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Hygienepauschale bis 31. Dezember 2021 verlängert

Nicht kostendeckend, aber immerhin: Die im letzten Jahr verabschiedete Hygienepauschale zum anteiligen Ausgleich von gestiegenen Hygienekosten geht aufgrund des Pandemiegeschehens erneut in die Verlängerung. Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichte am 6. April 2021 die „Verordnung zur pauschalen Abgeltung erhöhter Kosten für Hygieneaufwendungen im Heilmittelbereich (Hygienepauschaleverordnung – HygPV)”. Sie ist rückwirkend seit dem 1. April 2021 in Kraft.

Am 05.07.2021 wurde nun die überarbeitete HypPV im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist damit bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Zugelassene Leistungserbringer können demnach nach Maßgabe der zum 01.04.2021 in Kraft getretenen Hygienepauschaleverordnung (HygPV) auch über den 30.06.2021 hinaus bis Ende des Jahres 2021 einen pauschalen Ausgleich für erhöhte Hygienemaßnahmen (Mundschutz etc.) in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung abrechnen.

So sollen die gestiegenen Kosten durch mehr gesetzlich verpflichtende Hygienemaßnahmen (wie Mundschutz oder Desinfektionsmittel) auch im zweiten Halbjahr pauschal ausgeglichen werden. Für die Abrechnung der Hygienepauschale gilt weiter die bundesweit einheitliche Positionsnummer „Hygienemaßnahmen Corona X9944“. Im Rahmen der Rechnungsstellung entscheidend ist der Tag der Einreichung beim Abrechnungszentrum der Krankenkassen.

Die „Verordnung zur pauschalen Abgeltung erhöhter Kosten für Hygieneaufwendungen im Heilmittelbereich (Hygienepauschaleverordnung – HygPV)“ vom 6. April 2021 können Sie hier nachlesen.

 

 

Die aktuellen Podologie News im Überblick

Die Elektronische Rechnung kommt

Die Elektronische Rechnung kommt

Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für den geschäftlichen Austausch zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland verpflichtend. Diese Regelung betrifft alle Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind, und gilt für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen. Sie ist Teil des Wachstumschancengesetzes, das im März 2024 beschlossen wurde.

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Neues Ausbildungsangebot in Lilienthal: Teilzeitausbildung zur Podologin / zum Podologen startet

Neues Ausbildungsangebot in Lilienthal: Teilzeitausbildung zur Podologin / zum Podologen startet

Im Oktober 2024 beginnt am Evangelischen Ausbildungszentrum in Lilienthal bei Bremen ein neuer Ausbildungsgang zur Podologin / zum Podologen in Teilzeit. Die neu gegründete Berufsfachschule für Podologie hat sich zum Ziel gesetzt, den Standort Lilienthal langfristig zu etablieren und kontinuierlich auszubauen.

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Seminar Sektorale Heilpraktiker Pruefung
Erfolg vor Gericht: Sektorale Heilpraktikererlaubnis für Podologie bundesweit bestätigt

Erfolg vor Gericht: Sektorale Heilpraktikererlaubnis für Podologie bundesweit bestätigt

Am 29. August 2024 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Heilpraktikererlaubnis auf das Fachgebiet der Podologie beschränkt werden kann. Diese Entscheidung ermöglicht es Podologinnen und Podologen, nun deutschlandweit unter der sogenannten sektoralen Heilpraktikererlaubnis (SHP) zu arbeiten.

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Therapiebericht – Dokumentation Podologie
Umformulierung / Ergänzung in Anlage 3, Behandlungsrelevante Diagnose(n) (ICD-10-Code)

Umformulierung / Ergänzung in Anlage 3, Behandlungsrelevante Diagnose(n) (ICD-10-Code)

Mit dieser Umformulierung wird es den Krankenkassen einmal wieder leichter gemacht, Verordnungen abzusetzen, die lediglich die Grunderkrankung aufführen, jedoch nicht die Neuropathie, bzw. das Querschnittssyndrom deklarieren.

Ob zukünftig auch Verordnungen, die ausschließlich die Grunderkrankung benennen, abrechnungsfähig sind, muss in einem Gerichtsverfahren geklärt werden.

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