Darf in der Praxis im Behandlungsraum ein Staubsauger zur Entfernung von Frässtaub und Nagelresten verwendet werden?

Die KRINKO-Empfehlung “Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen“ aus dem Jahr 2022 liefert keine konkreten Aussagen zur Verwendung von Haushaltsstaubsaugern, wie sie in der Praxis häufig eingesetzt werden. Daher hier einige Überlegungen, die bei der Anschaffung und Verwendung im medizinischen Bereich beachtet werden sollten:

  • Bei der Ausführung des Staubsaugers ist es aus Arbeitsschutzgründen sinnvoll, dass ein Sterilfilter (HEPA, H13 oder H14) verbaut ist. Ansonsten werden durch die Abluft Frässtaub und darin befindliche Mikroorganismen inkl. infektiöser Viren und Pilzsporen im Raum und der Atemluft verteilt. Der Filter sollte außerdem austauschbar sein, da die Lebensdauer begrenzt ist.
  • Die inneren Oberflächen des Saugers müssen gereinigt und desinfiziert werden können. Es besteht sonst die Gefahr, dass eingesaugte Verschmutzungen auf Dauer zu mikrobiologisch relevanten Ansammlungen führen (insbesondere wenn feuchter Schmutz eingesaugt wird). Auf dem Markt befinden sich einige zerlegbare kabellose Staubsauger, die diese Möglichkeit bieten – eine Variante mit Stromkabel und rollbarem Körper eignet sich aufgrund der Handhabung und des Designs weniger.
  • Bei Wischstaubsaugern: Die Wechselhäufigkeit der Bezüge muss im Hygieneplan festgelegt werden. Es stellt sich außerdem die Frage, ob ein hygienischer Wechsel des Bezugs überhaupt möglich ist, oder ob der Bezug jedes mal berührt werden muss. Vor der Verwendung muss sichergestellt werden, dass die abgegebene Desinfektionsmittelmenge ausreicht, um einen flächendeckenden Flüssigkeitsfilm zu hinterlassen. Die Materialien (Wischbezug, Flüssigkeitsbehälter, ggf. Schläuche) müssen das Desinfektionsmittel vertragen bzw. bei Verschleiß ausgetauscht werden können.
  • Bei Staubsauger-Robotern: Die kompakte Bauart macht es i.d.R. noch schwieriger die o.g. Anforderungen zu erfüllen. Außerdem muss davon ausgegangen werden, dass die aufgewirbelte Menge von Frässtaub noch höher ist, da die Kehrbürsten für gewöhnlich an der Außenseite angebracht sind. Ansonsten gilt auch hier, dass ein austauschbarer Hepafilter sowie die Möglichkeit zur Reinigung der Innenoberflächen die Mindestanforderungen darstellen sollten. Noch problematischer sind Wischroboter, da zu befürchten ist, dass 1. die hygienische Handhabung und der rechtzeitige Wechsel der Bezüge nur schwierig zu bewerkstelligen sind und 2. von diesen Geräten oft kein ausreichend nasser Flüssigkeitsfilm hinterlassen wird. Aus den genannten Gründen sollte auf Roboter komplett verzichtet werden und wenn überhaupt ein zerlegbarer Akkustaubsauger eingesetzt werden.

Die KRINKO führt Saugen bewusst nicht als Reinigungsverfahren im medizinischen Bereich auf; in der einschlägigen Empfehlung heißt es: „Unter Reinigung wird ein Prozess zur Entfernung von Verunreinigungen (z. B. Staub, chemische Substanzen, Mikroorganismen, organische Substanzen) unter Verwendung von Wasser mit reinigungsverstärkenden Zusätzen (z.B. Detergenzien oder enzymatische Produkte) verstanden.“

Bei Auslassungen wie zu diesem Thema gilt grundsätzlich, dass eine eigene Risikobeurteilung unter Beachtung der oben aufgeführten Punkte durchgeführt werden muss, wenn ein solches Verfahren zum Einsatz kommt. Es sollte stets in Erinnerung behalten werden, dass auch der Staubsauger selbst ein Vehikel für eine Verkeimung sein kann und insbesondere aufgewirbelter Frässtaub ein arbeitsschutzrelevantes Thema ist. Aus diesen Gründen muss der sichere Umgang mit dem Staubsauger in Standardarbeitsanweisungen bzw. dem Hygieneplan festgelegt werden.

Autor: Sascha Ruß, Hygieneingenieur und Referent für diverse Seminare von podo consulting.

Die aktuellen Podologie News im Überblick

Therapiebericht – Dokumentation Podologie
Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach Paragraph 125

Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach Paragraph 125

Die zum 01.07.2024 in Kraft tretende Änderungsvereinbarung nach Paragraph 125 Abs. 1 SGB V regelt die Anpassungen in der podologischen Versorgung und deren Vergütung.

Die Änderungen zielen darauf ab, die unterschiedlichen Interpretationen der
Vertragsbestimmungen zu minimieren, berücksichtigen insbesondere notwendige Anpassungen an bisher nicht aktualisierte Anlagen und konkretisieren diverse Regelungen.

Mehr lesen

Neue Honorare für podologische Leistungen ab 1. Juli 2024

Neue Honorare für podologische Leistungen ab 1. Juli 2024

Ab dem 1. Juli 2024 treten in der Podologie neue Honorare in Kraft. Diese Anpassung der Vergütungssätze ist Teil eines Stufenplans, der bereits im Frühjahr 2023 verhandelt wurde. Die Erhöhung der Honorare erfolgt nun in der zweiten Stufe und soll die gestiegenen Kosten in der podologischen Praxis berücksichtigen sowie die Qualität der Behandlung sicherstellen.

Mehr lesen

Dokumentation im Zusammenhang mit Nagelkorrekturspangen 

Dokumentation im Zusammenhang mit Nagelkorrekturspangen 

Als Podologin oder Podologe verwendest du täglich Medizinprodukte. Doch den wenigsten Anwender:innen sind die damit verbundenen regulatorischen Anforderungen bekannt. Insbesondere durch den Umbruch im Medizinprodukterecht in den Jahren seit 2022 mit dem vollständigen Inkrafttreten der Medical Device Regulation (MDR) auf europäischer Ebene und neuen nationalen Gesetzen wie dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG), haben sich einige Anforderungen an den Umgang mit Medizinprodukten geändert. Insbesondere das Thema Nagelkorrekturspangen muss unter einem neuen Licht betrachtet werden, auch im Hinblick auf die neue Heilmittel-Richtlinie.

Mehr lesen

Fortbildungspunkte für Leistungserbringer – Betrachtungszeitraum endet am 31. Dezember 2024

Fortbildungspunkte für Leistungserbringer – Betrachtungszeitraum endet am 31. Dezember 2024

Wie du sicher weißt, endet zum 31. Dezember 2024 der aktuelle Betrachtungszeitraum für die meisten Leistungserbringer. Dies bedeutet, dass Podologen, die seit dem 1. Januar 2021 eine Zulassung haben, bis zum Jahresende 48 Fortbildungspunkte gesammelt haben müssen. Eine Übertragung von Punkten aus einem Betrachtungszeitraum in den folgenden ist nicht möglich. Daher ist es entscheidend, deine Fortbildungspunkte zu überprüfen, um sicherzustellen, dass deine Zulassung nicht gefährdet ist.

Mehr lesen