Fortbildungspunkte für Leistungserbringer – Betrachtungszeitraum endet am 31. Dezember 2024
Wir möchten dich heute herzlich zu unseren neuen Seminaren einladen, die speziell darauf ausgerichtet sind, die Fortbildungspunkte gemäß den aktuellen Anforderungen zu erfüllen.
Wie du sicher weißt, endet zum 31. Dezember 2024 der aktuelle Betrachtungszeitraum für die meisten Leistungserbringer. Dies bedeutet, dass Podologen, die seit dem 1. Januar 2021 eine Zulassung haben, bis zum Jahresende 48 Fortbildungspunkte gesammelt haben müssen. Eine Übertragung von Punkten aus einem Betrachtungszeitraum in den folgenden ist nicht möglich. Daher ist es entscheidend, deine Fortbildungspunkte zu überprüfen, um sicherzustellen, dass deine Zulassung nicht gefährdet ist.
Hinzu kommt, dass ALLE Leistungserbringer bis Dezember 2024 acht Fortbildungspunkte zum Thema Unguis incarnatus sowie zur Wundheilung und Wundstadien absolviert haben müssen. Um dir bei der Erfüllung dieser Anforderungen zu unterstützen, bieten wir dir im Herbst ein entsprechendes Seminar an.
Hier einige aktuelle Seminare:
- Händehygiene, (3 FP), 5. Juni 2024
- Medizinprodukterechtliche Anforderungen an Anwender von Nagelkorrekturspangen (3 FP), 17. Juni 2024
- Der Therapiebericht – als Teil der Dokumentation (2 FP), 20. Juni 2024
- Der Aufbereitungsraum (3 FP), 26. Juni 2024
- Der Unguis Incarnatus: Verständnis und Behandlung (8 FP), 20. November / 27. November 2024 – Teil 1 + 2
Wir laden dich herzlich ein, an diesen Seminaren teilzunehmen und somit die erforderlichen Fortbildungspunkte zu erlangen. Bitte halte deine Zulassung und dein berufliches Wissen auf dem neuesten Stand, um eine erstklassige Versorgung deiner Patienten sicherzustellen.