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» Klug sein besteht zur Hälfte darin,
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»Sobald jemand in einer Sache Meister geworden ist,
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22. August 2020

Coronavirus und Podologie – Arbeitsschutzstandard, Datenschutzinformation und Antworten auf häufige Fragen

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtpflege
unterstützt mit Materialien

Um bei der podologischen Behandlung weder Beschäftigte noch Patienten oder Patientinnen mit dem Coronavirus anzustecken, bietet die BGW den Arbeitsschutzstandard für die Podologie, die Datenschutzinformation für die Kundschaft sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

 

Verhaltensregeln in der podologischen Praxis in Corona-Zeiten

Beim Besuch in der podologischen Praxis gibt es während der Pandemie auch für die Patientinnen und Patienten einiges zu beachten, zum Beispiel:

  • keine spontanen Termine, sondern nur nach telefonischer oder digitaler Absprache,
  • Hände desinfizieren oder waschen nach Betreten der Praxis,
  • Mindestabstand von 1,5 Metern, wo es möglich ist,
  • Mund-Nasen-Bedeckung für alle,
  • möglichst ohne Begleitpersonen zum Termin kommen.

Hierzu hat die BGW einen Aushang vorbereitet. Damit alle wissen, wie sie sich verhalten sollen, um Infektionsrisiken möglichst gering zu halten.

Sie können ihn für Ihre Praxis ausdrucken  und möglichst am Eingang aufhängen. So sind alle Besucher und Besucherinnen bestens informiert.

 

SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard-Podologie_Download (Stand 20.05.2020)

Corona-Patienteninfo-Podologie_Download

Zeitungen und Zeitschriften während der Coronavirus-Pandemie

Die BGW-Arbeitsschutzstandards für die Zeit der Coronavirus-Pandemie geben Ihnen und weiteren Mitgliedsunternehmen wesentliche Hilfestellungen zum Schutz der Beschäftigten – aber auch der Kundinnen und Patienten – vor Infektionen mit SARS-CoV-2.

Diese Standards umfassen diesbezüglich Konkretisierungen, zum Beispiel auch zum Thema Zeitschriftenangebote für Kunden und Patienten. So heißt es hierzu: “Auch Zeitschriften sollten nur unter Hygieneauflagen (bei Beschäftigten: Händehygiene nach Kontakt) zur Verfügung gestellt werden.”

Weiterführende Antworten auf häufige Fragen (FAQs) geben darüber hinaus noch konkrete Erläuterungen zu Hygienemaßnahmen bei der Zeitschriftenauslage. Zur Frage, welche Hygienemaßnahmen beim Anbieten von zum Beispiel Zeitschriften erforderlich sind, heißt es:

“Es werden geeignete Hygienemaßnahmen empfohlen, die eine Keimverschleppung auf Zeitungen, Zeitschriften und Personen verhindern sollen.

Das sind zum Beispiel die Händehygiene von Beschäftigten, Kunden/Kundinnen und Patienten/Patientinnen: Handschuhtragen, Händedesinfizieren bzw. -waschen sowie das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen (MNB).

Diese Maßnahmen sind notwendig, da noch nicht abschließend geklärt ist, ob über biologisches Material auf Zeitungen bzw. Zeitschriften eine SARS-CoV-2 Infektion ausgeschlossen werden kann.”

 

 

Die aktuellen Podologie News im Überblick

Fortbildungspunkte für Leistungserbringer – Betrachtungszeitraum endet am 31. Dezember 2024

Fortbildungspunkte für Leistungserbringer – Betrachtungszeitraum endet am 31. Dezember 2024

Wie du sicher weißt, endet zum 31. Dezember 2024 der aktuelle Betrachtungszeitraum für die meisten Leistungserbringer. Dies bedeutet, dass Podologen, die seit dem 1. Januar 2021 eine Zulassung haben, bis zum Jahresende 48 Fortbildungspunkte gesammelt haben müssen. Eine Übertragung von Punkten aus einem Betrachtungszeitraum in den folgenden ist nicht möglich. Daher ist es entscheidend, deine Fortbildungspunkte zu überprüfen, um sicherzustellen, dass deine Zulassung nicht gefährdet ist.

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Für alle meine Kunden hier ein Exklusiv-Angebot zur Validierung

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Auch in der Podologie treffen wir in den letzten Monaten immer mehr auf gestiegene Kosten. Auch hier steigen die Einkaufspreise für Materialien, für Strom, Heizung und sonstige Dinge. Ein gezieltes Preismanagement ist auch in der Podologiepraxis der entscheidende Schlüssel zum Erfolg. Ich möchte dich dabei unterstützen und habe ein spannendes und nach deinen Anforderungen entwickeltes Angebot zur Validierung. Zusammen mit podo consulting bietet Hücker & Hücker ein exklusives Angebotspaket für Podologinnen und Podologen an.

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Die Stelle konnte bereits besetzt werden! – Stellenausschreibung für eine/n Gesundheitskauffrau/-mann oder Heilberufler*in

Die Stelle konnte bereits besetzt werden! – Stellenausschreibung für eine/n Gesundheitskauffrau/-mann oder Heilberufler*in

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort eine/n engagierte/n und motivierte/n Kauffrau/-mann im Gesundheitswesen (m/w/d), Heilberufler*in oder jemanden mit ähnlicher Qualifikation für unseren Standort in Lüdinghausen.

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