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Podo-Logisch!?

» Klug sein besteht zur Hälfte darin,
zu wissen, was man nicht weiß.«

Konfuzius

Podo-Logie!?

»Sobald jemand in einer Sache Meister geworden ist,
sollte er in einer neuen Sache Schüler werden.«

Gerhart Hauptmann

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Dokumentation in der Podologie

Die umfangreiche Dokumentationspflicht in der Podologe ist ein Thema, das im Praxisalltag einen zunehmend großen Stellenwert einnimmt – einer der Gründe, warum es für Sie als Podologin oder Podologe wichtig ist, einen starken Partner an der Seite zu haben, der Sie bei der fachgerechten und gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation unterstützt! In diesem Kontext habe ich die speziell auf die Podologie ausgerichtete kurze, doch inhaltlich aussagefähige Informationssammlung von DokuPEDES® sehr schätzen gelernt, die von Birgit Maibier entwickelt wurde. Auch bei Kolleginnen und Kollegen, die ihre Dokumentation digital speichern, wird oft eine Mischform aus EDV-Komponenten und Papierformularen eingesetzt. Das System von DokuPEDES® eignet sich dafür hervorragend.

Das DokuPEDES® Dokumentationssystem erfüllt die Anforderungen mit Dokumenten von Patientenselbstauskunft und Karteikarte mit Anamnese und Befunderhebung, Behandlungsplan, Behandlungsablaufdokumentation und -verlauf, Aufklärung, Wunddokumentation bis zu Behandlungsverträgen für die Podologische Behandlung und die Behandlungen der Nagelspangentechnik (Orthonyxie). Neben der Informationssammlung bietet DokuPEDES® eine entsprechende Nachvollziehbarkeit von durchgeführten Behandlungen und Maßnahmen. Die Marke DokuPEDES® ist in das Register des Deutschen Patent- und Markenamts eingetragen.

Weitere Informationen zur fachspezifischen Dokumentation und wie Sie Ihre Praxisabläufe und die Behandlungsqualität verbessern können, finden Sie hier:

DokuPEDES® Katalog

 

Die aktuellen Podologie News im Überblick

Therapiebericht – Dokumentation Podologie
Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach Paragraph 125

Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach Paragraph 125

Die zum 01.07.2024 in Kraft tretende Änderungsvereinbarung nach Paragraph 125 Abs. 1 SGB V regelt die Anpassungen in der podologischen Versorgung und deren Vergütung.

Die Änderungen zielen darauf ab, die unterschiedlichen Interpretationen der
Vertragsbestimmungen zu minimieren, berücksichtigen insbesondere notwendige Anpassungen an bisher nicht aktualisierte Anlagen und konkretisieren diverse Regelungen.

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Neue Honorare für podologische Leistungen ab 1. Juli 2024

Neue Honorare für podologische Leistungen ab 1. Juli 2024

Ab dem 1. Juli 2024 treten in der Podologie neue Honorare in Kraft. Diese Anpassung der Vergütungssätze ist Teil eines Stufenplans, der bereits im Frühjahr 2023 verhandelt wurde. Die Erhöhung der Honorare erfolgt nun in der zweiten Stufe und soll die gestiegenen Kosten in der podologischen Praxis berücksichtigen sowie die Qualität der Behandlung sicherstellen.

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Dokumentation im Zusammenhang mit Nagelkorrekturspangen 

Dokumentation im Zusammenhang mit Nagelkorrekturspangen 

Als Podologin oder Podologe verwendest du täglich Medizinprodukte. Doch den wenigsten Anwender:innen sind die damit verbundenen regulatorischen Anforderungen bekannt. Insbesondere durch den Umbruch im Medizinprodukterecht in den Jahren seit 2022 mit dem vollständigen Inkrafttreten der Medical Device Regulation (MDR) auf europäischer Ebene und neuen nationalen Gesetzen wie dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG), haben sich einige Anforderungen an den Umgang mit Medizinprodukten geändert. Insbesondere das Thema Nagelkorrekturspangen muss unter einem neuen Licht betrachtet werden, auch im Hinblick auf die neue Heilmittel-Richtlinie.

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Fortbildungspunkte für Leistungserbringer – Betrachtungszeitraum endet am 31. Dezember 2024

Fortbildungspunkte für Leistungserbringer – Betrachtungszeitraum endet am 31. Dezember 2024

Wie du sicher weißt, endet zum 31. Dezember 2024 der aktuelle Betrachtungszeitraum für die meisten Leistungserbringer. Dies bedeutet, dass Podologen, die seit dem 1. Januar 2021 eine Zulassung haben, bis zum Jahresende 48 Fortbildungspunkte gesammelt haben müssen. Eine Übertragung von Punkten aus einem Betrachtungszeitraum in den folgenden ist nicht möglich. Daher ist es entscheidend, deine Fortbildungspunkte zu überprüfen, um sicherzustellen, dass deine Zulassung nicht gefährdet ist.

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