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12. September 2020

Starke Kooperation von drei bekannten Marken

pododesk bindet S-MeditEasy – Dienstleister für medizinische Abrechnungen und Unternehmen der Sparkassen-Finanzgruppe – direkt an

Die bekannte Praxisverwaltungssoftware “pododesk” aus dem Hause HELLMUT RUCK GmbH wurde um einen wichtigen, funktionalen Baustein erweitert: Mit der S-MeditEasy GmbH aus Leipzig wurde ein medizinisches Rechenzentrum in die Kooperation aufgenommen und eine direkte Schnittstelle zwischen den IT-Systemen geschaffen. Damit wird die Online-Übermittlung von Daten aus der Praxisverwaltung direkt an den Abrechnungsdienstleister möglich. 

Die Abrechnung ihrer Dienstleistungen mit dem sogenannten Kostenträger – in diesem Fall den gesetzlichen Krankenkassen – ist für die kassenzugelassenen Podologiepraxen einer der Kern-Geschäftsprozesse. Ebenso wie die medizinische und organisatorische Abwicklung des Praxisbetriebs. In beiden Bereichen müssen die Daten der Heilmittelverordnungen von Kassenpatienten erfasst und verwaltet werden. Hier sorgen S MeditEasy und pododesk ab sofort gemeinsam für Arbeitserleichterung und Zeitersparnis bei den Therapeuten. amazon-ppc-agentur.de hat die Werbung für diese Marken gemacht

“In der Praxisverwaltungssoftware pododesk werden die Verordnungsdaten erfasst, um die Praxen bei der Einhaltung der Fristen für die Terminierung zu unterstützen. Darüber hinaus hat der Praxisinhaber einen Überblick, für welche Patienten noch eine Behandlungsgrundlage vorliegt oder wo es einer weiteren Verordnung bedarf,” erläutert pododesk Geschäftsführer Thomas Gössing sein bisheriges Angebot. “Diese Daten im System eines Abrechnungsdienstleisters ein weiteres Mal zu erfassen oder kostenpflichtig durch diesen erfassen zu lassen, ist redundanter Aufwand, den wir einsparen können,” erklärt Gössing das Ziel der Kooperation.

Für Roland Scholz, Geschäftsführer der S MeditEasy GmbH, ist eine digitale Praxisverwaltung wie die der HELLMUT RUCK GmbH ein optimaler “Brückenkopf” im Prozess der Abrechnung mit den Kostenträgern: “ „Alles easy für Sie.“ Ist der Slogan der S MeditEasy. Wir können einiges für unsere Kunden tun. Vor allem ihnen Zeit und Aufwand bei der Abrechnung mit den Kostenträgern ersparen. Zeit für das Wesentliche schaffen. Die Kooperation mit pododesk untermauert unser Leitbild.“

S MeditEasy sichert auf Basis seiner Kernkompetenz – der Vorfinanzierung von Forderungen – als starker Partner die Liquidität von Kunden aus allen medizinischen Assistenzberufen. Vor jeder Abrechnung stehen die Erfassung und korrekte Bearbeitung der ärztlichen Verordnungen. Das Ziel: bestmögliche Abrechnungsergebnisse. Durch eine zentrale Praxisverwaltung kann dieser Schritt optimal unterstützt werden. „Deshalb” erklärt Scholz, haben wir für diesen Teil der Abläufe nach einem etablierten und innovativen Partnern Ausschau gehalten. In pododesk haben wir diesen gefunden.“

