Dokumentation im Zusammenhang mit Nagelkorrekturspangen 

Expertenbeitrag von Sascha Ruß M.Sc, Hygieneingenieur

Mit Novellierung des europäischen Medizinprodukterechts und dem Beginn der Verordnungsfähigkeit im Juli 2022 haben sich für Podologen viele neue Möglichkeiten, aber auch Pflichten ergeben. In seiner Masterarbeit im Fach Regulatory Affairs an der Technischen Hochschule Lübeck hat der Hygieneingenieur Sascha Ruß sich mit den rechtlichen Anforderungen an Nagelkorrekturspangen beschäftigt. Eine Analyse der öffentlich zugänglichen Informationen von Herstellern, Berufsverbänden, GKV und Bildungseinrichtungen zeigt, dass diese seit 2021 geltenden Pflichten in der Branche vollständig unbekannt sind. Auch bei der Befragung der Podologen selbst zeigen sich deutliche Defizite bei der Beurteilung des rechtlichen Status der Spangen und den damit einhergehenden Pflichten.

Daher sollen in diesem Artikel die wichtigsten Anforderungen erläutert werden, die von Podologen im Rahmen der Nagelkorrekturspangenbehandlung erfüllt werden müssen.

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Die aktuellen Podologie News im Überblick

Die Elektronische Rechnung kommt

Die Elektronische Rechnung kommt

Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für den geschäftlichen Austausch zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland verpflichtend. Diese Regelung betrifft alle Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind, und gilt für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen. Sie ist Teil des Wachstumschancengesetzes, das im März 2024 beschlossen wurde.

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Neues Ausbildungsangebot in Lilienthal: Teilzeitausbildung zur Podologin / zum Podologen startet

Neues Ausbildungsangebot in Lilienthal: Teilzeitausbildung zur Podologin / zum Podologen startet

Im Oktober 2024 beginnt am Evangelischen Ausbildungszentrum in Lilienthal bei Bremen ein neuer Ausbildungsgang zur Podologin / zum Podologen in Teilzeit. Die neu gegründete Berufsfachschule für Podologie hat sich zum Ziel gesetzt, den Standort Lilienthal langfristig zu etablieren und kontinuierlich auszubauen.

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Seminar Sektorale Heilpraktiker Pruefung
Erfolg vor Gericht: Sektorale Heilpraktikererlaubnis für Podologie bundesweit bestätigt

Erfolg vor Gericht: Sektorale Heilpraktikererlaubnis für Podologie bundesweit bestätigt

Am 29. August 2024 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Heilpraktikererlaubnis auf das Fachgebiet der Podologie beschränkt werden kann. Diese Entscheidung ermöglicht es Podologinnen und Podologen, nun deutschlandweit unter der sogenannten sektoralen Heilpraktikererlaubnis (SHP) zu arbeiten.

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Therapiebericht – Dokumentation Podologie
Umformulierung / Ergänzung in Anlage 3, Behandlungsrelevante Diagnose(n) (ICD-10-Code)

Umformulierung / Ergänzung in Anlage 3, Behandlungsrelevante Diagnose(n) (ICD-10-Code)

Mit dieser Umformulierung wird es den Krankenkassen einmal wieder leichter gemacht, Verordnungen abzusetzen, die lediglich die Grunderkrankung aufführen, jedoch nicht die Neuropathie, bzw. das Querschnittssyndrom deklarieren.

Ob zukünftig auch Verordnungen, die ausschließlich die Grunderkrankung benennen, abrechnungsfähig sind, muss in einem Gerichtsverfahren geklärt werden.

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