Update zum Masernschutzgesetz: Frist für Immunitäts- bzw. Impfnachweise bis 31. Dezember 2021 verlängert

Update zum Masernschutzgesetz: Frist für Immunitäts- bzw. Impfnachweise bis 31. Dezember 2021 verlängert

Vollständig geimpft oder immun gegen Masern? Das musst du seit dem Inkrafttreten des Masernschutzgesetztes im März 2020 verpflichtend nachweisen, um als Podologe arbeiten zu dürfen. Solltest du vor dem ersten März 2020 in einer podologischen Praxis angestellt gewesen sein oder in personalverantwortlicher Position Mitarbeiter eingestellt haben, so hast du noch bis zum 31. Dezember 2021 Gelegenheit, die zwingend zu erbringenden Nachweise einzureichen.

Sonderregelungen für vom Hochwasser betroffene Podologen – Stand 28.07.2021

Sonderregelungen für vom Hochwasser betroffene Podologen – Stand 28.07.2021

Das Hochwasser und seine Folgen in den betroffenen Regionen stellen auch die Therapeuten in ihren Praxen vor besondere Herausforderungen und können die Behandlungskontinuität der GKV- Versicherten gefährden. Der GKV-Spitzenverband empfiehlt in diesem Zusammenhang, die Überprüfung der vertragskonformen Heilmittelabgabe auszusetzen.

Hygienepauschale bis 31. Dezember 2021 verlängert

Hygienepauschale bis 31. Dezember 2021 verlängert

Nicht kostendeckend, aber immerhin: Die im letzten Jahr verabschiedete Hygienepauschale zum anteiligen Ausgleich von gestiegenen Hygienekosten geht aufgrund des Pandemiegeschehens erneut in die Verlängerung.