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»Sobald jemand in einer Sache Meister geworden ist,
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Orthonyxiespange – ab Herbst 2021 verordnungsfähig?

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GB-A) prüft im Rahmen der fortlaufenden Richtlinienaktualisierung die Aufnahme von Nagelkorrekturspangen zur podologischen Therapie von eingewachsenen Fußnägeln in den Heilmittelkatalog. Die Entscheidung soll laut Pressemitteilung vom 7. April 2021 diesen Herbst fallen.

Bislang gilt: Die Behandlung mit einer Orthonyxiespange aus Kunststoff oder Metall ist durch die Krankenkassen nicht erstattungspflichtig und wird der ärztlichen Leistung, die ausschließlich über den Sprechstundenbedarf einer Arztpraxis verordnungsfähig ist, zugerechnet. Das könnte sich im kommenden Herbst ändern. Denn der GB-A hat angekündigt, die Heilmittel-Richtlinie hinsichtlich des Einsatzes von Nagelkorrekturspangen durch Podologinnen und Podologen zu überprüfen. Somit könnte nach Abschluss eines laufenden Beratungsverfahrens eine medizinisch indizierte Korrektur von Fußnagelfehlstellungen, sowie die notwendige Behandlung eingewachsener Fußnägel mithilfe von Nagelkorrekturspangen schon bald als verordnungsfähiges podologisches Heilmittel in den Heilmittelkatalog aufgenommen werden. Ich informiere, sobald die Überprüfung abgeschlossen ist.

Die aktuelle Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses zum Arbeitsprogramm 2021 kannst du hier nachlesen.

 

Die aktuellen Podologie News im Überblick

Neues Ausbildungsangebot in Lilienthal: Teilzeitausbildung zur Podologin / zum Podologen startet

Neues Ausbildungsangebot in Lilienthal: Teilzeitausbildung zur Podologin / zum Podologen startet

Im Oktober 2024 beginnt am Evangelischen Ausbildungszentrum in Lilienthal bei Bremen ein neuer Ausbildungsgang zur Podologin / zum Podologen in Teilzeit. Die neu gegründete Berufsfachschule für Podologie hat sich zum Ziel gesetzt, den Standort Lilienthal langfristig zu etablieren und kontinuierlich auszubauen.

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Seminar Sektorale Heilpraktiker Pruefung
Erfolg vor Gericht: Sektorale Heilpraktikererlaubnis für Podologie bundesweit bestätigt

Erfolg vor Gericht: Sektorale Heilpraktikererlaubnis für Podologie bundesweit bestätigt

Am 29. August 2024 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die Heilpraktikererlaubnis auf das Fachgebiet der Podologie beschränkt werden kann. Diese Entscheidung ermöglicht es Podologinnen und Podologen, nun deutschlandweit unter der sogenannten sektoralen Heilpraktikererlaubnis (SHP) zu arbeiten.

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Therapiebericht – Dokumentation Podologie
Umformulierung / Ergänzung in Anlage 3, Behandlungsrelevante Diagnose(n) (ICD-10-Code)

Umformulierung / Ergänzung in Anlage 3, Behandlungsrelevante Diagnose(n) (ICD-10-Code)

Mit dieser Umformulierung wird es den Krankenkassen einmal wieder leichter gemacht, Verordnungen abzusetzen, die lediglich die Grunderkrankung aufführen, jedoch nicht die Neuropathie, bzw. das Querschnittssyndrom deklarieren.

Ob zukünftig auch Verordnungen, die ausschließlich die Grunderkrankung benennen, abrechnungsfähig sind, muss in einem Gerichtsverfahren geklärt werden.

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Therapiebericht – Dokumentation Podologie
Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach Paragraph 125

Änderungsvereinbarung zum Vertrag nach Paragraph 125

Die zum 01.07.2024 in Kraft tretende Änderungsvereinbarung nach Paragraph 125 Abs. 1 SGB V regelt die Anpassungen in der podologischen Versorgung und deren Vergütung.

Die Änderungen zielen darauf ab, die unterschiedlichen Interpretationen der
Vertragsbestimmungen zu minimieren, berücksichtigen insbesondere notwendige Anpassungen an bisher nicht aktualisierte Anlagen und konkretisieren diverse Regelungen.

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