Bewerbungsphase ist gestartet: Einreichungen für den ersten FUSS AWARD sind ab sofort möglich

Expertinnen und Experten aus der Podologie und Fußpflege können sich ab sofort für den FUSS AWARD bewerben, der 2024 erstmals im Rahmen der BEAUTY in Düsseldorf verliehen wird. Interessierte können ihre Bewerbungen in den drei Kategorien „Erfolgreiche Therapie“, „Bestes Geschäftsmodell“ und „Nachwuchstalente“ digital einreichen. Bewerbungsschluss ist der 15. Dezember 2023.

Initiiert und ins Leben gerufen wurde der FUSS AWARD vom Deutschen Verband für Podologie (ZFD), dem Bundesverband für Podologie, dem Verband leitender Lehrkräfte (VLLP) sowie den Unternehmen neubourg skin care und RUCK in Kooperation mit der Messe Düsseldorf. Ziel ist es, besondere Leistungen im Podologie-Handwerk und in der Fußpflege hervorzuheben und zu honorieren.

Anfang 2024 werden die Einreichungen durch eine hochkarätig besetzte Fach-Jury mit Expertinnen und Experten aus Verbänden und der Industrie bewertet. Die Gewinnerinnen und Gewinner werden bei der Preisverleihung im Rahmen der BEAUTY DÜSSELDORF feierlich gekürt. Es werden Preisgelder im vierstelligen Bereich sowie Sachwerte vergeben.

Die Kategorien des FUSS AWARD 2024:

„Erfolgreiche Therapie“

In dieser Kategorie steht die Behandlung an Patientinnen und Patienten im Fokus. Darunter fallen Therapieerfolge von kassenzugelassenen Podologinnen und Podologen, zum Beispiel in besonders komplexen Fällen oder für innovative Ansätze, die zum Behandlungserfolg geführt haben.

„Bestes Geschäftsmodell“

Diese Kategorie zeichnet erfolgreiche Geschäftsmodelle aus. Dies können zum Beispiel neue Geschäftsideen, optimierte Praxisabläufe oder besonders kreative Praxiskonzepte mit ansprechenden Inneneinrichtungen sein. Auch digitale Prozesse sowie besondere Online-Auftritte oder auch eine rechtlich zulässige Kooperation zwischen verschiedenen Fachbereichen können in dieser Kategorie eingereicht werden. Angesprochen werden Podologen und kosmetische Fußpfleger mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung als auch Podologie-Auszubildende.

„Nachwuchstalente“

Die Kategorie „Nachwuchstalente“ zeichnet Auszubildende und Studierende der Podologie aus Deutschland aus. Für die Teilnahme ist die Einreichung einer Projektarbeit mit einem frei ausgewählten Thema sowie ein kurzes Video, in dem die Arbeit als Pitch vorgestellt wird, erforderlich.

Alle Informationen zur Einreichung finden Interessierte auf www.beauty.de/fuss_award

Quelle: Messe Düsseldorf

Die aktuellen Podologie News im Überblick

Therapiebericht – Dokumentation Podologie
Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach Paragraph 125

Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach Paragraph 125

Die zum 01.07.2024 in Kraft tretende Änderungsvereinbarung nach Paragraph 125 Abs. 1 SGB V regelt die Anpassungen in der podologischen Versorgung und deren Vergütung.

Die Änderungen zielen darauf ab, die unterschiedlichen Interpretationen der
Vertragsbestimmungen zu minimieren, berücksichtigen insbesondere notwendige Anpassungen an bisher nicht aktualisierte Anlagen und konkretisieren diverse Regelungen.

Mehr lesen

Neue Honorare für podologische Leistungen ab 1. Juli 2024

Neue Honorare für podologische Leistungen ab 1. Juli 2024

Ab dem 1. Juli 2024 treten in der Podologie neue Honorare in Kraft. Diese Anpassung der Vergütungssätze ist Teil eines Stufenplans, der bereits im Frühjahr 2023 verhandelt wurde. Die Erhöhung der Honorare erfolgt nun in der zweiten Stufe und soll die gestiegenen Kosten in der podologischen Praxis berücksichtigen sowie die Qualität der Behandlung sicherstellen.

Mehr lesen

Dokumentation im Zusammenhang mit Nagelkorrekturspangen 

Dokumentation im Zusammenhang mit Nagelkorrekturspangen 

Als Podologin oder Podologe verwendest du täglich Medizinprodukte. Doch den wenigsten Anwender:innen sind die damit verbundenen regulatorischen Anforderungen bekannt. Insbesondere durch den Umbruch im Medizinprodukterecht in den Jahren seit 2022 mit dem vollständigen Inkrafttreten der Medical Device Regulation (MDR) auf europäischer Ebene und neuen nationalen Gesetzen wie dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG), haben sich einige Anforderungen an den Umgang mit Medizinprodukten geändert. Insbesondere das Thema Nagelkorrekturspangen muss unter einem neuen Licht betrachtet werden, auch im Hinblick auf die neue Heilmittel-Richtlinie.

Mehr lesen

Fortbildungspunkte für Leistungserbringer – Betrachtungszeitraum endet am 31. Dezember 2024

Fortbildungspunkte für Leistungserbringer – Betrachtungszeitraum endet am 31. Dezember 2024

Wie du sicher weißt, endet zum 31. Dezember 2024 der aktuelle Betrachtungszeitraum für die meisten Leistungserbringer. Dies bedeutet, dass Podologen, die seit dem 1. Januar 2021 eine Zulassung haben, bis zum Jahresende 48 Fortbildungspunkte gesammelt haben müssen. Eine Übertragung von Punkten aus einem Betrachtungszeitraum in den folgenden ist nicht möglich. Daher ist es entscheidend, deine Fortbildungspunkte zu überprüfen, um sicherzustellen, dass deine Zulassung nicht gefährdet ist.

Mehr lesen