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Orthonyxiespange – ab Herbst 2021 verordnungsfähig?

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GB-A) prüft im Rahmen der fortlaufenden Richtlinienaktualisierung die Aufnahme von Nagelkorrekturspangen zur podologischen Therapie von eingewachsenen Fußnägeln in den Heilmittelkatalog. Die Entscheidung soll laut Pressemitteilung vom 7. April 2021 diesen Herbst fallen.

Bislang gilt: Die Behandlung mit einer Orthonyxiespange aus Kunststoff oder Metall ist durch die Krankenkassen nicht erstattungspflichtig und wird der ärztlichen Leistung, die ausschließlich über den Sprechstundenbedarf einer Arztpraxis verordnungsfähig ist, zugerechnet. Das könnte sich im kommenden Herbst ändern. Denn der GB-A hat angekündigt, die Heilmittel-Richtlinie hinsichtlich des Einsatzes von Nagelkorrekturspangen durch Podologinnen und Podologen zu überprüfen. Somit könnte nach Abschluss eines laufenden Beratungsverfahrens eine medizinisch indizierte Korrektur von Fußnagelfehlstellungen, sowie die notwendige Behandlung eingewachsener Fußnägel mithilfe von Nagelkorrekturspangen schon bald als verordnungsfähiges podologisches Heilmittel in den Heilmittelkatalog aufgenommen werden. Ich informiere, sobald die Überprüfung abgeschlossen ist.

Die aktuelle Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses zum Arbeitsprogramm 2021 kannst du hier nachlesen.

 

Die aktuellen Podologie News im Überblick

Wirksamkeit von Desinfektionsmitteln gegen Dermatophyten

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Dermatophyten sind die häufigsten Hautpilzerreger beim Menschen. Spitzenreiter ist Trichophyton rubrum, der vor allem die Nägel und Haut der Füße befällt. Da mykotische Füße in der Podologie zu den häufigsten Krankheitserscheinungen zählen, muss hier die Hygiene einwandfrei eingehalten werden, um die Gefahr einer Übertragung auf andere Patienten oder sogar Behandler zu vermeiden

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Die Fortbildungspflicht für Podologen

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In der Podologie, wie in vielen Heilberufen, ist die Fortbildungspflicht ein essenzielles Element zur Gewährleistung hoher Qualitätsstandards und zur kontinuierli-chen Weiterentwicklung der beruflichen Kompetenz. In Deutschland ist diese Pflicht gesetzlich verankert und dient sowohl dem Schutz der Patienten als auch der Qualitätssicherung innerhalb des Gesundheitswesens. Dieser Artikel beleuch-tet die gesetzlichen Grundlagen der Fortbildungspflicht für Podologen und die möglichen Konsequenzen bei deren Nichteinhaltung.

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Der FUSS AWARD auf der BEAUTY DÜSSELDORF 2025 – Deine Chance!

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du bist Podologin oder Podologe und der Meinung, dass deine tägliche Arbeit und deine Leistungen mehr Anerkennung verdienen? Du möchtest deine Expertise und Kreativität unter Beweis stellen und vor einer anerkannten Fachjury sowie einem interessierten Fachpublikum präsentieren?
Dann bewirb dich ab sofort für den FUSS AWARD, der auf der BEAUTY 2025 verliehen wird. Nach dem großen Erfolg bei der Premiere 2024 werden im kommendem Jahr abermals herausragende Leistungen der Branche prämiert.

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Die Elektronische Rechnung kommt

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Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Rechnung (E-Rechnung) für den geschäftlichen Austausch zwischen Unternehmen (B2B) in Deutschland verpflichtend. Diese Regelung betrifft alle Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind, und gilt für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen. Sie ist Teil des Wachstumschancengesetzes, das im März 2024 beschlossen wurde.

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Neues Ausbildungsangebot in Lilienthal: Teilzeitausbildung zur Podologin / zum Podologen startet

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Im Oktober 2024 beginnt am Evangelischen Ausbildungszentrum in Lilienthal bei Bremen ein neuer Ausbildungsgang zur Podologin / zum Podologen in Teilzeit. Die neu gegründete Berufsfachschule für Podologie hat sich zum Ziel gesetzt, den Standort Lilienthal langfristig zu etablieren und kontinuierlich auszubauen.

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