Podologie-News
Arbeitsschutzstandard
Erleichterungen für therapeutische Praxen! BGW veröffentlicht überarbeiteten Arbeitsschutzstandard.
In Pandemiezeiten bleibt alles anders. So auch der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für therapeutische Praxen, der zum 22. Juli von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) angepasst wurde. Die wesentlichen Änderungen für deinen Praxisalltag im Überblick.
Keine grundsätzliche FFP2-Maskenpflicht mehr, dafür die Berücksichtigung von Impf- bzw. Genesungsstatus der Patienten und eine Erleichterung bei der Reinigung von Kontaktpunkten in der Praxis. Der neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrt (BGW) gestattet Praxisbetreibern erste Lockerungen. Und das nicht nur in der Podologie! Denn seit dem 22. Juli gibt es erstmals einen Branchenstandard für therapeutische Praxen, der aufgrund vergleichbarer Bedingungen Einrichtungen für Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Podologie, Hebammenkunde sowie verwandte Berufsgruppen zusammenfasst. Mit dem neuen Standard konkretisiert die BGW sowohl die „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ als auch den „SARS-CoC-2-Arbeitsschutzstandard“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und schließt die „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ (Corona-ArbSchV) mit ein.
Endlich aufatmen: Grundsätzliche FFP2-Maskenpflicht aufgehoben
Wesentlich für deinen Praxisalltag ist die geänderte Regelung der Maskenpflicht. So hat die BGW die grundsätzliche FFP2-Maskenpflicht für Therapeuten aufgehoben, sofern Bund und Länder nichts Gegenteiliges verfügen. Wenn du unsicher bist, kannst du die Coronaschutzverordnung über das Onlineportal „deines“ Bundeslandes nachlesen. Ist dort die grundsätzliche FFP2-Maskenpflicht für Therapeuten nicht explizit festgeschrieben, darfst du als Podologe wieder mit medizinischen OP-Masken arbeiten, denn: In der Regel bist du außerhalb des Ausatembereichs deiner Patienten tätig und deine Patienten müssen weiter den von der jeweiligen Landesschutzverordnung vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz tragen. Neu bei der Wahl der (Atem-) Schutzmasken ist außerdem die Berücksichtigung des Impf- und Genesungsstatus von Beschäftigten und Patienten.
Für dich ebenfalls beachtenswert ist die angepasste Desinfektionspflicht für Kontaktpunkte in der Praxis. So müssen Türklinken oder Handläufe nicht mehr mit einem Flächendesinfektionsmittel behandelt werden. Es genügt ein handelsübliches Reinigungsmittel.
Unterstützung in Form eines Krisencoachings bekommst du bei der BGW unter https://www.bgw-online.de/DE/Home/Branchen/News/Coronavirus.html sowie über die Hotline 040 202 07 18 80.
Die aktuelle Version der neuen Arbeitsschutzstandards für therapeutische Praxen kannst du hier kostenlos herunterladen.
Den aktuellen Hautschutz- und Hygieneplan für Podologen findest du hier.