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22. Oktober 2020

Wöchentliche Corona-Tests für Mitarbeiter von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen

Das Bundesministerium für Gesundheit hat seine Teststrategie nachgebessert und zum 15. Oktober eine neue, dritte Testverordnung verabschiedet, die Risikogruppen stärker berücksichtigt. So haben ab sofort auch Podologen einmal wöchentlich Anspruch auf präventive Antigentests – selbst ohne konkreten COVID-19-Fall in der Praxis.

 

Mitarbeiter von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, zu denen auch Podologie-Praxen zählen, können sich seit dem 15. Oktober regelmäßig auf SARS-COV-2 testen lassen. Das besagt die neue Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit, die zum Winter exponierte Berufsgruppen wie Gesundheitspersonal deutlich stärker in den Präventionsfokus nimmt. So können sich auch Podologen und ihre Mitarbeiter ab sofort einmal pro Woche mit Antigentests auf SARS-COV-2 testen lassen – auch, wenn sie selbst keine Symptome zeigen oder beruflich nicht in Kontakt mit einem nachweislich Infizierten waren. Voraussetzung für die Bewilligung dieser Präventionsmaßnahme ist ein entsprechender Antrag beim zuständigen Gesundheitsamt, der das Vorlegen eines betrieblichen Testkonzepts bindend beinhaltet. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Gesundheitsamt.

 

Darüber hinaus interessant ist die Regelung bei einem konkreten Corona-Fall in der Praxis. Sie besagt, dass sich Podologen und ihre Mitarbeiter auch dann ohne Symptome einmalig testen lassen können, wenn in den letzten zehn Tagen bei einem ihrer Besucher oder Patienten COVID-19 nachgewiesen wurde.

 

Laut neuer Testverordnung besteht der Anspruch aber nicht nur für Podologen und ihre Mitarbeiter, sondern auch für ihre Besucher und Patienten. Die Tests sind für alle Anspruchsberechtigten kostenfrei. Sie werden über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) abgerechnet und aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert. Die Durchführung der Tests ist den Gesundheitsämtern und deren Testzentren, Vertragsärzten und den Testzentren der KVen vorbehalten. Für die präventiven Tests dürfen allerdings nur jene Antigentests (Antigen-Labortest oder Antigen-Schnelltest) zum Einsatz kommen, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) unter www.bfarm.de/antigentests gelistet hat.

 

Die neue Testverordnung können Sie hier nachlesen.

Die aktuellen Podologie News im Überblick

Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegen Dermatophyten

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Dermatophyten sind die häufigsten Hautpilzerreger beim Menschen. Spitzenreiter ist Trichophyton rubrum, der vor allem die Nägel und Haut der Füße befällt. Da mykotische Füße in der Podologie zu den häufigsten Krankheitserscheinungen zählen, muss hier die Hygiene einwandfrei eingehalten werden, um die Gefahr einer Übertragung auf andere Patienten oder sogar Behandler zu vermeiden

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Die Fortbildungspflicht für Podologen

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In der Podologie, wie in vielen Heilberufen, ist die Fortbildungspflicht ein essenzielles Element zur Gewährleistung hoher Qualitätsstandards und zur kontinuierli-chen Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenz. In Deutschland ist diese Pflicht gesetzlich verankert und dient sowohl dem Schutz der Patienten als auch der Qualitätssicherung innerhalb des Gesundheitswesens. Dieser Artikel beleuch-tet die gesetzlichen Grundlagen der Fortbildungspflicht für Podologen und die möglichen Konsequenzen bei deren Nichteinhaltung.

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Der FUSS AWARD auf der BEAUTY DÜSSELDORF 2025 – Deine Chance!

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du bist Podologin oder Podologe und der Meinung, dass deine tägliche Arbeit und deine Leistungen mehr Anerkennung verdienen? Du möchtest deine Expertise und Kreativität unter Beweis stellen und vor einer anerkannten Fachjury sowie einem interessierten Fachpublikum präsentieren?
Dann bewirb dich ab sofort für den FUSS AWARD, der auf der BEAUTY 2025 verliehen wird. Nach dem großen Erfolg bei der Premiere 2024 werden im kommendem Jahr abermals herausragende Leistungen der Branche prämiert.

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Die Elektronische Rechnung kommt

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Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für den geschäftlichen Austausch zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland verpflichtend. Diese Regelung betrifft alle Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind, und gilt für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen. Sie ist Teil des Wachstumschancengesetzes, das im März 2024 beschlossen wurde.

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Neues Ausbildungsangebot in Lilienthal: Teilzeitausbildung zur Podologin / zum Podologen startet

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Im Oktober 2024 beginnt am Evangelischen Ausbildungszentrum in Lilienthal bei Bremen ein neuer Ausbildungsgang zur Podologin / zum Podologen in Teilzeit. Die neu gegründete Berufsfachschule für Podologie hat sich zum Ziel gesetzt, den Standort Lilienthal langfristig zu etablieren und kontinuierlich auszubauen.

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