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Orthonyxiespange – ab Herbst 2021 verordnungsfähig?

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GB-A) prüft im Rahmen der fortlaufenden Richtlinienaktualisierung die Aufnahme von Nagelkorrekturspangen zur podologischen Therapie von eingewachsenen Fußnägeln in den Heilmittelkatalog. Die Entscheidung soll laut Pressemitteilung vom 7. April 2021 diesen Herbst fallen.

Bislang gilt: Die Behandlung mit einer Orthonyxiespange aus Kunststoff oder Metall ist durch die Krankenkassen nicht erstattungspflichtig und wird der ärztlichen Leistung, die ausschließlich über den Sprechstundenbedarf einer Arztpraxis verordnungsfähig ist, zugerechnet. Das könnte sich im kommenden Herbst ändern. Denn der GB-A hat angekündigt, die Heilmittel-Richtlinie hinsichtlich des Einsatzes von Nagelkorrekturspangen durch Podologinnen und Podologen zu überprüfen. Somit könnte nach Abschluss eines laufenden Beratungsverfahrens eine medizinisch indizierte Korrektur von Fußnagelfehlstellungen, sowie die notwendige Behandlung eingewachsener Fußnägel mithilfe von Nagelkorrekturspangen schon bald als verordnungsfähiges podologisches Heilmittel in den Heilmittelkatalog aufgenommen werden. Ich informiere, sobald die Überprüfung abgeschlossen ist.

Die aktuelle Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses zum Arbeitsprogramm 2021 kannst du hier nachlesen.

 

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Die KRINKO-BfARM-Empfehlung, deren Einhaltung eine ordnungsgemäße Aufbereitung gem. §1 (2) MPBetreibV vermuten lässt, macht klare Vorgaben zur Wirksamkeit von Desinfektionsverfahren. Insbesondere bei der manuellen Desinfektion von medizinischen Instrumentarium zeigt sich allerdings eine Tücke, die bei vielen Betreibern vermutlich nicht genug Beachtung findet.

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