Seit Mai 2018 gilt die EU-DSGVO
Viele Fragen ergeben sich auch für Podologen durch die neue Datenschutzverordnung (EU-DSGVO).
Im Mai 2018 löst die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ab. Als Verordnung wirken die neuen Datenschutzregelungen direkt und müssen nicht wie Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden.
Das bedeutet:
Hohe Anforderungen an die Informationssicherheit
Schnelle Meldungen bei Verlust von personenbezogenen Daten
Evtl. Pflicht zur Meldung eines Datenschutzbeauftragten (DSB)
Hier findet ihr ein Interview des Rechtsanwaltes Alt, welches einige Fragen erklärt:
https://www.mobileos.de/blog/die-meisten-physiopraxen-wissen-nicht-wie-und-ob-sie-sich-an-den-datenschutz-halten.html