Podologie-News

Arbeitsschutzstandard

Erleichterungen für therapeutische Praxen! BGW veröffentlicht überarbeiteten Arbeitsschutzstandard.

In Pandemiezeiten bleibt alles anders. So auch der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für therapeutische Praxen, der zum 22. Juli von der Berufsgenossenschaft  für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) angepasst wurde. Die wesentlichen Änderungen für deinen Praxisalltag im Überblick.

Keine grundsätzliche FFP2-Maskenpflicht mehr, dafür die Berücksichtigung von Impf- bzw. Genesungsstatus der Patienten und eine Erleichterung bei der Reinigung von Kontaktpunkten in der Praxis. Der neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrt (BGW) gestattet Praxisbetreibern erste Lockerungen. Und das nicht nur in der Podologie! Denn seit dem 22. Juli gibt es erstmals einen Branchenstandard für therapeutische Praxen, der aufgrund vergleichbarer Bedingungen Einrichtungen für Physiotherapie, Ergotherapie, Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Podologie, Hebammenkunde sowie verwandte Berufsgruppen zusammenfasst. Mit dem neuen Standard konkretisiert die BGW sowohl die „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ als auch den „SARS-CoC-2-Arbeitsschutzstandard“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und schließt die „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ (Corona-ArbSchV) mit ein.

Endlich aufatmen: Grundsätzliche FFP2-Maskenpflicht aufgehoben

Wesentlich für deinen Praxisalltag ist die geänderte Regelung der Maskenpflicht. So hat die BGW die grundsätzliche FFP2-Maskenpflicht für Therapeuten aufgehoben, sofern Bund und Länder nichts Gegenteiliges verfügen. Wenn du unsicher bist, kannst du die Coronaschutzverordnung über das Onlineportal „deines“ Bundeslandes nachlesen. Ist dort die grundsätzliche FFP2-Maskenpflicht für Therapeuten nicht explizit festgeschrieben, darfst du als Podologe wieder mit medizinischen OP-Masken arbeiten, denn: In der Regel bist du außerhalb des Ausatembereichs deiner Patienten tätig und deine Patienten müssen weiter den von der jeweiligen Landesschutzverordnung vorgeschriebenen Mund-Nasen-Schutz tragen. Neu bei der Wahl der (Atem-) Schutzmasken ist außerdem die Berücksichtigung des Impf- und Genesungsstatus von Beschäftigten und Patienten.

Für dich ebenfalls beachtenswert ist die angepasste Desinfektionspflicht für Kontaktpunkte in der Praxis. So müssen Türklinken oder Handläufe nicht mehr mit einem Flächendesinfektionsmittel behandelt werden. Es genügt ein handelsübliches Reinigungsmittel.

Unterstützung in Form eines Krisencoachings bekommst du bei der BGW unter https://www.bgw-online.de/DE/Home/Branchen/News/Coronavirus.html sowie über die Hotline 040 202 07 18 80.

Die aktuelle Version der neuen Arbeitsschutzstandards für therapeutische Praxen kannst du hier kostenlos herunterladen.

Den aktuellen Hautschutz- und Hygieneplan für Podologen findest du hier.

Die aktuellen Podologie News im Überblick

Therapiebericht – Dokumentation Podologie
Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach Paragraph 125

Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach Paragraph 125

Die zum 01.07.2024 in Kraft tretende Änderungsvereinbarung nach Paragraph 125 Abs. 1 SGB V regelt die Anpassungen in der podologischen Versorgung und deren Vergütung.

Die Änderungen zielen darauf ab, die unterschiedlichen Interpretationen der
Vertragsbestimmungen zu minimieren, berücksichtigen insbesondere notwendige Anpassungen an bisher nicht aktualisierte Anlagen und konkretisieren diverse Regelungen.

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Neue Honorare für podologische Leistungen ab 1. Juli 2024

Neue Honorare für podologische Leistungen ab 1. Juli 2024

Ab dem 1. Juli 2024 treten in der Podologie neue Honorare in Kraft. Diese Anpassung der Vergütungssätze ist Teil eines Stufenplans, der bereits im Frühjahr 2023 verhandelt wurde. Die Erhöhung der Honorare erfolgt nun in der zweiten Stufe und soll die gestiegenen Kosten in der podologischen Praxis berücksichtigen sowie die Qualität der Behandlung sicherstellen.

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Dokumentation im Zusammenhang mit Nagelkorrekturspangen 

Dokumentation im Zusammenhang mit Nagelkorrekturspangen 

Als Podologin oder Podologe verwendest du täglich Medizinprodukte. Doch den wenigsten Anwender:innen sind die damit verbundenen regulatorischen Anforderungen bekannt. Insbesondere durch den Umbruch im Medizinprodukterecht in den Jahren seit 2022 mit dem vollständigen Inkrafttreten der Medical Device Regulation (MDR) auf europäischer Ebene und neuen nationalen Gesetzen wie dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG), haben sich einige Anforderungen an den Umgang mit Medizinprodukten geändert. Insbesondere das Thema Nagelkorrekturspangen muss unter einem neuen Licht betrachtet werden, auch im Hinblick auf die neue Heilmittel-Richtlinie.

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Fortbildungspunkte für Leistungserbringer – Betrachtungszeitraum endet am 31. Dezember 2024

Fortbildungspunkte für Leistungserbringer – Betrachtungszeitraum endet am 31. Dezember 2024

Wie du sicher weißt, endet zum 31. Dezember 2024 der aktuelle Betrachtungszeitraum für die meisten Leistungserbringer. Dies bedeutet, dass Podologen, die seit dem 1. Januar 2021 eine Zulassung haben, bis zum Jahresende 48 Fortbildungspunkte gesammelt haben müssen. Eine Übertragung von Punkten aus einem Betrachtungszeitraum in den folgenden ist nicht möglich. Daher ist es entscheidend, deine Fortbildungspunkte zu überprüfen, um sicherzustellen, dass deine Zulassung nicht gefährdet ist.

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