Podologie-News
Update zum Masernschutzgesetz
Update zum Masernschutzgesetz: Frist für Immunitäts- bzw. Impfnachweise bis 31. Dezember 2021 verlängert
Vollständig geimpft oder immun gegen Masern? Das musst du seit dem Inkrafttreten des Masernschutzgesetztes im März 2020 verpflichtend nachweisen, um als Podologe arbeiten zu dürfen. Solltest du vor dem ersten März 2020 in einer podologischen Praxis angestellt gewesen sein oder in personalverantwortlicher Position Mitarbeiter eingestellt haben, so hast du noch bis zum 31. Dezember 2021 Gelegenheit, die zwingend zu erbringenden Nachweise einzureichen. Frist für Masernnachweis bis 31. Dezember 2021 verlängert
Geimpft, genesen, getestet – spätestens seit Beginn der SARS-CoV-2-Pandemie gehören derartige Statusmeldungen zum Alltag. Dabei wurde noch kurz vor dem ersten Corona-Lockdown im März 2020 das Masernschutzgesetz verabschiedet. Es verpflichtet u.a. Mitarbeiter von Gesundheitseinrichtungen (wie podologische Praxen) zum Nachweis eines vollständigen Impfschutzes bzw. einer Immunität gegen Masern. Solltest du nach dem Stichtag erster März 2020 in einer Podologenpraxis begonnen oder Mitarbeiter eingestellt haben, ist die Frist zum Erbringen der entsprechenden Impf- bzw. Immunitätsnachweise nicht relevant. Denn: In dem Fall mussten die Nachweise bereits mit Tätigkeitsbeginn vorliegen. Ohne Nachweis, keine (neue) Anstellung.
Solltest du vor dem ersten März 2020 in einer podologischen Praxis angestellt gewesen sein oder in personalverantwortlicher Position Mitarbeiter eingestellt haben, solltest du dir den 31. Dezember 2021 rot im Kalender anstreichen. Denn dann endet – Stand heute – die um sechs Monate verlängerte Einreichungsfrist für die zur Berufsausübung zwingend nötigen Masern-Immunisierungsnachweise.
Wenn du gemäß den STIKO-Empfehlungen vollständig gegen Masern geimpft bist, genügt dein klassischer Impfpass. Solltest du ihn, also das gelbe Impfheft, verloren haben, kannst du bei deinem Hausarzt einen neuen Impfpass beantragen, wobei es je nach Biografie kniffelig sein kann, alle durchgeführten Impfungen lückenlos eintragen zu lassen.
Wenn du bereits eine Masernerkrankung durchgemacht hast, kannst du dir darüber eine ärztliche Bescheinigung ausstellen lassen. Alternativ kannst du bei deinem Hausarzt einen Masern-Antikörpertest zur Überprüfung deiner Masernimmunität durchführen lassen.
Alles Wichtige zum Masernschutzgesetz findest du hier.