Dokumentation im Zusammenhang mit Nagelkorrekturspangen

Expertenbeitrag von Sascha Ruß M.Sc, Hygieneingenieur

Mit Novellierung des europäischen Medizinprodukterechts und dem Beginn der Verordnungsfähigkeit im Juli 2022 haben sich für Podologen viele neue Möglichkeiten, aber auch Pflichten ergeben. In seiner Masterarbeit im Fach Regulatory Affairs an der Technischen Hochschule Lübeck hat der Hygieneingenieur Sascha Ruß sich mit den rechtlichen Anforderungen an Nagelkorrekturspangen beschäftigt. Eine Analyse der öffentlich zugänglichen Informationen von Herstellern, Berufsverbänden, GKV und Bildungseinrichtungen zeigt, dass diese seit 2021 geltenden Pflichten in der Branche vollständig unbekannt sind. Auch bei der Befragung der Podologen selbst zeigen sich deutliche Defizite bei der Beurteilung des rechtlichen Status der Spangen und den damit einhergehenden Pflichten.

Daher sollen in diesem Artikel die wichtigsten Anforderungen erläutert werden, die von Podologen im Rahmen der Nagelkorrekturspangenbehandlung erfüllt werden müssen.

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Die aktuellen Podologie News im Überblick

Therapiebericht – Dokumentation Podologie
Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach Paragraph 125

Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach Paragraph 125

Die zum 01.07.2024 in Kraft tretende Änderungsvereinbarung nach Paragraph 125 Abs. 1 SGB V regelt die Anpassungen in der podologischen Versorgung und deren Vergütung.

Die Änderungen zielen darauf ab, die unterschiedlichen Interpretationen der
Vertragsbestimmungen zu minimieren, berücksichtigen insbesondere notwendige Anpassungen an bisher nicht aktualisierte Anlagen und konkretisieren diverse Regelungen.

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Neue Honorare für podologische Leistungen ab 1. Juli 2024

Neue Honorare für podologische Leistungen ab 1. Juli 2024

Ab dem 1. Juli 2024 treten in der Podologie neue Honorare in Kraft. Diese Anpassung der Vergütungssätze ist Teil eines Stufenplans, der bereits im Frühjahr 2023 verhandelt wurde. Die Erhöhung der Honorare erfolgt nun in der zweiten Stufe und soll die gestiegenen Kosten in der podologischen Praxis berücksichtigen sowie die Qualität der Behandlung sicherstellen.

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Fortbildungspunkte für Leistungserbringer – Betrachtungszeitraum endet am 31. Dezember 2024

Fortbildungspunkte für Leistungserbringer – Betrachtungszeitraum endet am 31. Dezember 2024

Wie du sicher weißt, endet zum 31. Dezember 2024 der aktuelle Betrachtungszeitraum für die meisten Leistungserbringer. Dies bedeutet, dass Podologen, die seit dem 1. Januar 2021 eine Zulassung haben, bis zum Jahresende 48 Fortbildungspunkte gesammelt haben müssen. Eine Übertragung von Punkten aus einem Betrachtungszeitraum in den folgenden ist nicht möglich. Daher ist es entscheidend, deine Fortbildungspunkte zu überprüfen, um sicherzustellen, dass deine Zulassung nicht gefährdet ist.

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Für alle meine Kunden hier ein Exklusiv-Angebot zur Validierung

Für alle meine Kunden hier ein Exklusiv-Angebot zur Validierung

Auch in der Podologie treffen wir in den letzten Monaten immer mehr auf gestiegene Kosten. Auch hier steigen die Einkaufspreise für Materialien, für Strom, Heizung und sonstige Dinge. Ein gezieltes Preismanagement ist auch in der Podologiepraxis der entscheidende Schlüssel zum Erfolg. Ich möchte dich dabei unterstützen und habe ein spannendes und nach deinen Anforderungen entwickeltes Angebot zur Validierung. Zusammen mit podo consulting bietet Hücker & Hücker ein exklusives Angebotspaket für Podologinnen und Podologen an.

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