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»Sobald jemand in einer Sache Meister geworden ist,
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Online-Zulassungsverfahren für Podologen

Nutzt du schon das neue, internetbasierte Zulassungsportal der ARGE-Heilmittelzulassung? Als Podologe kannst du nämlich seit dem 4. Januar über die Website zulassung-heilmittel.de deine Zulassung online hinterlegen und dabei den bundeseinheitlichen Rahmenvertrag ganz bequem per Mausklick anerkennen. Eine Registrierung bei dem neuen Onlineportal verspricht perspektivisch zahlreiche Vorteile – gerade im Zusammenhang mit administrativen Pflichten rund um die Verwaltung deiner Zulassung. Denn der kostenfreie digitale Service wird zur Jahresmitte um attraktive Anwendungsmöglichkeiten erweitert, die dich im Praxisalltag entlasten sollen.

Die vdek-ARGEN haben ihre digitale Infrastruktur modernisiert und Anfang des Jahres einen internetbasierten Service für „ihre“ Heilmittelerbringer lanciert, von dem auch die 6.470 in Deutschland zugelassenen Podologen (Stand Ende 2020) profitieren. So können sich seit dem 4. Januar 2021 u.a. Podologen mit zunächst einem Institutionskennzeichen online registrieren und den bundeseinheitlichen Versorgungsvertrag nach § 125 SGB V anerkennen. Ganz einfach und bequem per Mausklick über die Website zulassung-heilmittel.de. Für die Onlineregistrierung benötigt werden Adressdaten und ein von der ARGE-IK bestätigtes Institutionskennzeichen für die betreffende Praxis. Für jede Zulassung können sich mehrere Benutzer registrieren, wobei eine Vollmacht des Praxisinhabers benötigt wird. Die Login-Daten und das Kennwort für den gesicherten Zugang werden zweistufig digital und postalisch an die einzelnen User verschickt.

Perspektivisch empfehle ich die Nutzung dieses neuen Online-Services – auch wenn in der aktuellen Anfangsphase nur eingeschränkte Funktionen, wie die Einsicht in die eigene Zulassungsakte und das Einreichen der Anerkenntniserklärung des neuen Versorgungsvertrages nach §125 SGB V, angeboten werden. Allerdings sollen in der nächsten Phase die Anwendungsmöglichkeiten des Portals multifunktional erweitert werden. So sollen ab Jahresmitte sämtliche zulassungsrelevante Mitteilungen direkt im Portal abgegeben und bearbeitet werden können. Dazu zählen:

  • die Beantragung der Zulassung (Erstzulassung)
  • die Beantragung der Zulassung bei einer Praxisübernahme (vereinfachtes Verfahren)
  • die Beantragung der Verlegung einer Praxis
  • die Beendigung einer Zulassung
  • Mitarbeitermeldungen (An- und Abmeldungen bezüglich der Zulassung) (NICHT DÜVO Verfahren)
  • Änderungen in der Fachlichen Leitung
  • die Meldung der Handzeichen und Kontaktdaten einer Praxis
  • Sonstige Mitteilungen, die Auswirkungen auf eine Zulassung haben (räumliche Veränderungen, Angaben zur Barrierefreiheit und besonderer Praxisausstattung, Freischalten weiterer IKs, etc.)

Die Registrierung für das Online-Zulassungsportal kann hier vorgenommen werden.

Der aktuelle Heilmittelvertrag für Podologen kann hier eingesehen werden.

Die bei den ARGEN für Podologen zuständigen Ansprechpartner findest du hier.

 

Die aktuellen Podologie News im Überblick

Der FUSS AWARD auf der BEAUTY DÜSSELDORF 2025 – Deine Chance!

Der FUSS AWARD auf der BEAUTY DÜSSELDORF 2025 – Deine Chance!

du bist Podologin oder Podologe und der Meinung, dass deine tägliche Arbeit und deine Leistungen mehr Anerkennung verdienen? Du möchtest deine Expertise und Kreativität unter Beweis stellen und vor einer anerkannten Fachjury sowie einem interessierten Fachpublikum präsentieren?
Dann bewirb dich ab sofort für den FUSS AWARD, der auf der BEAUTY 2025 verliehen wird. Nach dem großen Erfolg bei der Premiere 2024 werden im kommendem Jahr abermals herausragende Leistungen der Branche prämiert.

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Die Elektronische Rechnung kommt

Die Elektronische Rechnung kommt

Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für den geschäftlichen Austausch zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland verpflichtend. Diese Regelung betrifft alle Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind, und gilt für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen. Sie ist Teil des Wachstumschancengesetzes, das im März 2024 beschlossen wurde.

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Neues Ausbildungsangebot in Lilienthal: Teilzeitausbildung zur Podologin / zum Podologen startet

Neues Ausbildungsangebot in Lilienthal: Teilzeitausbildung zur Podologin / zum Podologen startet

Im Oktober 2024 beginnt am Evangelischen Ausbildungszentrum in Lilienthal bei Bremen ein neuer Ausbildungsgang zur Podologin / zum Podologen in Teilzeit. Die neu gegründete Berufsfachschule für Podologie hat sich zum Ziel gesetzt, den Standort Lilienthal langfristig zu etablieren und kontinuierlich auszubauen.

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Seminar Sektorale Heilpraktiker Pruefung
Erfolg vor Gericht: Sektorale Heilpraktikererlaubnis für Podologie bundesweit bestätigt

Erfolg vor Gericht: Sektorale Heilpraktikererlaubnis für Podologie bundesweit bestätigt

Am 29. August 2024 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Heilpraktikererlaubnis auf das Fachgebiet der Podologie beschränkt werden kann. Diese Entscheidung ermöglicht es Podologinnen und Podologen, nun deutschlandweit unter der sogenannten sektoralen Heilpraktikererlaubnis (SHP) zu arbeiten.

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