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Online – Erweiterung der Heilmittelrichtlinie in Bezug auf die podologische Therapie (2 FP), AUSGEBUCHT!

DAS SEMINAR IST AUSGEBUCHT!!

Podologische Therapie kann zukünftig bei weiteren Erkrankungsbildern zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden

Derzeit besteht eine Verordnungsmöglichkeit ausschließlich bei einem diabetischen Fußsyndrom. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in Berlin eine Erweiterung des bisherigen Indikationsbereichs beschlossen. Maßnahmen der podologischen Therapie können nun auch bei Schädigungsbildern an Haut und Zehennägeln verordnet werden, die mit einem diabetischen Fußsyndrom vergleichbar sind. So können zukünftig beispielsweise auch Hautschädigungen an den Füßen in Folge eines Querschnittsyndroms podologisch behandelt werden.

Maßnahmen der podologischen Therapie sind zukünftig somit auch verordnungsfähig bei Schädigung als Folge

  • einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder
  • eines Querschnittsyndroms.

Der Beschluss zur Änderung der Heilmittel-​Richtlinie ist am 20.05.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und tritt in weiten Teilen am 1. Juli 2020 in Kraft.

Im Seminar erläutert die Referentin den sicheren Umgang mit der Verordnungsfähigkeit der neuen Maßnahmen der Podologischen Therapie. Was ändert sich und muss beachtet werden bei zukünftigen Heilmittelverordnungen? Welche neuen Diagnosen sind möglich und wie werde ich den Vorgaben der GKV gerecht?

REFERENTIN:
Mechthild Geismann, Inhaberin podo consulting

TERMINE:
Sonntag, 9. August 2020, 9:30 – 11:00 Uhr

PREIS: 39 €, zzgl. USt
2 Fortbildungspunkte

ORT:
zuhause am PC

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

 

Die aktuellen Podologie News im Überblick

Therapiebericht – Dokumentation Podologie
Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach Paragraph 125

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Die zum 01.07.2024 in Kraft tretende Änderungsvereinbarung nach Paragraph 125 Abs. 1 SGB V regelt die Anpassungen in der podologischen Versorgung und deren Vergütung.

Die Änderungen zielen darauf ab, die unterschiedlichen Interpretationen der
Vertragsbestimmungen zu minimieren, berücksichtigen insbesondere notwendige Anpassungen an bisher nicht aktualisierte Anlagen und konkretisieren diverse Regelungen.

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Neue Honorare für podologische Leistungen ab 1. Juli 2024

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Ab dem 1. Juli 2024 treten in der Podologie neue Honorare in Kraft. Diese Anpassung der Vergütungssätze ist Teil eines Stufenplans, der bereits im Frühjahr 2023 verhandelt wurde. Die Erhöhung der Honorare erfolgt nun in der zweiten Stufe und soll die gestiegenen Kosten in der podologischen Praxis berücksichtigen sowie die Qualität der Behandlung sicherstellen.

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Dokumentation im Zusammenhang mit Nagelkorrekturspangen 

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Als Podologin oder Podologe verwendest du täglich Medizinprodukte. Doch den wenigsten Anwender:innen sind die damit verbundenen regulatorischen Anforderungen bekannt. Insbesondere durch den Umbruch im Medizinprodukterecht in den Jahren seit 2022 mit dem vollständigen Inkrafttreten der Medical Device Regulation (MDR) auf europäischer Ebene und neuen nationalen Gesetzen wie dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG), haben sich einige Anforderungen an den Umgang mit Medizinprodukten geändert. Insbesondere das Thema Nagelkorrekturspangen muss unter einem neuen Licht betrachtet werden, auch im Hinblick auf die neue Heilmittel-Richtlinie.

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Fortbildungspunkte für Leistungserbringer – Betrachtungszeitraum endet am 31. Dezember 2024

Fortbildungspunkte für Leistungserbringer – Betrachtungszeitraum endet am 31. Dezember 2024

Wie du sicher weißt, endet zum 31. Dezember 2024 der aktuelle Betrachtungszeitraum für die meisten Leistungserbringer. Dies bedeutet, dass Podologen, die seit dem 1. Januar 2021 eine Zulassung haben, bis zum Jahresende 48 Fortbildungspunkte gesammelt haben müssen. Eine Übertragung von Punkten aus einem Betrachtungszeitraum in den folgenden ist nicht möglich. Daher ist es entscheidend, deine Fortbildungspunkte zu überprüfen, um sicherzustellen, dass deine Zulassung nicht gefährdet ist.

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