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Online – Erweiterung der Heilmittelrichtlinie in Bezug auf die podologische Therapie (2 FP), AUSGEBUCHT!

DAS SEMINAR IST AUSGEBUCHT!!

Podologische Therapie kann zukünftig bei weiteren Erkrankungsbildern zulasten der gesetzlichen Krankenkassen verordnet werden

Derzeit besteht eine Verordnungsmöglichkeit ausschließlich bei einem diabetischen Fußsyndrom. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in Berlin eine Erweiterung des bisherigen Indikationsbereichs beschlossen. Maßnahmen der podologischen Therapie können nun auch bei Schädigungsbildern an Haut und Zehennägeln verordnet werden, die mit einem diabetischen Fußsyndrom vergleichbar sind. So können zukünftig beispielsweise auch Hautschädigungen an den Füßen in Folge eines Querschnittsyndroms podologisch behandelt werden.

Maßnahmen der podologischen Therapie sind zukünftig somit auch verordnungsfähig bei Schädigung als Folge

  • einer sensiblen oder sensomotorischen Neuropathie oder
  • eines Querschnittsyndroms.

Der Beschluss zur Änderung der Heilmittel-​Richtlinie ist am 20.05.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und tritt in weiten Teilen am 1. Juli 2020 in Kraft.

Im Seminar erläutert die Referentin den sicheren Umgang mit der Verordnungsfähigkeit der neuen Maßnahmen der Podologischen Therapie. Was ändert sich und muss beachtet werden bei zukünftigen Heilmittelverordnungen? Welche neuen Diagnosen sind möglich und wie werde ich den Vorgaben der GKV gerecht?

REFERENTIN:
Mechthild Geismann, Inhaberin podo consulting

TERMINE:
Sonntag, 9. August 2020, 9:30 – 11:00 Uhr

PREIS: 39 €, zzgl. USt
2 Fortbildungspunkte

ORT:
zuhause am PC

Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.

 

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