Digitalisierung in der podologischen Praxis

Die elektronische Heilmittelverordnung wird 2027 Pflicht

Die Digitalisierung der Gesundheitsbranche schreitet voran. Langsam, aber sicher. Schon seit einigen Jahren soll die Telematikinfrastruktur (TI) das deutsche Gesundheitssystem mitsamt der Heilmittelversorgung digitalisieren. Was/wann/wo/wie von analog auf digital umgestellt wird, regelt das eHealth-Gesetz. Nach dem E-Rezept (das die Medikamentenrezepte digitalisiert) und der eAU (die digitale Variante des „gelben Scheins“) sollen auch viele andere Verordnungen per TI übermittelt werden. Auch die Heilmittelverordnung wird dann zur elektronischen Verordnung (kurz eVO genannt).

Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung (eVO)

Die eVO ermöglicht es, Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie elektronisch zu verordnen und direkt an die entsprechenden Leistungserbringer zu übermitteln. So erleichtert sie die Verwaltung und Übermittlung von Heilmittelverordnungen und reduziert den Aufwand für manuelle Prozesse und Papierkram. Für Mediziner gehört die eVO mittlerweile zum Praxisalltag. Ab Januar 2027 ist sie auch für Heilmittelerbringende verpflichtend. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt sämtliche Verordnungen von Heilmitteln elektronisch erfolgen müssen. Die Anbindung an die TI und damit der Einsatz von Praxisverwaltungssystemen (PVS) sind dann auch in der podologischen Praxis gesetzlich vorgegeben.

Was bedeutet das für dich als Podologin oder Podologe konkret in der Praxis?

Zunächst einmal wird die elektronische Verordnung viel schneller als bisher bei dir ankommen und die Versorgung deiner Patienten kann schneller starten. Außerdem ist die Übermittlung dank TI weit sicherer als bisher und Rezeptänderungen können nun weit schneller kommuniziert und durchgeführt werden. Damit Du als Heilmittelerbringer/-in überhaupt elektronische Heilmittelverordnungen abrufen kannst, ist der Anschluss an die TI Voraussetzung. Dafür benötigst du ein entsprechendes Praxisverwaltungssystem.

Gut vorbereitet für die Zukunft!

Damit du 2027 nicht von der elektronische Heilmittelverordnung überrascht wirst, sollest du dich schon heute mit der Digitalisierung deiner Praxis auseinandersetzen. Wie verläuft der rechtssichere Weg in die Zukunft – in Richtung digitale Praxis? Wie kannst du dich schon heute darauf vorbereiten?

Es gibt mittlerweile eine beachtliche Auswahl verschiedener PVS. Doch wie wählt man ein solches System aus? Und wie führt man es im laufenden Praxisbetrieb ein? Wie sieht es mit der Datensicherheit aus und was muss ich sonst beachten?

Wie man sich schon heute auf 2027 vorbereiten kann und was es dabei zu beachten gibt, verrät euch Mirja Trautmann am 30. Oktober 2024 im podo consulting Online-SeminarDigitalisierung in der Podologie. Die Referentin kennt als Fachanwältin für Medizinrecht die Hürden des Datenschutzes in der Therapie und spricht dabei aus ihrer eigenen Erfahrung bei der Umstellung ihrer Rechtsanwaltskanzlei auf eine rein digitale und papierlose Kanzlei. In dem spannenden dreieinhalbstündigen Seminar bekommst du neben pragmatischen Experten-Tipps für die rechtssichere Digitalisierung deiner Praxis on Top auch noch 4 Fortbildungspunkte. Du kannst dich hier direkt anmelden.

Die aktuellen Podologie News im Überblick

Die Elektronische Rechnung kommt

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Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für den geschäftlichen Austausch zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland verpflichtend. Diese Regelung betrifft alle Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind, und gilt für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen. Sie ist Teil des Wachstumschancengesetzes, das im März 2024 beschlossen wurde.

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Im Oktober 2024 beginnt am Evangelischen Ausbildungszentrum in Lilienthal bei Bremen ein neuer Ausbildungsgang zur Podologin / zum Podologen in Teilzeit. Die neu gegründete Berufsfachschule für Podologie hat sich zum Ziel gesetzt, den Standort Lilienthal langfristig zu etablieren und kontinuierlich auszubauen.

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Seminar Sektorale Heilpraktiker Pruefung
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Am 29. August 2024 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Heilpraktikererlaubnis auf das Fachgebiet der Podologie beschränkt werden kann. Diese Entscheidung ermöglicht es Podologinnen und Podologen, nun deutschlandweit unter der sogenannten sektoralen Heilpraktikererlaubnis (SHP) zu arbeiten.

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Therapiebericht – Dokumentation Podologie
Umformulierung / Ergänzung in Anlage 3, Behandlungsrelevante Diagnose(n) (ICD-10-Code)

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Mit dieser Umformulierung wird es den Krankenkassen einmal wieder leichter gemacht, Verordnungen abzusetzen, die lediglich die Grunderkrankung aufführen, jedoch nicht die Neuropathie, bzw. das Querschnittssyndrom deklarieren.

Ob zukünftig auch Verordnungen, die ausschließlich die Grunderkrankung benennen, abrechnungsfähig sind, muss in einem Gerichtsverfahren geklärt werden.

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