Podologie-News

Freigrenze für Sachbezüge

Freigrenze für Sachbezüge auf 50 Euro gestiegen: So profitierst du davon!

2022 soll euch finanziell entlasten. Den Anschein erweckt zumindest die zum ersten Januar um sechs Euro gestiegene Freigrenze für Sachbezüge. Waren es bisher 44 Euro, die monatlich lohnsteuerfrei geltend gemacht werden konnten, so sind es seit Jahresbeginn 50 Euro. Ich erkläre dir, wie du maximal profitierst.

1 Cent zu viel, ist 1 Cent zu viel – Freigrenze ist nicht Freibetrag
Seit dem ersten Januar kannst du als Arbeitgeber deinen Beschäftigten Sachbezüge in Höhe von exakt 50,00 Euro steuerfrei zur Verfügung stellen. Liegt der Betrag auch nur einen Cent darüber, muss der volle Betrag – und eben nicht nur der eine Cent – versteuert und bei den Sozialversicherungsabgaben berücksichtigt werden.

Du brauchst also einen präzisen Überblick über die bewilligten und bereitgestellten Sachbezüge. Insbesondere, wenn du einem Beschäftigten mehr als einen Sachbezug je Monat bereitstellst.

Reminder: Das sind Sachbezüge
Aber was wird überhaupt als Sachleistung eingestuft? Kostenlose Getränke am Arbeitsplatz sind es nicht. Als Sachbezüge gelten u.a. Tankgutscheine, Essensgutscheine, ein Jobticket oder auch die betriebliche Krankenversicherung. Vorausgesetzt, diese Zusatzleistungen werden nicht auf den Arbeitslohn angerechnet. Sprich: Ein Sachbezug darf den Lohn bei Inanspruchnahme weder reduzieren, noch darf er den Lohn bei Nicht-Inanspruchnahme erhöhen. Weiter dürfen Sachbezüge keine bereits getroffene Lohnerhöhung ersetzen.

Hat einer deiner Beschäftigten Geburtstag oder heiratet? In solchen Fällen ist eine zusätzliche Aufmerksamkeit bis zu 60,00 Euro steuer- und abgabenfrei.

Arbeitest du mit Gutscheinen und Geldkarten, dann beachte: Sie dürfen nicht (mehr) unbegrenzt einlösbar sein und dürfen ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen. Sie brauchen also ein konkretes Ablaufdatum.

Differenzierung: Vorsicht bei Geld!
Zu guter Letzt möchte ich dich noch anhand eines Beispiels auf den Unterschied zwischen Sachbezug und Geldleistung aufmerksam machen. Wenn du deinen Beschäftigten beispielsweise ein Fahrrad zur Verfügung stellen möchtest, so gilt folgendes:

  • Erstattest du deinem Beschäftigten den Kaufbetrag, nach Vorlage des Kaufbelegs, so wird dies – trotz arbeitsvertraglicher Zweckbindung – als nachträgliche Kostenerstattung gewertet. Die steuer- und abgabepflichtig ist.
  • Zahlst du deinem Beschäftigten einen Betrag X für den Erwerb eines Fahrrads aus, so wird dies – trotz arbeitsvertraglicher Zweckbindung – als zweckgebundene Geldleistung gewertet. Die steuer- und abgabepflichtig ist.

Die zugrundeliegende Änderung des Einkommensteuergesetzes findest du hier.

Die aktuellen Podologie News im Überblick

Therapiebericht – Dokumentation Podologie
Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach Paragraph 125

Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach Paragraph 125

Die zum 01.07.2024 in Kraft tretende Änderungsvereinbarung nach Paragraph 125 Abs. 1 SGB V regelt die Anpassungen in der podologischen Versorgung und deren Vergütung.

Die Änderungen zielen darauf ab, die unterschiedlichen Interpretationen der
Vertragsbestimmungen zu minimieren, berücksichtigen insbesondere notwendige Anpassungen an bisher nicht aktualisierte Anlagen und konkretisieren diverse Regelungen.

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Neue Honorare für podologische Leistungen ab 1. Juli 2024

Neue Honorare für podologische Leistungen ab 1. Juli 2024

Ab dem 1. Juli 2024 treten in der Podologie neue Honorare in Kraft. Diese Anpassung der Vergütungssätze ist Teil eines Stufenplans, der bereits im Frühjahr 2023 verhandelt wurde. Die Erhöhung der Honorare erfolgt nun in der zweiten Stufe und soll die gestiegenen Kosten in der podologischen Praxis berücksichtigen sowie die Qualität der Behandlung sicherstellen.

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Dokumentation im Zusammenhang mit Nagelkorrekturspangen 

Dokumentation im Zusammenhang mit Nagelkorrekturspangen 

Als Podologin oder Podologe verwendest du täglich Medizinprodukte. Doch den wenigsten Anwender:innen sind die damit verbundenen regulatorischen Anforderungen bekannt. Insbesondere durch den Umbruch im Medizinprodukterecht in den Jahren seit 2022 mit dem vollständigen Inkrafttreten der Medical Device Regulation (MDR) auf europäischer Ebene und neuen nationalen Gesetzen wie dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG), haben sich einige Anforderungen an den Umgang mit Medizinprodukten geändert. Insbesondere das Thema Nagelkorrekturspangen muss unter einem neuen Licht betrachtet werden, auch im Hinblick auf die neue Heilmittel-Richtlinie.

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Fortbildungspunkte für Leistungserbringer – Betrachtungszeitraum endet am 31. Dezember 2024

Fortbildungspunkte für Leistungserbringer – Betrachtungszeitraum endet am 31. Dezember 2024

Wie du sicher weißt, endet zum 31. Dezember 2024 der aktuelle Betrachtungszeitraum für die meisten Leistungserbringer. Dies bedeutet, dass Podologen, die seit dem 1. Januar 2021 eine Zulassung haben, bis zum Jahresende 48 Fortbildungspunkte gesammelt haben müssen. Eine Übertragung von Punkten aus einem Betrachtungszeitraum in den folgenden ist nicht möglich. Daher ist es entscheidend, deine Fortbildungspunkte zu überprüfen, um sicherzustellen, dass deine Zulassung nicht gefährdet ist.

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