Preisverdächtig: Füße im Rampenlicht

Neuer Podologie-Preis FUSS AWARD ab 2024

Nicht nur die Filmbranche ehrt regelmäßig herausragende Darbietungen, auch in der Welt der Therapie gibt es Auszeichnungen für besondere Leistungen. So wird erstmalig 2024 im Rahmen der BEAUTY Düsseldorf der FUSS AWARD verliehen – und zwar nicht für die schönsten Füße, sondern für beachtenswerte podologische Leistungen.

Für euch Fuß-Profis gibt es somit zukünftig mit dem FUSS AWARD einen Fachpreis, der im feierlichen Rahmen eure besonderen branchenspezifischen Leistungen auszeichnet und würdigt. Dass das Berufsbild Podologie äußerst anspruchsvoll und vielfältig ist, spiegelt sich schon in den Bezeichnungen der vier Kategorien wider, für die der FUSS AWARD verliehen wird:

  • „Erfolgreiche Therapie“
  • „Bestes Geschäftsmodell“
  • „Nachwuchstalent Podologie“
  • „Lebenswerk“.

Gemeinsam mit der Messe Düsseldorf und den Unternehmen neubourg skin care und RUCK haben die drei Verbände ZFD, Bundesverband für Podologie und VLLP die „Anerkennung für die Besten der Branche“ (so BEAUTY Director Niemann) ins Leben gerufen. Auf diese Weise werden der Berufsstand und das Berufsbild der therapeutisch arbeitenden Podolog*innen gefördert, weiterentwickelt und – last but not least – stilvoll gewürdigt.

Näheres über diese hochkarätige Auszeichnung und den Beginn der Bewerbungsfrist erfahrt ihr ab Sommer 2023. Podo consulting hält euch auf dem Laufenden, wo und wie genau ihr euch bewerben könnt. Die Initiatoren des FUSS AWARD werden Anfang 2024 die Jury vorstellen, welche die eingereichten Bewerbungen bewerten wird.

An dieser Stelle vorab schon einmal von mir: Toi, Toi, Toi für eure Bewerbung und dass der FUSS AWARD nächstes Jahr eure podologische Praxis zieren wird.

Mehr über die vier Kategorien des FUSS AWARD 2024:

„Erfolgreiche Therapie“

Diese Kategorie wird für individuelle Behandlungserfolge von kassenzugelassenen Podologinnen und Podologen vergeben, zum Beispiel in besonders komplexen Fällen oder für einen Fall, der einen kreativen oder innovativen Ansatz erfordert hat.

„Bestes Geschäftsmodell“

Diese Kategorie zeichnet neue Geschäftsideen oder besonders kreative Strukturen und Arbeitsweisen aus, die zum Beispiel mit digitalen Prozessen, einem besonderen Online-Auftritt, einer tollen Inneneinrichtung oder auch einer rechtlich zulässigen Kooperation zwischen verschiedenen Fachbereichen überzeugen. Adressiert werden Podologen, Podologie-Schüler und kosmetische Fußpfleger.

„Nachwuchstalent Podologie“

Die Kategorie „Nachwuchstalent Podologie“ zeichnet Auszubildende und Studierende aus Deutschland aus. Für die Teilnahme ist die Einreichung einer Projektarbeit mit einem frei ausgewählten Thema sowie ein kurzes Video, in dem die Arbeit als Pitch vorgestellt wird, erforderlich. Dieser Preis ist mit einem dreistelligen Preisgeld dotiert.

„Lebenswerk“

Der Preis in dieser Kategorie wird an Podologinnen und Podologen oder bekannte Persönlichkeiten der Branche wie z. B. Publizierende und unternehmerisch Tätige vergeben, die durch besondere Leistungen oder ein besonderes Engagement einen großen Beitrag zur Podologie oder dem Berufsbild geleistet haben. Dieser Award wird durch die Jury vergeben, eine Bewerbung ist nicht möglich.

(Quelle: Messe Düsseldorf GmbH)

Die aktuellen Podologie News im Überblick

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Im Oktober 2024 beginnt am Evangelischen Ausbildungszentrum in Lilienthal bei Bremen ein neuer Ausbildungsgang zur Podologin / zum Podologen in Teilzeit. Die neu gegründete Berufsfachschule für Podologie hat sich zum Ziel gesetzt, den Standort Lilienthal langfristig zu etablieren und kontinuierlich auszubauen.

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Seminar Sektorale Heilpraktiker Pruefung
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Am 29. August 2024 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Heilpraktikererlaubnis auf das Fachgebiet der Podologie beschränkt werden kann. Diese Entscheidung ermöglicht es Podologinnen und Podologen, nun deutschlandweit unter der sogenannten sektoralen Heilpraktikererlaubnis (SHP) zu arbeiten.

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Therapiebericht – Dokumentation Podologie
Umformulierung / Ergänzung in Anlage 3, Behandlungsrelevante Diagnose(n) (ICD-10-Code)

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Mit dieser Umformulierung wird es den Krankenkassen einmal wieder leichter gemacht, Verordnungen abzusetzen, die lediglich die Grunderkrankung aufführen, jedoch nicht die Neuropathie, bzw. das Querschnittssyndrom deklarieren.

Ob zukünftig auch Verordnungen, die ausschließlich die Grunderkrankung benennen, abrechnungsfähig sind, muss in einem Gerichtsverfahren geklärt werden.

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Therapiebericht – Dokumentation Podologie
Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach Paragraph 125

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Die zum 01.07.2024 in Kraft tretende Änderungsvereinbarung nach Paragraph 125 Abs. 1 SGB V regelt die Anpassungen in der podologischen Versorgung und deren Vergütung.

Die Änderungen zielen darauf ab, die unterschiedlichen Interpretationen der
Vertragsbestimmungen zu minimieren, berücksichtigen insbesondere notwendige Anpassungen an bisher nicht aktualisierte Anlagen und konkretisieren diverse Regelungen.

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