Podologie-News

Keine Hygienepauschale für Heilmittelerbringer

Ab 1. Juli 2022 keine Hygienepauschale für Heilmittelerbringer

Für alle Podologen ist die Hygienepauschale zum 1. Juli ausgelaufen und nicht mehr abrechnungsfähig. Das Bundesministerium für Gesundheit hat einer Verlängerung der entsprechenden Rechtsverordnungen aktuell nicht vorgesehen.

Physio Deutschland schreibt auf ihrer Internetseite am 24.06.22:
“Das Ministerium strebt aber wohl eine alternative Regelung für die Hygienepauschale mithilfe einer gesetzlichen Änderung des Sozialgesetzbuchs V an. Danach sollen die Vertragsparteien des Bundesrahmenvertrages diese Position verpflichtend verhandeln. Mit dieser Gesetzesänderung wären der GKV-Spitzenverband und die Berufsverbände dann verpflichtet, sich über die Höhe der Pauschale vertraglich zu verständigen. Ob und wann diese gesetzliche Neuregelung in Kraft trifft, ist aktuell noch offen, genauso wie eine Regelung für die Vergütung des Hygieneaufwandes für die Übergangszeit nach dem 30. Juni 2022.”

Nun liegt es an unseren Berufsverbänden diese Position fest in die Vergütungsvereinbarung zu verankern und die Höhe zu verhandeln.

Die aktuellen Podologie News im Überblick

Fortbildungspunkte für Leistungserbringer – Betrachtungszeitraum endet am 31. Dezember 2024

Fortbildungspunkte für Leistungserbringer – Betrachtungszeitraum endet am 31. Dezember 2024

Wie du sicher weißt, endet zum 31. Dezember 2024 der aktuelle Betrachtungszeitraum für die meisten Leistungserbringer. Dies bedeutet, dass Podologen, die seit dem 1. Januar 2021 eine Zulassung haben, bis zum Jahresende 48 Fortbildungspunkte gesammelt haben müssen. Eine Übertragung von Punkten aus einem Betrachtungszeitraum in den folgenden ist nicht möglich. Daher ist es entscheidend, deine Fortbildungspunkte zu überprüfen, um sicherzustellen, dass deine Zulassung nicht gefährdet ist.

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Die Stelle konnte bereits besetzt werden! – Stellenausschreibung für eine/n Gesundheitskauffrau/-mann oder Heilberufler*in

Die Stelle konnte bereits besetzt werden! – Stellenausschreibung für eine/n Gesundheitskauffrau/-mann oder Heilberufler*in

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort eine/n engagierte/n und motivierte/n Kauffrau/-mann im Gesundheitswesen (m/w/d), Heilberufler*in oder jemanden mit ähnlicher Qualifikation für unseren Standort in Lüdinghausen.

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Das Problem der chemischen Viruzidie

Das Problem der chemischen Viruzidie

Die KRINKO-BfARM-Empfehlung, deren Einhaltung eine ordnungsgemäße Aufbereitung gem. §1 (2) MPBetreibV vermuten lässt, macht klare Vorgaben zur Wirksamkeit von Desinfektionsverfahren. Insbesondere bei der manuellen Desinfektion von medizinischen Instrumentarium zeigt sich allerdings eine Tücke, die bei vielen Betreibern vermutlich nicht genug Beachtung findet.

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