Bundesbeihilfeverordnung – neue Preise seit 01.01.2019
BUNDESBEIHILFEVERORDNUNG
Neue Preise seit 01.01.2019
Die beihilfefähigen Höchstsätze sind für uns Podologen irrelevant. Wir bestimmen unseren Preis und was der Beihilfe-Patient von seiner Kasse erstattet bekommt, kann uns vollkommen egal sein. Die Erstattung ist eine Vereinbarung zwischen dem Patienten und seiner Beihilfe. Die Differenz muss vom Patienten durch seine private Krankenkasse abgesichert werden oder selbst getragen werden.
Hier geht’s zu den Sätzen der BBhV, Anlage 9.

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