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Hygienepauschale bis 31. Dezember 2021 verlängert

Nicht kostendeckend, aber immerhin: Die im letzten Jahr verabschiedete Hygienepauschale zum anteiligen Ausgleich von gestiegenen Hygienekosten geht aufgrund des Pandemiegeschehens erneut in die Verlängerung. Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichte am 6. April 2021 die „Verordnung zur pauschalen Abgeltung erhöhter Kosten für Hygieneaufwendungen im Heilmittelbereich (Hygienepauschaleverordnung – HygPV)”. Sie ist rückwirkend seit dem 1. April 2021 in Kraft.

Am 05.07.2021 wurde nun die überarbeitete HypPV im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist damit bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

Zugelassene Leistungserbringer können demnach nach Maßgabe der zum 01.04.2021 in Kraft getretenen Hygienepauschaleverordnung (HygPV) auch über den 30.06.2021 hinaus bis Ende des Jahres 2021 einen pauschalen Ausgleich für erhöhte Hygienemaßnahmen (Mundschutz etc.) in Höhe von 1,50 Euro je Verordnung abrechnen.

So sollen die gestiegenen Kosten durch mehr gesetzlich verpflichtende Hygienemaßnahmen (wie Mundschutz oder Desinfektionsmittel) auch im zweiten Halbjahr pauschal ausgeglichen werden. Für die Abrechnung der Hygienepauschale gilt weiter die bundesweit einheitliche Positionsnummer „Hygienemaßnahmen Corona X9944“. Im Rahmen der Rechnungsstellung entscheidend ist der Tag der Einreichung beim Abrechnungszentrum der Krankenkassen.

Die „Verordnung zur pauschalen Abgeltung erhöhter Kosten für Hygieneaufwendungen im Heilmittelbereich (Hygienepauschaleverordnung – HygPV)“ vom 6. April 2021 können Sie hier nachlesen.

 

 

Die aktuellen Podologie News im Überblick

Fortbildungspunkte für Leistungserbringer – Betrachtungszeitraum endet am 31. Dezember 2024

Fortbildungspunkte für Leistungserbringer – Betrachtungszeitraum endet am 31. Dezember 2024

Wie du sicher weißt, endet zum 31. Dezember 2024 der aktuelle Betrachtungszeitraum für die meisten Leistungserbringer. Dies bedeutet, dass Podologen, die seit dem 1. Januar 2021 eine Zulassung haben, bis zum Jahresende 48 Fortbildungspunkte gesammelt haben müssen. Eine Übertragung von Punkten aus einem Betrachtungszeitraum in den folgenden ist nicht möglich. Daher ist es entscheidend, deine Fortbildungspunkte zu überprüfen, um sicherzustellen, dass deine Zulassung nicht gefährdet ist.

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Für alle meine Kunden hier ein Exklusiv-Angebot zur Validierung

Für alle meine Kunden hier ein Exklusiv-Angebot zur Validierung

Auch in der Podologie treffen wir in den letzten Monaten immer mehr auf gestiegene Kosten. Auch hier steigen die Einkaufspreise für Materialien, für Strom, Heizung und sonstige Dinge. Ein gezieltes Preismanagement ist auch in der Podologiepraxis der entscheidende Schlüssel zum Erfolg. Ich möchte dich dabei unterstützen und habe ein spannendes und nach deinen Anforderungen entwickeltes Angebot zur Validierung. Zusammen mit podo consulting bietet Hücker & Hücker ein exklusives Angebotspaket für Podologinnen und Podologen an.

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Die Stelle konnte bereits besetzt werden! – Stellenausschreibung für eine/n Gesundheitskauffrau/-mann oder Heilberufler*in

Die Stelle konnte bereits besetzt werden! – Stellenausschreibung für eine/n Gesundheitskauffrau/-mann oder Heilberufler*in

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort eine/n engagierte/n und motivierte/n Kauffrau/-mann im Gesundheitswesen (m/w/d), Heilberufler*in oder jemanden mit ähnlicher Qualifikation für unseren Standort in Lüdinghausen.

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