Podologie-News

Keine Hygienepauschale für Heilmittelerbringer

Ab 1. Juli 2022 keine Hygienepauschale für Heilmittelerbringer

Für alle Podologen ist die Hygienepauschale zum 1. Juli ausgelaufen und nicht mehr abrechnungsfähig. Das Bundesministerium für Gesundheit hat einer Verlängerung der entsprechenden Rechtsverordnungen aktuell nicht vorgesehen.

Physio Deutschland schreibt auf ihrer Internetseite am 24.06.22:
„Das Ministerium strebt aber wohl eine alternative Regelung für die Hygienepauschale mithilfe einer gesetzlichen Änderung des Sozialgesetzbuchs V an. Danach sollen die Vertragsparteien des Bundesrahmenvertrages diese Position verpflichtend verhandeln. Mit dieser Gesetzesänderung wären der GKV-Spitzenverband und die Berufsverbände dann verpflichtet, sich über die Höhe der Pauschale vertraglich zu verständigen. Ob und wann diese gesetzliche Neuregelung in Kraft trifft, ist aktuell noch offen, genauso wie eine Regelung für die Vergütung des Hygieneaufwandes für die Übergangszeit nach dem 30. Juni 2022.“

Nun liegt es an unseren Berufsverbänden diese Position fest in die Vergütungsvereinbarung zu verankern und die Höhe zu verhandeln.

Die aktuellen Podologie News im Überblick

Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegen Dermatophyten

Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegen Dermatophyten

Dermatophyten sind die häufigsten Hautpilzerreger beim Menschen. Spitzenreiter ist Trichophyton rubrum, der vor allem die Nägel und Haut der Füße befällt. Da mykotische Füße in der Podologie zu den häufigsten Krankheitserscheinungen zählen, muss hier die Hygiene einwandfrei eingehalten werden, um die Gefahr einer Übertragung auf andere Patienten oder sogar Behandler zu vermeiden

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Die Fortbildungspflicht für Podologen

Die Fortbildungspflicht für Podologen

In der Podologie, wie in vielen Heilberufen, ist die Fortbildungspflicht ein essenzielles Element zur Gewährleistung hoher Qualitätsstandards und zur kontinuierli-chen Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenz. In Deutschland ist diese Pflicht gesetzlich verankert und dient sowohl dem Schutz der Patienten als auch der Qualitätssicherung innerhalb des Gesundheitswesens. Dieser Artikel beleuch-tet die gesetzlichen Grundlagen der Fortbildungspflicht für Podologen und die möglichen Konsequenzen bei deren Nichteinhaltung.

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Der FUSS AWARD auf der BEAUTY DÜSSELDORF 2025 – Deine Chance!

Der FUSS AWARD auf der BEAUTY DÜSSELDORF 2025 – Deine Chance!

du bist Podologin oder Podologe und der Meinung, dass deine tägliche Arbeit und deine Leistungen mehr Anerkennung verdienen? Du möchtest deine Expertise und Kreativität unter Beweis stellen und vor einer anerkannten Fachjury sowie einem interessierten Fachpublikum präsentieren?
Dann bewirb dich ab sofort für den FUSS AWARD, der auf der BEAUTY 2025 verliehen wird. Nach dem großen Erfolg bei der Premiere 2024 werden im kommendem Jahr abermals herausragende Leistungen der Branche prämiert.

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Die Elektronische Rechnung kommt

Die Elektronische Rechnung kommt

Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für den geschäftlichen Austausch zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland verpflichtend. Diese Regelung betrifft alle Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind, und gilt für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen. Sie ist Teil des Wachstumschancengesetzes, das im März 2024 beschlossen wurde.

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Neues Ausbildungsangebot in Lilienthal: Teilzeitausbildung zur Podologin / zum Podologen startet

Neues Ausbildungsangebot in Lilienthal: Teilzeitausbildung zur Podologin / zum Podologen startet

Im Oktober 2024 beginnt am Evangelischen Ausbildungszentrum in Lilienthal bei Bremen ein neuer Ausbildungsgang zur Podologin / zum Podologen in Teilzeit. Die neu gegründete Berufsfachschule für Podologie hat sich zum Ziel gesetzt, den Standort Lilienthal langfristig zu etablieren und kontinuierlich auszubauen.

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