Digitalisierung in der podologischen Praxis

Die elektronische Heilmittelverordnung wird 2027 Pflicht

Die Digitalisierung der Gesundheitsbranche schreitet voran. Langsam, aber sicher. Schon seit einigen Jahren soll die Telematikinfrastruktur (TI) das deutsche Gesundheitssystem mitsamt der Heilmittelversorgung digitalisieren. Was/wann/wo/wie von analog auf digital umgestellt wird, regelt das eHealth-Gesetz. Nach dem E-Rezept (das die Medikamentenrezepte digitalisiert) und der eAU (die digitale Variante des „gelben Scheins“) sollen auch viele andere Verordnungen per TI übermittelt werden. Auch die Heilmittelverordnung wird dann zur elektronischen Verordnung (kurz eVO genannt).

Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung (eVO)

Die eVO ermöglicht es, Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie, Logopädie und Podologie elektronisch zu verordnen und direkt an die entsprechenden Leistungserbringer zu übermitteln. So erleichtert sie die Verwaltung und Übermittlung von Heilmittelverordnungen und reduziert den Aufwand für manuelle Prozesse und Papierkram. Für Mediziner gehört die eVO mittlerweile zum Praxisalltag. Ab Januar 2027 ist sie auch für Heilmittelerbringende verpflichtend. Das bedeutet, dass ab diesem Zeitpunkt sämtliche Verordnungen von Heilmitteln elektronisch erfolgen müssen. Die Anbindung an die TI und damit der Einsatz von Praxisverwaltungssystemen (PVS) sind dann auch in der podologischen Praxis gesetzlich vorgegeben.

Was bedeutet das für dich als Podologin oder Podologe konkret in der Praxis?

Zunächst einmal wird die elektronische Verordnung viel schneller als bisher bei dir ankommen und die Versorgung deiner Patienten kann schneller starten. Außerdem ist die Übermittlung dank TI weit sicherer als bisher und Rezeptänderungen können nun weit schneller kommuniziert und durchgeführt werden. Damit Du als Heilmittelerbringer/-in überhaupt elektronische Heilmittelverordnungen abrufen kannst, ist der Anschluss an die TI Voraussetzung. Dafür benötigst du ein entsprechendes Praxisverwaltungssystem.

Gut vorbereitet für die Zukunft!

Damit du 2027 nicht von der elektronische Heilmittelverordnung überrascht wirst, sollest du dich schon heute mit der Digitalisierung deiner Praxis auseinandersetzen. Wie verläuft der rechtssichere Weg in die Zukunft – in Richtung digitale Praxis? Wie kannst du dich schon heute darauf vorbereiten?

Es gibt mittlerweile eine beachtliche Auswahl verschiedener PVS. Doch wie wählt man ein solches System aus? Und wie führt man es im laufenden Praxisbetrieb ein? Wie sieht es mit der Datensicherheit aus und was muss ich sonst beachten?

Wie man sich schon heute auf 2027 vorbereiten kann und was es dabei zu beachten gibt, verrät euch Mirja Trautmann am 30. Oktober 2024 im podo consulting Online-SeminarDigitalisierung in der Podologie. Die Referentin kennt als Fachanwältin für Medizinrecht die Hürden des Datenschutzes in der Therapie und spricht dabei aus ihrer eigenen Erfahrung bei der Umstellung ihrer Rechtsanwaltskanzlei auf eine rein digitale und papierlose Kanzlei. In dem spannenden dreieinhalbstündigen Seminar bekommst du neben pragmatischen Experten-Tipps für die rechtssichere Digitalisierung deiner Praxis on Top auch noch 4 Fortbildungspunkte. Du kannst dich hier direkt anmelden.

Die aktuellen Podologie News im Überblick

Therapiebericht – Dokumentation Podologie
Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach Paragraph 125

Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach Paragraph 125

Die zum 01.07.2024 in Kraft tretende Änderungsvereinbarung nach Paragraph 125 Abs. 1 SGB V regelt die Anpassungen in der podologischen Versorgung und deren Vergütung.

Die Änderungen zielen darauf ab, die unterschiedlichen Interpretationen der
Vertragsbestimmungen zu minimieren, berücksichtigen insbesondere notwendige Anpassungen an bisher nicht aktualisierte Anlagen und konkretisieren diverse Regelungen.

Mehr lesen

Neue Honorare für podologische Leistungen ab 1. Juli 2024

Neue Honorare für podologische Leistungen ab 1. Juli 2024

Ab dem 1. Juli 2024 treten in der Podologie neue Honorare in Kraft. Diese Anpassung der Vergütungssätze ist Teil eines Stufenplans, der bereits im Frühjahr 2023 verhandelt wurde. Die Erhöhung der Honorare erfolgt nun in der zweiten Stufe und soll die gestiegenen Kosten in der podologischen Praxis berücksichtigen sowie die Qualität der Behandlung sicherstellen.

Mehr lesen

Dokumentation im Zusammenhang mit Nagelkorrekturspangen 

Dokumentation im Zusammenhang mit Nagelkorrekturspangen 

Als Podologin oder Podologe verwendest du täglich Medizinprodukte. Doch den wenigsten Anwender:innen sind die damit verbundenen regulatorischen Anforderungen bekannt. Insbesondere durch den Umbruch im Medizinprodukterecht in den Jahren seit 2022 mit dem vollständigen Inkrafttreten der Medical Device Regulation (MDR) auf europäischer Ebene und neuen nationalen Gesetzen wie dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG), haben sich einige Anforderungen an den Umgang mit Medizinprodukten geändert. Insbesondere das Thema Nagelkorrekturspangen muss unter einem neuen Licht betrachtet werden, auch im Hinblick auf die neue Heilmittel-Richtlinie.

Mehr lesen

Fortbildungspunkte für Leistungserbringer – Betrachtungszeitraum endet am 31. Dezember 2024

Fortbildungspunkte für Leistungserbringer – Betrachtungszeitraum endet am 31. Dezember 2024

Wie du sicher weißt, endet zum 31. Dezember 2024 der aktuelle Betrachtungszeitraum für die meisten Leistungserbringer. Dies bedeutet, dass Podologen, die seit dem 1. Januar 2021 eine Zulassung haben, bis zum Jahresende 48 Fortbildungspunkte gesammelt haben müssen. Eine Übertragung von Punkten aus einem Betrachtungszeitraum in den folgenden ist nicht möglich. Daher ist es entscheidend, deine Fortbildungspunkte zu überprüfen, um sicherzustellen, dass deine Zulassung nicht gefährdet ist.

Mehr lesen