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»Sobald jemand in einer Sache Meister geworden ist,
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Orthonyxiespange – ab Herbst 2021 verordnungsfähig?

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GB-A) prüft im Rahmen der fortlaufenden Richtlinienaktualisierung die Aufnahme von Nagelkorrekturspangen zur podologischen Therapie von eingewachsenen Fußnägeln in den Heilmittelkatalog. Die Entscheidung soll laut Pressemitteilung vom 7. April 2021 diesen Herbst fallen.

Bislang gilt: Die Behandlung mit einer Orthonyxiespange aus Kunststoff oder Metall ist durch die Krankenkassen nicht erstattungspflichtig und wird der ärztlichen Leistung, die ausschließlich über den Sprechstundenbedarf einer Arztpraxis verordnungsfähig ist, zugerechnet. Das könnte sich im kommenden Herbst ändern. Denn der GB-A hat angekündigt, die Heilmittel-Richtlinie hinsichtlich des Einsatzes von Nagelkorrekturspangen durch Podologinnen und Podologen zu überprüfen. Somit könnte nach Abschluss eines laufenden Beratungsverfahrens eine medizinisch indizierte Korrektur von Fußnagelfehlstellungen, sowie die notwendige Behandlung eingewachsener Fußnägel mithilfe von Nagelkorrekturspangen schon bald als verordnungsfähiges podologisches Heilmittel in den Heilmittelkatalog aufgenommen werden. Ich informiere, sobald die Überprüfung abgeschlossen ist.

Die aktuelle Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses zum Arbeitsprogramm 2021 kannst du hier nachlesen.

 

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Was darf wirklich in den Sterilisator – und was nicht? Gerade Textilien wie Tupfer oder Tamponaden bergen oft unterschätzte Risiken, die zu unsterilen Ergebnissen oder sogar Schäden am Gerät führen können. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte Herstellerangaben strikt beachten und nur zugelassene Produkte korrekt aufbereiten, um Patienten und Praxis zu schützen.

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Die Vergütung im Heilmittelbereich steht vor einer möglichen Neuausrichtung. Nach Jahren größerer Verhandlungsspielräume könnte ab 2027 wieder eine stärkere Orientierung an der Grundlohnsummen-Veränderungsrate greifen. Was das konkret für podologische Praxen bedeutet und welche Entwicklungen bereits heute spürbar sind, liest du in unserer aktuellen Einordnung.

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