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Vorbereitungsseminar – sektorale Heilpraktikerprüfung (12 FP), September 2020

Die Qualifizierung zum Sektoralen Heilpraktiker ist für Podologinnen und Podologen eine lohnenswerte Investition, die in der täglichen Praxis viele Vorteile mit sich bringt:

Mit der eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis sind Sie nicht mehr nur an ärztliche Verordnungen gebunden, sondern dürfen selbstständig Patienten behandeln. Diese Leistungen können Sie im Rahmen des Heilpraktikergesetzes (§1 HPG) mit privaten Krankenversicherungen oder direkt mit Patienten abrechnen.

Im Vorbereitungsseminar Sektorale Heilpraktikerprüfung (12FP) – podo consulting von podo consulting werden die prüfungsrelevanten Themen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen intensiv behandelt und geübt. Dazu gehören neben umfangreichen Inhalten zur Berufs- und Gesetzeskunde auch detaillierte Fachkenntnisse zur Diagnostik und Indikationsstellung im Bereich der Podologie, und hier besonders zu allen Erkrankungen mit Auswirkungen auf die unteren Extremitäten wie z.B. Diabetes mellitus, Störungen des Herzkreislaufsystems, Erkrankungen des Gelenkapparats wie Gicht, Entzündungsrheuma, Arthrose, neurologische Erkrankungen sowie allgemein akute und chronische Krankheitsbilder und Infektionskrankheiten.

Vermittelt werden weiterhin Grundkenntnisse in der Interpretation von medizinisch-technischen Befunden wie Labor, Funktionsdiagnostik u.a., zu Infektionskrankheiten bei denen gemäß IfSG für Heilpraktiker ein Behandlungsverbot besteht, sowie zum Erkennen von Warnhinweisen und wichtigen Symptomen, bei denen eine weitergehende oder Erstdiagnostik und Therapie durch einen Arzt erforderlich ist.

Fortbildung/Seminar Sektorale Heilpraktikerprüfung – Vorbereitungsseminar –
Die Themen im Überblick:

  • Beruf und Gesetzeskunde
  • Diagnostik und Indikationsstellung
  • Interpretation von medizinisch-technischen Befunden
  • Funktionsdiagnostik
  • Erkennen von Warnhinweisen

Seminar mit 12 Fortbildungspunkten

Der Erfolg dieser Nachqualifikation muss mit einer abschließenden schriftlichen Erfolgskontrolle von 60 Minuten Dauer nachgewiesen werden. Die Überprüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 75 Prozent der Fragen richtig beantwortet wurden. Mit Abschluss dieses Seminars erwerben Sie 12 Fortbildungspunkte.

Fall Sie den Vorbereitungskurs mit Erfolg absolviert haben und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen, wird das Gesundheitsamt Ihnen die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung “Heilpraktiker auf dem Gebiet der Podologie” nach Aktenlage oder nach entsprechender Prüfung vor dem Gesundheitsamt erteilen.

VORAUSSETZUNG:
4-jährige Berufstätigkeit, Mindestalter 25 Jahre

DIE REFERENTIN:
Astrid Rani Gottschalk-Winand, Heilpraktikerin
Dagmar Klasvogt, Heilpraktikerin

TERMINE:
11. – 13. September 2020
02. – 04. Oktober 2020
20. November 2020 (Prüfung)

PREIS: 699,- €, zzgl. USt
12 Fortbildungspunkte

SEMINARORT:
53111 Bonn

Die aktuellen Podologie News im Überblick

Therapiebericht – Dokumentation Podologie
Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach Paragraph 125

Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach Paragraph 125

Die zum 01.07.2024 in Kraft tretende Änderungsvereinbarung nach Paragraph 125 Abs. 1 SGB V regelt die Anpassungen in der podologischen Versorgung und deren Vergütung.

Die Änderungen zielen darauf ab, die unterschiedlichen Interpretationen der
Vertragsbestimmungen zu minimieren, berücksichtigen insbesondere notwendige Anpassungen an bisher nicht aktualisierte Anlagen und konkretisieren diverse Regelungen.

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Neue Honorare für podologische Leistungen ab 1. Juli 2024

Neue Honorare für podologische Leistungen ab 1. Juli 2024

Ab dem 1. Juli 2024 treten in der Podologie neue Honorare in Kraft. Diese Anpassung der Vergütungssätze ist Teil eines Stufenplans, der bereits im Frühjahr 2023 verhandelt wurde. Die Erhöhung der Honorare erfolgt nun in der zweiten Stufe und soll die gestiegenen Kosten in der podologischen Praxis berücksichtigen sowie die Qualität der Behandlung sicherstellen.

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Dokumentation im Zusammenhang mit Nagelkorrekturspangen 

Dokumentation im Zusammenhang mit Nagelkorrekturspangen 

Als Podologin oder Podologe verwendest du täglich Medizinprodukte. Doch den wenigsten Anwender:innen sind die damit verbundenen regulatorischen Anforderungen bekannt. Insbesondere durch den Umbruch im Medizinprodukterecht in den Jahren seit 2022 mit dem vollständigen Inkrafttreten der Medical Device Regulation (MDR) auf europäischer Ebene und neuen nationalen Gesetzen wie dem Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG), haben sich einige Anforderungen an den Umgang mit Medizinprodukten geändert. Insbesondere das Thema Nagelkorrekturspangen muss unter einem neuen Licht betrachtet werden, auch im Hinblick auf die neue Heilmittel-Richtlinie.

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Fortbildungspunkte für Leistungserbringer – Betrachtungszeitraum endet am 31. Dezember 2024

Fortbildungspunkte für Leistungserbringer – Betrachtungszeitraum endet am 31. Dezember 2024

Wie du sicher weißt, endet zum 31. Dezember 2024 der aktuelle Betrachtungszeitraum für die meisten Leistungserbringer. Dies bedeutet, dass Podologen, die seit dem 1. Januar 2021 eine Zulassung haben, bis zum Jahresende 48 Fortbildungspunkte gesammelt haben müssen. Eine Übertragung von Punkten aus einem Betrachtungszeitraum in den folgenden ist nicht möglich. Daher ist es entscheidend, deine Fortbildungspunkte zu überprüfen, um sicherzustellen, dass deine Zulassung nicht gefährdet ist.

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