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Vorbereitungsseminar – sektorale Heilpraktikerprüfung (12 FP), September 2020

Die Qualifizierung zum Sektoralen Heilpraktiker ist für Podologinnen und Podologen eine lohnenswerte Investition, die in der täglichen Praxis viele Vorteile mit sich bringt:

Mit der eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis sind Sie nicht mehr nur an ärztliche Verordnungen gebunden, sondern dürfen selbstständig Patienten behandeln. Diese Leistungen können Sie im Rahmen des Heilpraktikergesetzes (§1 HPG) mit privaten Krankenversicherungen oder direkt mit Patienten abrechnen.

Im Vorbereitungsseminar Sektorale Heilpraktikerprüfung (12FP) – podo consulting von podo consulting werden die prüfungsrelevanten Themen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen intensiv behandelt und geübt. Dazu gehören neben umfangreichen Inhalten zur Berufs- und Gesetzeskunde auch detaillierte Fachkenntnisse zur Diagnostik und Indikationsstellung im Bereich der Podologie, und hier besonders zu allen Erkrankungen mit Auswirkungen auf die unteren Extremitäten wie z.B. Diabetes mellitus, Störungen des Herzkreislaufsystems, Erkrankungen des Gelenkapparats wie Gicht, Entzündungsrheuma, Arthrose, neurologische Erkrankungen sowie allgemein akute und chronische Krankheitsbilder und Infektionskrankheiten.

Vermittelt werden weiterhin Grundkenntnisse in der Interpretation von medizinisch-technischen Befunden wie Labor, Funktionsdiagnostik u.a., zu Infektionskrankheiten bei denen gemäß IfSG für Heilpraktiker ein Behandlungsverbot besteht, sowie zum Erkennen von Warnhinweisen und wichtigen Symptomen, bei denen eine weitergehende oder Erstdiagnostik und Therapie durch einen Arzt erforderlich ist.

Fortbildung/Seminar Sektorale Heilpraktikerprüfung – Vorbereitungsseminar –
Die Themen im Überblick:

  • Beruf und Gesetzeskunde
  • Diagnostik und Indikationsstellung
  • Interpretation von medizinisch-technischen Befunden
  • Funktionsdiagnostik
  • Erkennen von Warnhinweisen

Seminar mit 12 Fortbildungspunkten

Der Erfolg dieser Nachqualifikation muss mit einer abschließenden schriftlichen Erfolgskontrolle von 60 Minuten Dauer nachgewiesen werden. Die Überprüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 75 Prozent der Fragen richtig beantwortet wurden. Mit Abschluss dieses Seminars erwerben Sie 12 Fortbildungspunkte.

Fall Sie den Vorbereitungskurs mit Erfolg absolviert haben und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, wird das Gesundheitsamt Ihnen die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung “Heilpraktiker auf dem Gebiet der Podologie” nach Aktenlage oder nach entsprechender Prüfung vor dem Gesundheitsamt erteilen.

VORAUSSETZUNG:
4-jährige Berufstätigkeit, Mindestalter 25 Jahre

DIE REFERENTIN:
Astrid Rani Gottschalk-Winand, Heilpraktikerin
Dagmar Klasvogt, Heilpraktikerin

TERMINE:
11. – 13. September 2020
02. – 04. Oktober 2020
20. November 2020 (Prüfung)

PREIS: 699,- €, zzgl. USt
12 Fortbildungspunkte

SEMINARORT:
53111 Bonn

Die aktuellen Podologie News im Überblick

Neues Ausbildungsangebot in Lilienthal: Teilzeitausbildung zur Podologin / zum Podologen startet

Neues Ausbildungsangebot in Lilienthal: Teilzeitausbildung zur Podologin / zum Podologen startet

Im Oktober 2024 beginnt am Evangelischen Ausbildungszentrum in Lilienthal bei Bremen ein neuer Ausbildungsgang zur Podologin / zum Podologen in Teilzeit. Die neu gegründete Berufsfachschule für Podologie hat sich zum Ziel gesetzt, den Standort Lilienthal langfristig zu etablieren und kontinuierlich auszubauen.

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Seminar Sektorale Heilpraktiker Pruefung
Erfolg vor Gericht: Sektorale Heilpraktikererlaubnis für Podologie bundesweit bestätigt

Erfolg vor Gericht: Sektorale Heilpraktikererlaubnis für Podologie bundesweit bestätigt

Am 29. August 2024 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Heilpraktikererlaubnis auf das Fachgebiet der Podologie beschränkt werden kann. Diese Entscheidung ermöglicht es Podologinnen und Podologen, nun deutschlandweit unter der sogenannten sektoralen Heilpraktikererlaubnis (SHP) zu arbeiten.

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Therapiebericht – Dokumentation Podologie
Umformulierung / Ergänzung in Anlage 3, Behandlungsrelevante Diagnose(n) (ICD-10-Code)

Umformulierung / Ergänzung in Anlage 3, Behandlungsrelevante Diagnose(n) (ICD-10-Code)

Mit dieser Umformulierung wird es den Krankenkassen einmal wieder leichter gemacht, Verordnungen abzusetzen, die lediglich die Grunderkrankung aufführen, jedoch nicht die Neuropathie, bzw. das Querschnittssyndrom deklarieren.

Ob zukünftig auch Verordnungen, die ausschließlich die Grunderkrankung benennen, abrechnungsfähig sind, muss in einem Gerichtsverfahren geklärt werden.

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Therapiebericht – Dokumentation Podologie
Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach Paragraph 125

Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach Paragraph 125

Die zum 01.07.2024 in Kraft tretende Änderungsvereinbarung nach Paragraph 125 Abs. 1 SGB V regelt die Anpassungen in der podologischen Versorgung und deren Vergütung.

Die Änderungen zielen darauf ab, die unterschiedlichen Interpretationen der
Vertragsbestimmungen zu minimieren, berücksichtigen insbesondere notwendige Anpassungen an bisher nicht aktualisierte Anlagen und konkretisieren diverse Regelungen.

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