Podologie-News
Honorare für Podologische Leistungen angehoben
Die Honorare für podologische Leistungen werden angehoben
Zum 01.07.2022 tritt die 2. Stufe der im Mai 2021 bundeseinheitliche verhandelten Höchstpreise in der Podologie in Kraft. Dies bedeutet, dass wir zu diesem Datum neue Honorarsätze erhalten. Diese sind nachstehend veröffentlicht.
Der GKV-Spitzenverband und die maßgeblichen Berufsverbände haben im Mai 2021 ab Juli 2022 neue Honorare verhandelt. Demnach steigt die Vergütung in der Podologie zum 1. Juli 2022.
Nachstehend die neuen Honorare:
Pos-Nr. | Vergütung | |
78010 | Podologische Behandlung klein | 30,70 € |
78020 | Podologische Behandlung groß | 44,00 € |
78030 | Podologische Befundung | 3,00 € |
79933 | Hausbesuch inkl. Wegegeld | 17,50 € |
79934 | Hausbesuch in soz. Einrichtung inkl. Wegegeld | 10,00 € |
Was solltest du als Podologe nun tun?
- Zuzahlungen individuell berechnen, denn Verordnungen müssen gesplittet werden (Behandlungen aus dem 1. Halbjahr — alte Preise, 2. Halbjahr neue Preise).
- Mitarbeiter schulen: Allen Mitarbeitern sollten die neuen Preise und Zuzahlungen bekannt sein.
- Selbstzahlerpreise erhöhen: Wer nicht noch vor kurzem seine Privatpreise erhöht hat, sollte das dringend nachholen. Denkt immer daran, bei Privatpatienten fällt bei vielen Praxen Umsatzsteuer an und muss somit auf den Behandlungspreis aufgeschlagen werden. Ebenso zahlt in jeder Arztpraxis der Privatpatient einen höheren Satz als der Kassenpatient. Man könnte auch sagen, dass die abgerechneten GKV-Preise rabattierte Preise sind. Die Selbstzahlerpreise sind die „wirklichen“ Preise.
Die Vergütungsvereinbarung findet ihr hier.