Podologie-News

Neue Preise bei Postbeamtenkrankenkasse

Neue Preise auch bei der Postbeamtenkrankenkasse

Zum 01. Juli 2021 hat auch die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) in der Podologie die neue Honorare des GKV-Spitzenverbandes für die Mitgliedergruppe A übernommen.

Die gültige Preisliste der PBeaKK finden ihr hier.  Die Vergütungssätze gelten für Behandlungen, die ab dem 01.07.2021 geleistet werden. Des Weiteren erfolgt eine Vergütung des erhöhten Hygieneaufwands von 1,50 Euro pro Verordnung bis zum 31.12.2021.

Jeder PBeaKK-Versicherte gehört zu einer bestimmten Mitgliedergruppe. Danach richten sich die jeweiligen Versicherungsleistungen. In der Mitgliedergruppe A befinden sich Beamte und Ruhestandsbeamte des einfachen Dienstes und deren Hinterbliebene. Ihr erkennt diese Mitgliedergruppe im Normalfall daran, dass sie eine Heilmittelverordnung „Muster 13“ vorlegen.

 

 

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