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Online-Zulassungsverfahren für Podologen

Nutzt du schon das neue, internetbasierte Zulassungsportal der ARGE-Heilmittelzulassung? Als Podologe kannst du nämlich seit dem 4. Januar über die Website zulassung-heilmittel.de deine Zulassung online hinterlegen und dabei den bundeseinheitlichen Rahmenvertrag ganz bequem per Mausklick anerkennen. Eine Registrierung bei dem neuen Onlineportal verspricht perspektivisch zahlreiche Vorteile – gerade im Zusammenhang mit administrativen Pflichten rund um die Verwaltung deiner Zulassung. Denn der kostenfreie digitale Service wird zur Jahresmitte um attraktive Anwendungsmöglichkeiten erweitert, die dich im Praxisalltag entlasten sollen.

Die vdek-ARGEN haben ihre digitale Infrastruktur modernisiert und Anfang des Jahres einen internetbasierten Service für „ihre“ Heilmittelerbringer lanciert, von dem auch die 6.470 in Deutschland zugelassenen Podologen (Stand Ende 2020) profitieren. So können sich seit dem 4. Januar 2021 u.a. Podologen mit zunächst einem Institutionskennzeichen online registrieren und den bundeseinheitlichen Versorgungsvertrag nach § 125 SGB V anerkennen. Ganz einfach und bequem per Mausklick über die Website zulassung-heilmittel.de. Für die Onlineregistrierung benötigt werden Adressdaten und ein von der ARGE-IK bestätigtes Institutionskennzeichen für die betreffende Praxis. Für jede Zulassung können sich mehrere Benutzer registrieren, wobei eine Vollmacht des Praxisinhabers benötigt wird. Die Login-Daten und das Kennwort für den gesicherten Zugang werden zweistufig digital und postalisch an die einzelnen User verschickt.

Perspektivisch empfehle ich die Nutzung dieses neuen Online-Services – auch wenn in der aktuellen Anfangsphase nur eingeschränkte Funktionen, wie die Einsicht in die eigene Zulassungsakte und das Einreichen der Anerkenntniserklärung des neuen Versorgungsvertrages nach §125 SGB V, angeboten werden. Allerdings sollen in der nächsten Phase die Anwendungsmöglichkeiten des Portals multifunktional erweitert werden. So sollen ab Jahresmitte sämtliche zulassungsrelevante Mitteilungen direkt im Portal abgegeben und bearbeitet werden können. Dazu zählen:

  • die Beantragung der Zulassung (Erstzulassung)
  • die Beantragung der Zulassung bei einer Praxisübernahme (vereinfachtes Verfahren)
  • die Beantragung der Verlegung einer Praxis
  • die Beendigung einer Zulassung
  • Mitarbeitermeldungen (An- und Abmeldungen bezüglich der Zulassung) (NICHT DÜVO Verfahren)
  • Änderungen in der Fachlichen Leitung
  • die Meldung der Handzeichen und Kontaktdaten einer Praxis
  • Sonstige Mitteilungen, die Auswirkungen auf eine Zulassung haben (räumliche Veränderungen, Angaben zur Barrierefreiheit und besonderer Praxisausstattung, Freischalten weiterer IKs, etc.)

Die Registrierung für das Online-Zulassungsportal kann hier vorgenommen werden.

Der aktuelle Heilmittelvertrag für Podologen kann hier eingesehen werden.

Die bei den ARGEN für Podologen zuständigen Ansprechpartner findest du hier.

 

Die aktuellen Podologie News im Überblick

Das Problem der chemischen Viruzidie

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Die KRINKO-BfARM-Empfehlung, deren Einhaltung eine ordnungsgemäße Aufbereitung gem. §1 (2) MPBetreibV vermuten lässt, macht klare Vorgaben zur Wirksamkeit von Desinfektionsverfahren. Insbesondere bei der manuellen Desinfektion von medizinischen Instrumentarium zeigt sich allerdings eine Tücke, die bei vielen Betreibern vermutlich nicht genug Beachtung findet.

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