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»Sobald jemand in einer Sache Meister geworden ist,
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22. August 2020

Coronavirus und Podologie – Arbeitsschutzstandard, Datenschutzinformation und Antworten auf häufige Fragen

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtpflege
unterstützt mit Materialien

Um bei der podologischen Behandlung weder Beschäftigte noch Patienten oder Patientinnen mit dem Coronavirus anzustecken, bietet die BGW den Arbeitsschutzstandard für die Podologie, die Datenschutzinformation für die Kundschaft sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

 

Verhaltensregeln in der podologischen Praxis in Corona-Zeiten

Beim Besuch in der podologischen Praxis gibt es während der Pandemie auch für die Patientinnen und Patienten einiges zu beachten, zum Beispiel:

  • keine spontanen Termine, sondern nur nach telefonischer oder digitaler Absprache,
  • Hände desinfizieren oder waschen nach Betreten der Praxis,
  • Mindestabstand von 1,5 Metern, wo es möglich ist,
  • Mund-Nasen-Bedeckung für alle,
  • möglichst ohne Begleitpersonen zum Termin kommen.

Hierzu hat die BGW einen Aushang vorbereitet. Damit alle wissen, wie sie sich verhalten sollen, um Infektionsrisiken möglichst gering zu halten.

Sie können ihn für Ihre Praxis ausdrucken  und möglichst am Eingang aufhängen. So sind alle Besucher und Besucherinnen bestens informiert.

 

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard-Podologie_Download (Stand 20.05.2020)

Corona-Patienteninfo-Podologie_Download

Zeitungen und Zeitschriften während der Coronavirus-Pandemie

Die BGW-Arbeitsschutzstandards für die Zeit der Coronavirus-Pandemie geben Ihnen und weiteren Mitgliedsunternehmen wesentliche Hilfestellungen zum Schutz der Beschäftigten – aber auch der Kundinnen und Patienten – vor Infektionen mit SARS-CoV-2.

Diese Standards umfassen diesbezüglich Konkretisierungen, zum Beispiel auch zum Thema Zeitschriftenangebote für Kunden und Patienten. So heißt es hierzu: „Auch Zeitschriften sollten nur unter Hygieneauflagen (bei Beschäftigten: Händehygiene nach Kontakt) zur Verfügung gestellt werden.“

Weiterführende Antworten auf häufige Fragen (FAQs) geben darüber hinaus noch konkrete Erläuterungen zu Hygienemaßnahmen bei der Zeitschriftenauslage. Zur Frage, welche Hygienemaßnahmen beim Anbieten von zum Beispiel Zeitschriften erforderlich sind, heißt es:

„Es werden geeignete Hygienemaßnahmen empfohlen, die eine Keimverschleppung auf Zeitungen, Zeitschriften und Personen verhindern sollen.

Das sind zum Beispiel die Händehygiene von Beschäftigten, Kunden/Kundinnen und Patienten/Patientinnen: Handschuhtragen, Händedesinfizieren bzw. -waschen sowie das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB).

Diese Maßnahmen sind notwendig, da noch nicht abschließend geklärt ist, ob über biologisches Material auf Zeitungen bzw. Zeitschriften eine SARS-CoV-2 Infektion ausgeschlossen werden kann.“

 

 

Die aktuellen Podologie News im Überblick

Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegen Dermatophyten

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Dermatophyten sind die häufigsten Hautpilzerreger beim Menschen. Spitzenreiter ist Trichophyton rubrum, der vor allem die Nägel und Haut der Füße befällt. Da mykotische Füße in der Podologie zu den häufigsten Krankheitserscheinungen zählen, muss hier die Hygiene einwandfrei eingehalten werden, um die Gefahr einer Übertragung auf andere Patienten oder sogar Behandler zu vermeiden

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Die Fortbildungspflicht für Podologen

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In der Podologie, wie in vielen Heilberufen, ist die Fortbildungspflicht ein essenzielles Element zur Gewährleistung hoher Qualitätsstandards und zur kontinuierli-chen Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenz. In Deutschland ist diese Pflicht gesetzlich verankert und dient sowohl dem Schutz der Patienten als auch der Qualitätssicherung innerhalb des Gesundheitswesens. Dieser Artikel beleuch-tet die gesetzlichen Grundlagen der Fortbildungspflicht für Podologen und die möglichen Konsequenzen bei deren Nichteinhaltung.

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Der FUSS AWARD auf der BEAUTY DÜSSELDORF 2025 – Deine Chance!

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du bist Podologin oder Podologe und der Meinung, dass deine tägliche Arbeit und deine Leistungen mehr Anerkennung verdienen? Du möchtest deine Expertise und Kreativität unter Beweis stellen und vor einer anerkannten Fachjury sowie einem interessierten Fachpublikum präsentieren?
Dann bewirb dich ab sofort für den FUSS AWARD, der auf der BEAUTY 2025 verliehen wird. Nach dem großen Erfolg bei der Premiere 2024 werden im kommendem Jahr abermals herausragende Leistungen der Branche prämiert.

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Die Elektronische Rechnung kommt

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Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für den geschäftlichen Austausch zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland verpflichtend. Diese Regelung betrifft alle Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind, und gilt für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen. Sie ist Teil des Wachstumschancengesetzes, das im März 2024 beschlossen wurde.

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Neues Ausbildungsangebot in Lilienthal: Teilzeitausbildung zur Podologin / zum Podologen startet

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Im Oktober 2024 beginnt am Evangelischen Ausbildungszentrum in Lilienthal bei Bremen ein neuer Ausbildungsgang zur Podologin / zum Podologen in Teilzeit. Die neu gegründete Berufsfachschule für Podologie hat sich zum Ziel gesetzt, den Standort Lilienthal langfristig zu etablieren und kontinuierlich auszubauen.

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