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» Klug sein besteht zur Hälfte darin,
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»Sobald jemand in einer Sache Meister geworden ist,
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Online-Zulassungsverfahren für Podologen

Nutzt du schon das neue, internetbasierte Zulassungsportal der ARGE-Heilmittelzulassung? Als Podologe kannst du nämlich seit dem 4. Januar über die Website zulassung-heilmittel.de deine Zulassung online hinterlegen und dabei den bundeseinheitlichen Rahmenvertrag ganz bequem per Mausklick anerkennen. Eine Registrierung bei dem neuen Onlineportal verspricht perspektivisch zahlreiche Vorteile – gerade im Zusammenhang mit administrativen Pflichten rund um die Verwaltung deiner Zulassung. Denn der kostenfreie digitale Service wird zur Jahresmitte um attraktive Anwendungsmöglichkeiten erweitert, die dich im Praxisalltag entlasten sollen.

Die vdek-ARGEN haben ihre digitale Infrastruktur modernisiert und Anfang des Jahres einen internetbasierten Service für „ihre“ Heilmittelerbringer lanciert, von dem auch die 6.470 in Deutschland zugelassenen Podologen (Stand Ende 2020) profitieren. So können sich seit dem 4. Januar 2021 u.a. Podologen mit zunächst einem Institutionskennzeichen online registrieren und den bundeseinheitlichen Versorgungsvertrag nach § 125 SGB V anerkennen. Ganz einfach und bequem per Mausklick über die Website zulassung-heilmittel.de. Für die Onlineregistrierung benötigt werden Adressdaten und ein von der ARGE-IK bestätigtes Institutionskennzeichen für die betreffende Praxis. Für jede Zulassung können sich mehrere Benutzer registrieren, wobei eine Vollmacht des Praxisinhabers benötigt wird. Die Login-Daten und das Kennwort für den gesicherten Zugang werden zweistufig digital und postalisch an die einzelnen User verschickt.

Perspektivisch empfehle ich die Nutzung dieses neuen Online-Services – auch wenn in der aktuellen Anfangsphase nur eingeschränkte Funktionen, wie die Einsicht in die eigene Zulassungsakte und das Einreichen der Anerkenntniserklärung des neuen Versorgungsvertrages nach §125 SGB V, angeboten werden. Allerdings sollen in der nächsten Phase die Anwendungsmöglichkeiten des Portals multifunktional erweitert werden. So sollen ab Jahresmitte sämtliche zulassungsrelevante Mitteilungen direkt im Portal abgegeben und bearbeitet werden können. Dazu zählen:

  • die Beantragung der Zulassung (Erstzulassung)
  • die Beantragung der Zulassung bei einer Praxisübernahme (vereinfachtes Verfahren)
  • die Beantragung der Verlegung einer Praxis
  • die Beendigung einer Zulassung
  • Mitarbeitermeldungen (An- und Abmeldungen bezüglich der Zulassung) (NICHT DÜVO Verfahren)
  • Änderungen in der Fachlichen Leitung
  • die Meldung der Handzeichen und Kontaktdaten einer Praxis
  • Sonstige Mitteilungen, die Auswirkungen auf eine Zulassung haben (räumliche Veränderungen, Angaben zur Barrierefreiheit und besonderer Praxisausstattung, Freischalten weiterer IKs, etc.)

Die Registrierung für das Online-Zulassungsportal kann hier vorgenommen werden.

Der aktuelle Heilmittelvertrag für Podologen kann hier eingesehen werden.

Die bei den ARGEN für Podologen zuständigen Ansprechpartner findest du hier.

 

Die aktuellen Podologie News im Überblick

DÜSSELDORF 2025 BEAUTY full FEET Stage

DÜSSELDORF 2025 BEAUTY full FEET Stage

Auf der BEAUTY full FEET Stage erwartet die Besucherinnen und Besucher ein vielseitiges Fortbildungsprogramm mit bepunkteten Vorträgen, die praxisrelevantes Wissen, neue Erkenntnisse und wertvolle Impulse für die tägliche Arbeit in der Podologie bieten. Ergänzt wird das Programm durch praxisnahe Vorführungen und Demonstrationen.

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GASTBEITRAG: Rückverfolgbare Dokumentation der Instrumenten-Aufbereitung in der Podologie

GASTBEITRAG: Rückverfolgbare Dokumentation der Instrumenten-Aufbereitung in der Podologie

Eine lückenlose Dokumentation der Instrumentenaufbereitung ist in der Podologie essenziell, um den Infektionsschutz zu gewährleisten und rechtlich abgesichert zu sein. Markus Anschütz stelle euch die Software-Lösung MELAtrace von MELAG vor. Hiermit lässt sich dieser Prozess effizient, papierlos und fälschungssicher umsetzen.

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Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegen Dermatophyten

Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegen Dermatophyten

Dermatophyten sind die häufigsten Hautpilzerreger beim Menschen. Spitzenreiter ist Trichophyton rubrum, der vor allem die Nägel und Haut der Füße befällt. Da mykotische Füße in der Podologie zu den häufigsten Krankheitserscheinungen zählen, muss hier die Hygiene einwandfrei eingehalten werden, um die Gefahr einer Übertragung auf andere Patienten oder sogar Behandler zu vermeiden

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Die Fortbildungspflicht für Podologen

Die Fortbildungspflicht für Podologen

In der Podologie, wie in vielen Heilberufen, ist die Fortbildungspflicht ein essenzielles Element zur Gewährleistung hoher Qualitätsstandards und zur kontinuierli-chen Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenz. In Deutschland ist diese Pflicht gesetzlich verankert und dient sowohl dem Schutz der Patienten als auch der Qualitätssicherung innerhalb des Gesundheitswesens. Dieser Artikel beleuch-tet die gesetzlichen Grundlagen der Fortbildungspflicht für Podologen und die möglichen Konsequenzen bei deren Nichteinhaltung.

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