Anmeldung lohnt sich!

»Aktuelle Themen, ausgewählte Referenten,
Sichern Sie sich Wissensvorteile!«

Podo-Logisch!?

» Klug sein besteht zur Hälfte darin,
zu wissen, was man nicht weiß.«

Konfuzius

Podo-Logie!?

»Sobald jemand in einer Sache Meister geworden ist,
sollte er in einer neuen Sache Schüler werden.«

Gerhart Hauptmann

Wissen lohnt sich!

Podo aktuelles»Sobald jemand in einer Sache Meister geworden ist,
sollte er in einer neuen Sache Schüler werden.«

Gerhart Hauptmann

Podo-Logisch!?

» Klug sein besteht zur Hälfte darin,
zu wissen, was man nicht weiß.«

Konfuzius

Anmelden lohnt sich!

»Aktuelle Themen, ausgewählte Referenten,
sichern Sie sich Wissensvorteile!«

Testpflicht im Sinne des Infektionsschutzgesetzes!

Folgender Beschluss wurde heute, 25. November 2021, von der Ministerkonferenz gefasst und gilt für alle Bundesländer:
 
1. Die GMK fordert den Bundesgesetzgeber auf, umgehend klarzustellen, dass für die immunisierten Beschäftigten in den in § 28b Absatz 2 IfSG genannten Einrichtungen eine Testung von zwei Mal wöchentlich mittels einem vom Arbeitgeber bereitgestellten Antigen-Schnelltest in Eigenanwendung ausreichend ist.
Zudem fordert die GMK den Bundesgesetzgeber umgehend zu einer entsprechen Korrektur der gesetzlichen Regelung auf.

1. Die Gesundheitsministerinnen und -minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder sind sich einig, dass bis dahin die Regelungen in §28b Absatz 2 im vorgenannten Sinne
für Immunisierte nicht angewendet werden. Dies gilt auch für das Aussetzen von Dokumentations- und Berichtspflichten.


2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die TestV dahingehend anzupassen, dass eine vollständige Refinanzierung aller sich aus § 28b Absatz 2 ergebenden Testpflichten verbunden ist.

 

Das würde für uns Podologen bedeuten:
Nur ungeimpfte Mitarbeiter müssten vor betreten der Praxis einen Antigen-Schnelltest aus einem offiziellen Testzentrum vorlegen.

 

Den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz findest du hier.

 

Die aktuellen Podologie News im Überblick

Fortbildungspunkte für Leistungserbringer – Betrachtungszeitraum endet am 31. Dezember 2024

Fortbildungspunkte für Leistungserbringer – Betrachtungszeitraum endet am 31. Dezember 2024

Wie du sicher weißt, endet zum 31. Dezember 2024 der aktuelle Betrachtungszeitraum für die meisten Leistungserbringer. Dies bedeutet, dass Podologen, die seit dem 1. Januar 2021 eine Zulassung haben, bis zum Jahresende 48 Fortbildungspunkte gesammelt haben müssen. Eine Übertragung von Punkten aus einem Betrachtungszeitraum in den folgenden ist nicht möglich. Daher ist es entscheidend, deine Fortbildungspunkte zu überprüfen, um sicherzustellen, dass deine Zulassung nicht gefährdet ist.

Mehr lesen

Für alle meine Kunden hier ein Exklusiv-Angebot zur Validierung

Für alle meine Kunden hier ein Exklusiv-Angebot zur Validierung

Auch in der Podologie treffen wir in den letzten Monaten immer mehr auf gestiegene Kosten. Auch hier steigen die Einkaufspreise für Materialien, für Strom, Heizung und sonstige Dinge. Ein gezieltes Preismanagement ist auch in der Podologiepraxis der entscheidende Schlüssel zum Erfolg. Ich möchte dich dabei unterstützen und habe ein spannendes und nach deinen Anforderungen entwickeltes Angebot zur Validierung. Zusammen mit podo consulting bietet Hücker & Hücker ein exklusives Angebotspaket für Podologinnen und Podologen an.

Mehr lesen

Die Stelle konnte bereits besetzt werden! – Stellenausschreibung für eine/n Gesundheitskauffrau/-mann oder Heilberufler*in

Die Stelle konnte bereits besetzt werden! – Stellenausschreibung für eine/n Gesundheitskauffrau/-mann oder Heilberufler*in

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort eine/n engagierte/n und motivierte/n Kauffrau/-mann im Gesundheitswesen (m/w/d), Heilberufler*in oder jemanden mit ähnlicher Qualifikation für unseren Standort in Lüdinghausen.

Mehr lesen