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» Klug sein besteht zur Hälfte darin,
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»Sobald jemand in einer Sache Meister geworden ist,
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Online-Zulassungsverfahren für Podologen

Nutzt du schon das neue, internetbasierte Zulassungsportal der ARGE-Heilmittelzulassung? Als Podologe kannst du nämlich seit dem 4. Januar über die Website zulassung-heilmittel.de deine Zulassung online hinterlegen und dabei den bundeseinheitlichen Rahmenvertrag ganz bequem per Mausklick anerkennen. Eine Registrierung bei dem neuen Onlineportal verspricht perspektivisch zahlreiche Vorteile – gerade im Zusammenhang mit administrativen Pflichten rund um die Verwaltung deiner Zulassung. Denn der kostenfreie digitale Service wird zur Jahresmitte um attraktive Anwendungsmöglichkeiten erweitert, die dich im Praxisalltag entlasten sollen.

Die vdek-ARGEN haben ihre digitale Infrastruktur modernisiert und Anfang des Jahres einen internetbasierten Service für „ihre“ Heilmittelerbringer lanciert, von dem auch die 6.470 in Deutschland zugelassenen Podologen (Stand Ende 2020) profitieren. So können sich seit dem 4. Januar 2021 u.a. Podologen mit zunächst einem Institutionskennzeichen online registrieren und den bundeseinheitlichen Versorgungsvertrag nach § 125 SGB V anerkennen. Ganz einfach und bequem per Mausklick über die Website zulassung-heilmittel.de. Für die Onlineregistrierung benötigt werden Adressdaten und ein von der ARGE-IK bestätigtes Institutionskennzeichen für die betreffende Praxis. Für jede Zulassung können sich mehrere Benutzer registrieren, wobei eine Vollmacht des Praxisinhabers benötigt wird. Die Login-Daten und das Kennwort für den gesicherten Zugang werden zweistufig digital und postalisch an die einzelnen User verschickt.

Perspektivisch empfehle ich die Nutzung dieses neuen Online-Services – auch wenn in der aktuellen Anfangsphase nur eingeschränkte Funktionen, wie die Einsicht in die eigene Zulassungsakte und das Einreichen der Anerkenntniserklärung des neuen Versorgungsvertrages nach §125 SGB V, angeboten werden. Allerdings sollen in der nächsten Phase die Anwendungsmöglichkeiten des Portals multifunktional erweitert werden. So sollen ab Jahresmitte sämtliche zulassungsrelevante Mitteilungen direkt im Portal abgegeben und bearbeitet werden können. Dazu zählen:

  • die Beantragung der Zulassung (Erstzulassung)
  • die Beantragung der Zulassung bei einer Praxisübernahme (vereinfachtes Verfahren)
  • die Beantragung der Verlegung einer Praxis
  • die Beendigung einer Zulassung
  • Mitarbeitermeldungen (An- und Abmeldungen bezüglich der Zulassung) (NICHT DÜVO Verfahren)
  • Änderungen in der Fachlichen Leitung
  • die Meldung der Handzeichen und Kontaktdaten einer Praxis
  • Sonstige Mitteilungen, die Auswirkungen auf eine Zulassung haben (räumliche Veränderungen, Angaben zur Barrierefreiheit und besonderer Praxisausstattung, Freischalten weiterer IKs, etc.)

Die Registrierung für das Online-Zulassungsportal kann hier vorgenommen werden.

Der aktuelle Heilmittelvertrag für Podologen kann hier eingesehen werden.

Die bei den ARGEN für Podologen zuständigen Ansprechpartner findest du hier.

 

Die aktuellen Podologie News im Überblick

Fortbildungspunkte für Leistungserbringer – Betrachtungszeitraum endet am 31. Dezember 2024

Fortbildungspunkte für Leistungserbringer – Betrachtungszeitraum endet am 31. Dezember 2024

Wie du sicher weißt, endet zum 31. Dezember 2024 der aktuelle Betrachtungszeitraum für die meisten Leistungserbringer. Dies bedeutet, dass Podologen, die seit dem 1. Januar 2021 eine Zulassung haben, bis zum Jahresende 48 Fortbildungspunkte gesammelt haben müssen. Eine Übertragung von Punkten aus einem Betrachtungszeitraum in den folgenden ist nicht möglich. Daher ist es entscheidend, deine Fortbildungspunkte zu überprüfen, um sicherzustellen, dass deine Zulassung nicht gefährdet ist.

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Für alle meine Kunden hier ein Exklusiv-Angebot zur Validierung

Für alle meine Kunden hier ein Exklusiv-Angebot zur Validierung

Auch in der Podologie treffen wir in den letzten Monaten immer mehr auf gestiegene Kosten. Auch hier steigen die Einkaufspreise für Materialien, für Strom, Heizung und sonstige Dinge. Ein gezieltes Preismanagement ist auch in der Podologiepraxis der entscheidende Schlüssel zum Erfolg. Ich möchte dich dabei unterstützen und habe ein spannendes und nach deinen Anforderungen entwickeltes Angebot zur Validierung. Zusammen mit podo consulting bietet Hücker & Hücker ein exklusives Angebotspaket für Podologinnen und Podologen an.

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Die Stelle konnte bereits besetzt werden! – Stellenausschreibung für eine/n Gesundheitskauffrau/-mann oder Heilberufler*in

Die Stelle konnte bereits besetzt werden! – Stellenausschreibung für eine/n Gesundheitskauffrau/-mann oder Heilberufler*in

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir ab sofort eine/n engagierte/n und motivierte/n Kauffrau/-mann im Gesundheitswesen (m/w/d), Heilberufler*in oder jemanden mit ähnlicher Qualifikation für unseren Standort in Lüdinghausen.

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