Anmeldung lohnt sich!

»Aktuelle Themen, ausgewählte Referenten,
Sichern Sie sich Wissensvorteile!«

Podo-Logisch!?

» Klug sein besteht zur Hälfte darin,
zu wissen, was man nicht weiß.«

Konfuzius

Podo-Logie!?

»Sobald jemand in einer Sache Meister geworden ist,
sollte er in einer neuen Sache Schüler werden.«

Gerhart Hauptmann

Wissen lohnt sich!

Podo aktuelles»Sobald jemand in einer Sache Meister geworden ist,
sollte er in einer neuen Sache Schüler werden.«

Gerhart Hauptmann

Podo-Logisch!?

» Klug sein besteht zur Hälfte darin,
zu wissen, was man nicht weiß.«

Konfuzius

Anmelden lohnt sich!

»Aktuelle Themen, ausgewählte Referenten,
sichern Sie sich Wissensvorteile!«

Ergänzung – Die Frist für die Anerkennung des neuen Versorgungsvertrags ist bis 30. September verlängert worden

Achtung! Wer seine Kassenzulassung nicht verlieren möchte, sollte spätestens jetzt den neuen bundeseinheitlichen Vertrag über die Versorgung mit podologischen Leistungen und deren Vergütung akzeptieren. Die sechsmonatige Frist endete ursprünglich am 30. Juni 2021 und ist nun bis Ende September verlängert worden. Deine Anerkenntniserklärung kannst Du wie gewohnt schriftlich bei der für dich zuständigen ARGE einreichen oder sie ganz bequem online über das neue Zulassungsportal www.zulassung-heilmittel.de abgeben. Anerkenntniserklärung zum Podologievertrag – podo consulting

Seit dem ersten Januar 2021 ist er in Kraft: Der neue bundeseinheitliche Versorgungsvertrag zwischen den Krankenkassen bzw. den Verbänden der Krankenkassen und den einzelnen Heilmittelverbänden auf Landesebene. Mit einer Halbjahresfrist löst er zum ersten Juli alle bisherigen Verträge sowie die noch geltenden Bundespreise ab. Podologen mit Kassenzulassung sind verpflichtet, den neuen Vertrag nach §125 Absatz 1 SGB V bis zum 30. Juni 2021 (jetzt 30. September 2021) offiziell anzuerkennen. Wer diese Frist versäumt, verliert seine Praxiszulassung und muss das Zulassungsverfahren neu durchlaufen.

Solltest du noch keine Anerkenntniserklärung eingereicht haben, wird es Zeit! Dafür empfehle ich dir die Nutzung des internetbasierten Zulassungsportals www.zulassung-heilmittel.de der vdek-ARGEN. Dort kannst du dich seit Anfang Januar mit deinem von der ARGE-IK bestätigten Institutionskennzeichen einfach und bequem online registrieren. Sobald dein Zugang aktiviert ist, kannst du mit nur einem Mausklick den neuen Versorgungsvertrag anerkennen. Und noch mehr. Demnächst werden die Anwendungsmöglichkeiten des kostenfreien Portals erweitert, um dich im Praxisalltag zu entlasten.

Solltest du eher der analoge Typ sein, ist es (noch) weiter möglich, die Anerkenntniserklärung papierschriftlich einzureichen. Dafür einfach das entsprechende Formular herunterladen, ausfüllen und – wichtig – an die für dich zuständige ARGE schicken. Bitte nicht an den GKV-Spitzenverband!

Die einheitliche Anerkenntniserklärung sowie den neuen Vertrag inkl. Anlagen findest du hier zum Download.

 

Die aktuellen Podologie News im Überblick

RDG-Pflicht in der Podologie?

RDG-Pflicht in der Podologie?

Brauchen Podologiepraxen ein Reinigungs- und Desinfektionsgerät (RDG)? Eine klare Pflicht gibt es nicht – entscheidend sind die Hintergründe und die richtige Einstufung der Instrumente. Warum sich die Investition dennoch lohnen kann und welche Punkte du bei deiner Entscheidung beachten solltest.

Mehr lesen

Mythos Medizinprodukt – was Podologen über ihre Behandlungsstühle wissen sollten

Mythos Medizinprodukt – was Podologen über ihre Behandlungsstühle wissen sollten

Immer wieder gibt es Unsicherheiten bei der Anschaffung von Behandlungsstühlen – vor allem in Bezug auf die europäische Medizinprodukteverordnung (MDR). Entscheidend ist jedoch nicht der Einsatzort, sondern der Zweck des Produkts. Warum der Stuhl in der Regel kein Medizinprodukt ist und was du trotzdem beachten solltest, erfährst du im vollständigen Beitrag.

Mehr lesen