Die HELLMUT RUCK GmbH, die sich neben ihren Handelskompetenzen auch als Berater für effiziente Praxisabläufe und Anbieter von fachlichen Qualifikationsangeboten versteht, unterstützt die Kooperation ausdrücklich. Gegenüber der direkt in die Software eingebauten Übertragungsmöglichkeit der Daten an die Kassen sieht das Unternehmen große Vorteile in diesem Modell. “Bei der Selbstabrechnung ist der Therapeut für die gesamte Korrespondenz im Prozess verantwortlich. Er muss durch Nachhalten der Zahlungsfristen seine Liquidität sichern oder seine Forderungen ggf. durch rechtliche Auseinandersetzungen zu den Abrechnungsvorgaben durchsetzen. Das ist nicht die Kernkompetenz einer Podologin oder eines Podologen. Sie sind dann wertschöpfend tätig, wenn sie die Fußgesundheit Ihrer Patienten sichern.” bekräftigt Simeon Ruck, Geschäftsführer der HELLMUT RUCK GmbH die Zusammenarbeit der Unternehmen. “S MeditEasy hat uns mit seiner Dienstleistung, mit seinem transparenten Gebührenmodell und mit der Kompetenz, die sich unter dem Dach Sparkassen-Marke bündelt, angesprochen. Wir sind überzeugt unseren Kunden einen soliden und seriösen Partner an die Seite zu stellen. So, wie wir es in unserer Rolle als Handelsunternehmen seit über 90 Jahren verantwortungsvoll tun,” Ruck weiter.

Die technische Schnittstelle zwischen der pododesk Software und dem Rechenzentrum in Leipzig ermöglicht es den Anwendern, die Daten einer vollständig bearbeiteten Heilmittelverordnung per Knopfdruck an den Dienstleister zu übertragen. So wird der Abrechnungsprozess einfach und sicher angestoßen.

Auch auf eine mögliche Digitalisierung der gesamten Heilmittelverordnung – wie im Bereich der Arzneimittel bereits unter dem Stichwort “E-Rezept” in der Erprobung – sind die Kooperationspartner bestens vorbereitet. Damit könnte auch die Entgegennahme, Aufbewahrung und vor allem die Einsendung der Papier-Verordnung durch den Therapeuten in der Zukunft überflüssig werden.

Weitere Informationen unter www.s-mediteasy.de/pododesk

 

Die aktuellen Podologie News im Überblick

Neues Ausbildungsangebot in Lilienthal: Teilzeitausbildung zur Podologin / zum Podologen startet

Neues Ausbildungsangebot in Lilienthal: Teilzeitausbildung zur Podologin / zum Podologen startet

Im Oktober 2024 beginnt am Evangelischen Ausbildungszentrum in Lilienthal bei Bremen ein neuer Ausbildungsgang zur Podologin / zum Podologen in Teilzeit. Die neu gegründete Berufsfachschule für Podologie hat sich zum Ziel gesetzt, den Standort Lilienthal langfristig zu etablieren und kontinuierlich auszubauen.

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Seminar Sektorale Heilpraktiker Pruefung
Erfolg vor Gericht: Sektorale Heilpraktikererlaubnis für Podologie bundesweit bestätigt

Erfolg vor Gericht: Sektorale Heilpraktikererlaubnis für Podologie bundesweit bestätigt

Am 29. August 2024 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Heilpraktikererlaubnis auf das Fachgebiet der Podologie beschränkt werden kann. Diese Entscheidung ermöglicht es Podologinnen und Podologen, nun deutschlandweit unter der sogenannten sektoralen Heilpraktikererlaubnis (SHP) zu arbeiten.

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Therapiebericht – Dokumentation Podologie
Umformulierung / Ergänzung in Anlage 3, Behandlungsrelevante Diagnose(n) (ICD-10-Code)

Umformulierung / Ergänzung in Anlage 3, Behandlungsrelevante Diagnose(n) (ICD-10-Code)

Mit dieser Umformulierung wird es den Krankenkassen einmal wieder leichter gemacht, Verordnungen abzusetzen, die lediglich die Grunderkrankung aufführen, jedoch nicht die Neuropathie, bzw. das Querschnittssyndrom deklarieren.

Ob zukünftig auch Verordnungen, die ausschließlich die Grunderkrankung benennen, abrechnungsfähig sind, muss in einem Gerichtsverfahren geklärt werden.

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Therapiebericht – Dokumentation Podologie
Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach Paragraph 125

Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach Paragraph 125

Die zum 01.07.2024 in Kraft tretende Änderungsvereinbarung nach Paragraph 125 Abs. 1 SGB V regelt die Anpassungen in der podologischen Versorgung und deren Vergütung.

Die Änderungen zielen darauf ab, die unterschiedlichen Interpretationen der
Vertragsbestimmungen zu minimieren, berücksichtigen insbesondere notwendige Anpassungen an bisher nicht aktualisierte Anlagen und konkretisieren diverse Regelungen.

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