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» Klug sein besteht zur Hälfte darin,
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»Sobald jemand in einer Sache Meister geworden ist,
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Online-Zulassungsverfahren für Podologen

Nutzt du schon das neue, internetbasierte Zulassungsportal der ARGE-Heilmittelzulassung? Als Podologe kannst du nämlich seit dem 4. Januar über die Website zulassung-heilmittel.de deine Zulassung online hinterlegen und dabei den bundeseinheitlichen Rahmenvertrag ganz bequem per Mausklick anerkennen. Eine Registrierung bei dem neuen Onlineportal verspricht perspektivisch zahlreiche Vorteile – gerade im Zusammenhang mit administrativen Pflichten rund um die Verwaltung deiner Zulassung. Denn der kostenfreie digitale Service wird zur Jahresmitte um attraktive Anwendungsmöglichkeiten erweitert, die dich im Praxisalltag entlasten sollen.

Die vdek-ARGEN haben ihre digitale Infrastruktur modernisiert und Anfang des Jahres einen internetbasierten Service für „ihre“ Heilmittelerbringer lanciert, von dem auch die 6.470 in Deutschland zugelassenen Podologen (Stand Ende 2020) profitieren. So können sich seit dem 4. Januar 2021 u.a. Podologen mit zunächst einem Institutionskennzeichen online registrieren und den bundeseinheitlichen Versorgungsvertrag nach § 125 SGB V anerkennen. Ganz einfach und bequem per Mausklick über die Website zulassung-heilmittel.de. Für die Onlineregistrierung benötigt werden Adressdaten und ein von der ARGE-IK bestätigtes Institutionskennzeichen für die betreffende Praxis. Für jede Zulassung können sich mehrere Benutzer registrieren, wobei eine Vollmacht des Praxisinhabers benötigt wird. Die Login-Daten und das Kennwort für den gesicherten Zugang werden zweistufig digital und postalisch an die einzelnen User verschickt.

Perspektivisch empfehle ich die Nutzung dieses neuen Online-Services – auch wenn in der aktuellen Anfangsphase nur eingeschränkte Funktionen, wie die Einsicht in die eigene Zulassungsakte und das Einreichen der Anerkenntniserklärung des neuen Versorgungsvertrages nach §125 SGB V, angeboten werden. Allerdings sollen in der nächsten Phase die Anwendungsmöglichkeiten des Portals multifunktional erweitert werden. So sollen ab Jahresmitte sämtliche zulassungsrelevante Mitteilungen direkt im Portal abgegeben und bearbeitet werden können. Dazu zählen:

  • die Beantragung der Zulassung (Erstzulassung)
  • die Beantragung der Zulassung bei einer Praxisübernahme (vereinfachtes Verfahren)
  • die Beantragung der Verlegung einer Praxis
  • die Beendigung einer Zulassung
  • Mitarbeitermeldungen (An- und Abmeldungen bezüglich der Zulassung) (NICHT DÜVO Verfahren)
  • Änderungen in der Fachlichen Leitung
  • die Meldung der Handzeichen und Kontaktdaten einer Praxis
  • Sonstige Mitteilungen, die Auswirkungen auf eine Zulassung haben (räumliche Veränderungen, Angaben zur Barrierefreiheit und besonderer Praxisausstattung, Freischalten weiterer IKs, etc.)

Die Registrierung für das Online-Zulassungsportal kann hier vorgenommen werden.

Der aktuelle Heilmittelvertrag für Podologen kann hier eingesehen werden.

Die bei den ARGEN für Podologen zuständigen Ansprechpartner findest du hier.

 

Die aktuellen Podologie News im Überblick

Podologie 2030 – Podiumsdiskussion auf der BEAUTY Düsseldorf

Podologie 2030 – Podiumsdiskussion auf der BEAUTY Düsseldorf

Auch gut zwanzig Jahre nach Einführung des Podologengesetzes werden das Berufsbild und die Zukunft der Podologie in Deutschland intensiv und immer noch kontrovers diskutiert. diskutierten. Am Samstagnachmittag, 1. April 2023, diskutiertenVertreterinnen und Vertreter von Verbänden, Podologieschulen und aus der Industrie: Andreas Greppmayr (B.Sc. Podiatry, Greppmayr GmbH), Dr. Annette Krützfeldt (Verband leitender Lehrkräfte an Podologieschulen), Klaus Rössler (Deutscher Verband für Podologie), Simeon Ruck (Hellmut Ruck GmbH) und Günter Westkamp (Podologe und Lehrer an der Völker-Schule Osnabrück).

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Digitalisierung in der podologischen Praxis

Digitalisierung in der podologischen Praxis

Die Digitalisierung der Gesundheitsbranche schreitet voran. Langsam, aber sicher. Schon seit einigen Jahren soll die Telematikinfrastruktur (TI) das deutsche Gesundheitssystem mitsamt der Heilmittelversorgung digitalisieren. Was/wann/wo/wie von analog auf digital umgestellt wird, regelt das eHealth-Gesetz. Nach dem E-Rezept (das die Medikamentenrezepte digitalisiert) und der eAU (die digitale Variante des „gelben Scheins“) sollen auch viele andere Verordnungen per TI übermittelt werden. Auch die Heilmittelverordnung wird dann zur elektronischen Verordnung (kurz eVO genannt).

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BEAUTY full Feet Stage – Podiumsdiskussion zur Zukunft der Podologie

BEAUTY full Feet Stage – Podiumsdiskussion zur Zukunft der Podologie

Auch gut zwanzig Jahre nach Einführung des Podologengesetzes werden das Berufsbild und die Zukunft der Podologie in Deutschland intensiv und immer noch kontrovers diskutiert. Angesichts drängender gesellschafts- und gesundheitspolitischer Themen wie Fachkräftemangel, Stellenwert von Gesundheitsfachberufen, Kooperation und interdisziplinäre Vernetzung nimmt die Diskussion deutlich an Fahrt auf.

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