Indikationsausweitung für Podologie-Verordnungen: Ab dem ersten Oktober wird die Rheumatologen-Grundpauschale erhöht
Seit dem ersten Juli können Ärzte podologische Maßnahmen nicht mehr nur beim Diabetischen Fußsyndrom verordnen. Um den gestiegenen Aufwand durch die Indikationsausweitung zu kompensieren, werden die Grundpauschalen der Rheumatologen zum ersten Oktober 2020 erhöht.
Mit Anpassung der Heilmittel-Richtlinie zum ersten Juli 2020 hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) mit dem Fußsyndrom bei Neuropathien (NF) und mit dem Fußsyndrom bei Querschnittssyndromen (QF) zwei neue Diagnosegruppen in den Heilmittelkatalog mit aufgenommen, der bislang nur das Diabetische Fußsyndrom (DF) als Indikation für podologische Maßnahmen führte. Da bei diesen Diagnosen oft auch die Rheumatologen eine podologische Verordnung ausstellen können, werden die Grundpauschalen ihrer Fachgruppe zum ersten Oktober 2020 um zwei Punkte erhöht. Dadurch soll der gestiegenen Anzahl ausgestellter Podologie-Verordnungen begegnet werden.