GASTBEITRAG: Onlineabrechnung für Podologen: Einfacher als man denkt

Marvin Jäger vom Deutschen Medizinrechenzentrum DMRZ.de nennt vier gute Gründe, die für die Onlineabrechnung sprechen.

Die Onlineabrechnung per Datenträgeraustausch (DTA) ist einfach, schnell, sicher und günstig. Wie das? Ich erkläre es dir.

1. Einfache Onlineabrechnung

Die Onlineabrechnung ist auch für Podologinnen und Podologen eine einfache Angelegenheit. Alles, was du brauchst, ist ein internetfähiger Computer. Du benötigst keine besondere Software, du meldest dich einfach auf der Webseite des DMRZ.de an und kannst mit den Abrechnungen starten. Egal, wo und wann – ob in der Praxis oder zu Hause am Küchentisch.

2. Schnelle Onlineabrechnung

Nutzt du beispielsweise DMRZ.de für die Abrechnung von podologischen Leistungen, dann versichere ich dir: Die Abrechnung ist schnell erledigt. Du musst dich nur in DMRZ.de einloggen, alle Daten von der Heilmittelverordnung (Muster 13) eintippen und mit einem Mausklick wird die Abrechnung an die Krankenkasse übermittelt. Fertig! Damit sich alles besonders schnell eintragen lässt, haben wir von DMRZ.de die Eingabemaske so angelegt, dass sie sich an dem Aufbau einer Heilmittelverordnung orientiert. Außerdem haben wir alle Positionsnummern und aktuellen Tarife online hinterlegt. Das spart viel Zeit!

3. Sichere Onlineabrechnung

Die Onlineabrechnung bietet dir Sicherheit. Im Falle von DMRZ.de kannst du von der intelligenten Plausibilitätsprüfung profitieren. Unser System checkt automatisch, ob eine Verordnung korrekt eingegeben wurde. Du brauchst also keine Angst haben, dass eine Abrechnung fehlerhaft abgeschickt wird. Und selbstverständlich ist DMRZ.de auch sicher was den Datenschutz angeht: Die Onlineabrechnung ist DSGVO-konform und so gut geschützt wie ein Konto beim Onlinebanking.

4. Günstige Onlineabrechnung

Zu guter Letzt ist die Onlineabrechnung über DMRZ.de auch kostengünstig. Bereits ab 19,99 Euro im Monat kannst du deine Abrechnungen durchführen. Extrakosten wie z. B. für Lizenzen, Software oder Server gibt es nicht.

Du siehst also, so einfach lässt sich die Abrechnung deiner podologischen Leistungen erledigen. Und falls doch mal etwas sein sollte, helfen dir meine Kolleginnen und Kollegen von DMRZ.de sehr gerne weiter und unterstützen dich.

Probiere die Onlineabrechnung doch einfach mal aus!

Bei DMRZ.de kannst du dich einfach unverbindlich registrieren und eine kostenlose, 6-wöchige Testphase starten. Alle Infos findest du unter https://www.dmrz.de/podo.

Oder rufe einfach an. Du erreichst das Sales-Team direkt unter 0211 6355-3988. Hinterlasse auch gerne eine Nachricht auf unserer Mailbox – wir rufen selbstverständlich zurück.

Die aktuellen Podologie News im Überblick

Therapiebericht – Dokumentation Podologie
Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach Paragraph 125

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Die zum 01.07.2024 in Kraft tretende Änderungsvereinbarung nach Paragraph 125 Abs. 1 SGB V regelt die Anpassungen in der podologischen Versorgung und deren Vergütung.

Die Änderungen zielen darauf ab, die unterschiedlichen Interpretationen der
Vertragsbestimmungen zu minimieren, berücksichtigen insbesondere notwendige Anpassungen an bisher nicht aktualisierte Anlagen und konkretisieren diverse Regelungen.

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Neue Honorare für podologische Leistungen ab 1. Juli 2024

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Ab dem 1. Juli 2024 treten in der Podologie neue Honorare in Kraft. Diese Anpassung der Vergütungssätze ist Teil eines Stufenplans, der bereits im Frühjahr 2023 verhandelt wurde. Die Erhöhung der Honorare erfolgt nun in der zweiten Stufe und soll die gestiegenen Kosten in der podologischen Praxis berücksichtigen sowie die Qualität der Behandlung sicherstellen.

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Dokumentation im Zusammenhang mit Nagelkorrekturspangen 

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Als Podologin oder Podologe verwendest du täglich Medizinprodukte. Doch den wenigsten Anwender:innen sind die damit verbundenen regulatorischen Anforderungen bekannt. Insbesondere durch den Umbruch im Medizinprodukterecht in den Jahren seit 2022 mit dem vollständigen Inkrafttreten der Medical Device Regulation (MDR) auf europäischer Ebene und neuen nationalen Gesetzen wie dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG), haben sich einige Anforderungen an den Umgang mit Medizinprodukten geändert. Insbesondere das Thema Nagelkorrekturspangen muss unter einem neuen Licht betrachtet werden, auch im Hinblick auf die neue Heilmittel-Richtlinie.

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Fortbildungspunkte für Leistungserbringer – Betrachtungszeitraum endet am 31. Dezember 2024

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Wie du sicher weißt, endet zum 31. Dezember 2024 der aktuelle Betrachtungszeitraum für die meisten Leistungserbringer. Dies bedeutet, dass Podologen, die seit dem 1. Januar 2021 eine Zulassung haben, bis zum Jahresende 48 Fortbildungspunkte gesammelt haben müssen. Eine Übertragung von Punkten aus einem Betrachtungszeitraum in den folgenden ist nicht möglich. Daher ist es entscheidend, deine Fortbildungspunkte zu überprüfen, um sicherzustellen, dass deine Zulassung nicht gefährdet ist.

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