Podologie-News

Ausbildungszentrum 2022

Ausbildungszentrum Podologie auf der BEAUTY Düsseldorf 2022

Schulen informieren über Ausbildungswege und berufliche Perspektiven

6 Podologieschulen mit 9 Standorten beteiligen sich am Ausbildungszentrum Podologie im Rahmen der kommenden Beauty Düsseldorf vom 6. – 8. Mai 2022. Die Informationsplattform in Halle 9 vermittelt einen umfassenden Einblick in das Berufsbild Podologe/Podologin und soll einerseits alle Fachbesucher aus verwandten Gesundheitsfachberufen über Entwicklungsmöglichkeiten und berufliche Perspektiven im Bereich Podologie informieren. Andererseits  stellen die Schulen ihr praxisorientiertes Aus- und Weiterbildungsangebot für Podologinnen und Podologen vor. Fazit: Hier bietet sich die Chance, einen  Überblick über sämtliche Angebote der Berufsfachschulen für Podologie zu erhalten und den qualifizierten Informations- und Erfahrungsaustausch zu suchen.

Die kontinuierliche, intensive Weiterbildung ist eine der Grundvoraussetzungen, um sich als Podolog:in erfolgreich im Markt zu positionieren, verwandte Tätigkeitsfelder zu entdecken und neue Patienten/Kunden zu gewinnen. Stillstand kommt einem Rückschritt gleich, denn durch regelmäßige Fortbildung und Zusatzqualifikationen steigerst du nicht nur deine Fachkompetenz, sondern signalisierst deinen Patienten auch, dass du nach neuesten Forschungserkenntnissen behandeln, aufgeschlossen gegenüber modernen Behandlungstechniken sind – und vor allem, dass es dir wichtig ist, ihnen die optimale Beratung und Behandlung zu bieten.

Das Ausbildungszentrum Podologie greift ein hoch aktuelles Thema auf. Der Fachkräftemangen geht auch an der Podologie mit qualifizierten Fachkräften nicht vorbei. Die Berufsaussichten und Beschäftigungsmöglichkeiten für Podolog:innen sind deshalb ausgezeichnet – und Fußpfleger:innen oder Kosmetiker:innen können von einer podologischen Ausbildung sehr profitieren. “

Die bundesweit einheitlich geregelte schulische Ausbildung zur Podolog:in dauert in Vollzeit in der Regel zwei Jahre und in Teilzeit maximal vier Jahre. Die Berufsbezeichnung „Podolog:in“ bzw. „Medizinische(r) Fußpfleger:in“ ist seit Einführung des Podologengesetzes im Jahr 2002 geschützt. Informiere dich aus erster Hand über Ausbildung, Umschulung, und Fortbildung.

Weitere Informationen zur „BEAUTY DÜSSELDORF Fachbereich Fuß“ und zum Ausbildungszentrum Podologie erhalten Sie unter www.beauty.de

Die aktuellen Podologie News im Überblick

Die Elektronische Rechnung kommt

Die Elektronische Rechnung kommt

Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für den geschäftlichen Austausch zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland verpflichtend. Diese Regelung betrifft alle Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind, und gilt für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen. Sie ist Teil des Wachstumschancengesetzes, das im März 2024 beschlossen wurde.

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Neues Ausbildungsangebot in Lilienthal: Teilzeitausbildung zur Podologin / zum Podologen startet

Neues Ausbildungsangebot in Lilienthal: Teilzeitausbildung zur Podologin / zum Podologen startet

Im Oktober 2024 beginnt am Evangelischen Ausbildungszentrum in Lilienthal bei Bremen ein neuer Ausbildungsgang zur Podologin / zum Podologen in Teilzeit. Die neu gegründete Berufsfachschule für Podologie hat sich zum Ziel gesetzt, den Standort Lilienthal langfristig zu etablieren und kontinuierlich auszubauen.

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Seminar Sektorale Heilpraktiker Pruefung
Erfolg vor Gericht: Sektorale Heilpraktikererlaubnis für Podologie bundesweit bestätigt

Erfolg vor Gericht: Sektorale Heilpraktikererlaubnis für Podologie bundesweit bestätigt

Am 29. August 2024 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Heilpraktikererlaubnis auf das Fachgebiet der Podologie beschränkt werden kann. Diese Entscheidung ermöglicht es Podologinnen und Podologen, nun deutschlandweit unter der sogenannten sektoralen Heilpraktikererlaubnis (SHP) zu arbeiten.

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Therapiebericht – Dokumentation Podologie
Umformulierung / Ergänzung in Anlage 3, Behandlungsrelevante Diagnose(n) (ICD-10-Code)

Umformulierung / Ergänzung in Anlage 3, Behandlungsrelevante Diagnose(n) (ICD-10-Code)

Mit dieser Umformulierung wird es den Krankenkassen einmal wieder leichter gemacht, Verordnungen abzusetzen, die lediglich die Grunderkrankung aufführen, jedoch nicht die Neuropathie, bzw. das Querschnittssyndrom deklarieren.

Ob zukünftig auch Verordnungen, die ausschließlich die Grunderkrankung benennen, abrechnungsfähig sind, muss in einem Gerichtsverfahren geklärt werden.

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