Podologie-News

Keine Hygienepauschale für Heilmittelerbringer

Ab 1. Juli 2022 keine Hygienepauschale für Heilmittelerbringer

Für alle Podologen ist die Hygienepauschale zum 1. Juli ausgelaufen und nicht mehr abrechnungsfähig. Das Bundesministerium für Gesundheit hat einer Verlängerung der entsprechenden Rechtsverordnungen aktuell nicht vorgesehen.

Physio Deutschland schreibt auf ihrer Internetseite am 24.06.22:
„Das Ministerium strebt aber wohl eine alternative Regelung für die Hygienepauschale mithilfe einer gesetzlichen Änderung des Sozialgesetzbuchs V an. Danach sollen die Vertragsparteien des Bundesrahmenvertrages diese Position verpflichtend verhandeln. Mit dieser Gesetzesänderung wären der GKV-Spitzenverband und die Berufsverbände dann verpflichtet, sich über die Höhe der Pauschale vertraglich zu verständigen. Ob und wann diese gesetzliche Neuregelung in Kraft trifft, ist aktuell noch offen, genauso wie eine Regelung für die Vergütung des Hygieneaufwandes für die Übergangszeit nach dem 30. Juni 2022.“

Nun liegt es an unseren Berufsverbänden diese Position fest in die Vergütungsvereinbarung zu verankern und die Höhe zu verhandeln.

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