Die Pflicht zur verpackten Sterilisation 

Expertenbeitrag von Sascha Ruß M.Sc, Hygieneingenieur

Die Aufbereitung von Medizinprodukten ist ein zentraler Prozess im Rahmen der Infektionsprävention in der podologischen Praxis. Dabei gibt es in einigen Teilschritten verschiedene Wege, das Ziel zu erreichen – so kann die Reinigung je nach Risikoklasse beispielsweise manuell bzw. teilmaschinell in einem Ultraschallbad erfolgen oder alternativ in einem Reinigungs- und Desinfektionsgerät. Die Betreiber haben in gewissem Umfang Wahlfreiheit der Mittel, um den Prozess bestmöglich an die individuellen Anforderungen und Umstände anzupassen. Allerdings gibt es auch Verfahren, die die vom Gesetzgeber hervorgehobenen Stellen als unumgänglich formuliert haben. Die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am RKI (KRINKO) und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wurden vom Gesetzgeber beauftragt eine Empfehlung zu veröffentlichen, die entsprechend KRINKO-BfArM-Empfehlung genannt wird. Wenn diese Empfehlung beachtet wird, kann gem. § 8 (2) MPBetreibV (Medizinprodukte-Betreiberverordnung) davon ausgegangen werden, dass die Aufbereitung ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Wird von ihr abgewichen, muss der Betreiber belegen können, dass seine alternativen Verfahren mindestens gleich gute Ergebnisse erbringen wie jene der Empfehlung. Dies gestaltet sich in der Praxis als unmöglich, weswegen das Dokument trotz seines Namens als quasi-verbindliche Richtlinie zu verstehen ist und bei Nichtbeachtung Geldbußen und Zwangsmaßnahmen der Aufsichtsbehörden möglich sind.

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Die aktuellen Podologie News im Überblick

DÜSSELDORF 2025 BEAUTY full FEET Stage

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Auf der BEAUTY full FEET Stage erwartet die Besucherinnen und Besucher ein vielseitiges Fortbildungsprogramm mit bepunkteten Vorträgen, die praxisrelevantes Wissen, neue Erkenntnisse und wertvolle Impulse für die tägliche Arbeit in der Podologie bieten. Ergänzt wird das Programm durch praxisnahe Vorführungen und Demonstrationen.

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GASTBEITRAG: Rückverfolgbare Dokumentation der Instrumenten-Aufbereitung in der Podologie

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Eine lückenlose Dokumentation der Instrumentenaufbereitung ist in der Podologie essenziell, um den Infektionsschutz zu gewährleisten und rechtlich abgesichert zu sein. Markus Anschütz stelle euch die Software-Lösung MELAtrace von MELAG vor. Hiermit lässt sich dieser Prozess effizient, papierlos und fälschungssicher umsetzen.

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Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegen Dermatophyten

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Dermatophyten sind die häufigsten Hautpilzerreger beim Menschen. Spitzenreiter ist Trichophyton rubrum, der vor allem die Nägel und Haut der Füße befällt. Da mykotische Füße in der Podologie zu den häufigsten Krankheitserscheinungen zählen, muss hier die Hygiene einwandfrei eingehalten werden, um die Gefahr einer Übertragung auf andere Patienten oder sogar Behandler zu vermeiden

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Die Fortbildungspflicht für Podologen

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In der Podologie, wie in vielen Heilberufen, ist die Fortbildungspflicht ein essenzielles Element zur Gewährleistung hoher Qualitätsstandards und zur kontinuierli-chen Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenz. In Deutschland ist diese Pflicht gesetzlich verankert und dient sowohl dem Schutz der Patienten als auch der Qualitätssicherung innerhalb des Gesundheitswesens. Dieser Artikel beleuch-tet die gesetzlichen Grundlagen der Fortbildungspflicht für Podologen und die möglichen Konsequenzen bei deren Nichteinhaltung.

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