ab 1. Juli 2024
Ab dem 1. Juli 2024 treten in der Podologie neue Honorare in Kraft. Diese Anpassung der Vergütungssätze ist Teil eines Stufenplans, der bereits im Frühjahr 2023 verhandelt wurde. Die Erhöhung der Honorare erfolgt nun in der zweiten Stufe und soll die gestiegenen Kosten in der podologischen Praxis berücksichtigen sowie die Qualität der Behandlung sicherstellen.
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