Podologie-News

Honorare für Podologische Leistungen angehoben

Die Honorare für podologische Leistungen werden angehoben

 Zum 01.07.2022 tritt die 2. Stufe der im Mai 2021 bundeseinheitliche verhandelten Höchstpreise in der Podologie in Kraft. Dies bedeutet, dass wir zu diesem Datum neue Honorarsätze erhalten. Diese sind nachstehend veröffentlicht.

Der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Berufsverbände haben im Mai 2021 ab Juli 2022 neue Honorare verhandelt. Demnach steigt die Vergütung in der Podologie zum 1. Juli 2022.


Nachstehend die neuen Honorare:

Pos-Nr.   Vergütung
78010 Podologische Behandlung klein 30,70 €
78020 Podologische Behandlung groß 44,00 €
78030 Podologische Befundung 3,00 €
79933 Hausbesuch inkl. Wegegeld 17,50 €
79934 Hausbesuch in soz. Einrichtung inkl. Wegegeld 10,00 €

  

Was solltest du als Podologe nun tun?

  • Zuzahlungen individuell berechnen, denn Verordnungen müssen gesplittet werden (Behandlungen aus dem 1. Halbjahr — alte Preise, 2. Halbjahr neue Preise).
  • Mitarbeiter schulen: Allen Mitarbeitern sollten die neuen Preise und Zuzahlungen bekannt sein.
  • Selbstzahlerpreise erhöhen: Wer nicht noch vor kurzem seine Privatpreise erhöht hat, sollte das dringend nachholen. Denkt immer daran, bei Privatpatienten fällt bei vielen Praxen Umsatzsteuer an und muss somit auf den Behandlungspreis aufgeschlagen werden. Ebenso zahlt in jeder Arztpraxis der Privatpatient einen höheren Satz als der Kassenpatient. Man könnte auch sagen, dass die abgerechneten GKV-Preise rabattierte Preise sind. Die Selbstzahlerpreise sind die „wirklichen“ Preise.

Die Vergütungsvereinbarung findet ihr hier.

 

Die aktuellen Podologie News im Überblick

Fortbildungspunkte für Leistungserbringer – Betrachtungszeitraum endet am 31. Dezember 2024

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Wie du sicher weißt, endet zum 31. Dezember 2024 der aktuelle Betrachtungszeitraum für die meisten Leistungserbringer. Dies bedeutet, dass Podologen, die seit dem 1. Januar 2021 eine Zulassung haben, bis zum Jahresende 48 Fortbildungspunkte gesammelt haben müssen. Eine Übertragung von Punkten aus einem Betrachtungszeitraum in den folgenden ist nicht möglich. Daher ist es entscheidend, deine Fortbildungspunkte zu überprüfen, um sicherzustellen, dass deine Zulassung nicht gefährdet ist.

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Für alle meine Kunden hier ein Exklusiv-Angebot zur Validierung

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Die Stelle konnte bereits besetzt werden! – Stellenausschreibung für eine/n Gesundheitskauffrau/-mann oder Heilberufler*in

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Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort eine/n engagierte/n und motivierte/n Kauffrau/-mann im Gesundheitswesen (m/w/d), Heilberufler*in oder jemanden mit ähnlicher Qualifikation für unseren Standort in Lüdinghausen.

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