Fortbildungspunkte für Leistungserbringer – Betrachtungszeitraum endet am 31. Dezember 2024

Wir möchten dich heute herzlich zu unseren neuen Seminaren einladen, die speziell darauf ausgerichtet sind, die Fortbildungspunkte gemäß den aktuellen Anforderungen zu erfüllen.

Wie du sicher weißt, endet zum 31. Dezember 2024 der aktuelle Betrachtungszeitraum für die meisten Leistungserbringer. Dies bedeutet, dass Podologen, die seit dem 1. Januar 2021 eine Zulassung haben, bis zum Jahresende 48 Fortbildungspunkte gesammelt haben müssen. Eine Übertragung von Punkten aus einem Betrachtungszeitraum in den folgenden ist nicht möglich. Daher ist es entscheidend, deine Fortbildungspunkte zu überprüfen, um sicherzustellen, dass deine Zulassung nicht gefährdet ist.

Hinzu kommt, dass ALLE Leistungserbringer bis Dezember 2024 acht Fortbildungspunkte zum Thema Unguis incarnatus sowie zur Wundheilung und Wundstadien absolviert haben müssen. Um dir bei der Erfüllung dieser Anforderungen zu unterstützen, bieten wir dir im Herbst ein entsprechendes Seminar an.

Hier einige aktuelle Seminare:

  • Händehygiene, (3 FP), 5. Juni 2024
  • Medizinprodukterechtliche Anforderungen an Anwender von Nagelkorrekturspangen (3 FP), 17. Juni 2024
  • Der Therapiebericht – als Teil der Dokumentation (2 FP), 20. Juni 2024
  • Der Aufbereitungsraum (3 FP), 26. Juni 2024
  • Der Unguis Incarnatus: Verständnis und Behandlung (8 FP), 20. November / 27. November 2024 – Teil 1 + 2

Wir laden dich herzlich ein, an diesen Seminaren teilzunehmen und somit die erforderlichen Fortbildungspunkte zu erlangen. Bitte halte deine Zulassung und dein berufliches Wissen auf dem neuesten Stand, um eine erstklassige Versorgung deiner Patienten sicherzustellen.

Die aktuellen Podologie News im Überblick

Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegen Dermatophyten

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Dermatophyten sind die häufigsten Hautpilzerreger beim Menschen. Spitzenreiter ist Trichophyton rubrum, der vor allem die Nägel und Haut der Füße befällt. Da mykotische Füße in der Podologie zu den häufigsten Krankheitserscheinungen zählen, muss hier die Hygiene einwandfrei eingehalten werden, um die Gefahr einer Übertragung auf andere Patienten oder sogar Behandler zu vermeiden

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Die Fortbildungspflicht für Podologen

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In der Podologie, wie in vielen Heilberufen, ist die Fortbildungspflicht ein essenzielles Element zur Gewährleistung hoher Qualitätsstandards und zur kontinuierli-chen Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenz. In Deutschland ist diese Pflicht gesetzlich verankert und dient sowohl dem Schutz der Patienten als auch der Qualitätssicherung innerhalb des Gesundheitswesens. Dieser Artikel beleuch-tet die gesetzlichen Grundlagen der Fortbildungspflicht für Podologen und die möglichen Konsequenzen bei deren Nichteinhaltung.

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Der FUSS AWARD auf der BEAUTY DÜSSELDORF 2025 – Deine Chance!

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du bist Podologin oder Podologe und der Meinung, dass deine tägliche Arbeit und deine Leistungen mehr Anerkennung verdienen? Du möchtest deine Expertise und Kreativität unter Beweis stellen und vor einer anerkannten Fachjury sowie einem interessierten Fachpublikum präsentieren?
Dann bewirb dich ab sofort für den FUSS AWARD, der auf der BEAUTY 2025 verliehen wird. Nach dem großen Erfolg bei der Premiere 2024 werden im kommendem Jahr abermals herausragende Leistungen der Branche prämiert.

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Die Elektronische Rechnung kommt

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Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für den geschäftlichen Austausch zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland verpflichtend. Diese Regelung betrifft alle Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind, und gilt für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen. Sie ist Teil des Wachstumschancengesetzes, das im März 2024 beschlossen wurde.

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Neues Ausbildungsangebot in Lilienthal: Teilzeitausbildung zur Podologin / zum Podologen startet

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Im Oktober 2024 beginnt am Evangelischen Ausbildungszentrum in Lilienthal bei Bremen ein neuer Ausbildungsgang zur Podologin / zum Podologen in Teilzeit. Die neu gegründete Berufsfachschule für Podologie hat sich zum Ziel gesetzt, den Standort Lilienthal langfristig zu etablieren und kontinuierlich auszubauen.

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